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   OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 3 U 175/97   

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https://dejure.org/1999,17525
OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 3 U 175/97 (https://dejure.org/1999,17525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.1999 - 3 U 175/97 (https://dejure.org/1999,17525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 3 U 175/97 (https://dejure.org/1999,17525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 2002, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 182/05

    Anspruch auf Rückzahlung einer nach Erstbemessung gezahlten Entschädigung bei

    Denn trotz der Formulierung in § 11 Abschnitt II Satz 1 AUB 94 ("Erkennt der Versicherer den Anspruch an [...]") schließt eine vorbehaltlose Zahlung nach herrschender Meinung eine Rückforderung des gezahlten Betrages mit der Begründung, eine unfallbedingte Invalidität sei tatsächlich gar nicht eingetreten, nicht aus (vgl. grundlegend - noch zu § 11 AUB 61 - BGHZ 66, 250 = VersR 1977, 471 unter II 2 b, III 2 und 3 a; vgl. ferner OLG Frankfurt a.M., r+s 2002, 85; OLG Oldenburg, r+s 1998, 349; OLG Schleswig, r+s 1995, 119; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 AUB 94 Rn. 4; ebenso Senat, VersR 2003, 165 unter 2).
  • LG Dortmund, 28.01.2010 - 2 O 235/09

    Möglichkeit der Leistungskürzung eines Unfallversicherers bei unfallbedingten

    Denn nach ganz herrschender Meinung -zurückgehend auf BGH VersR 1977, 471- stellt die Leistungszusage in der Unfallversicherung kein Anerkenntnis des Versicherers dar, so dass er ohne Weiteres in der Lage ist, unberechtigt erbrachte Leistungen zurückzufordern (OLG Oldenburg r+s 2008, 524 und VersR 1998, 1274; OLG Frankfurt r+s 2002, 85; OLG Schleswig VersR 1995, 825; Jacob VersR 2010, 39).
  • OLG Bamberg, 18.08.2020 - 1 U 167/20

    Rente, Unfallversicherung, Berufung, Versicherungsnehmer, Gutachten, Unfallrente,

    Dies gilt insbesondere für ein Abrechnungsschreiben des Versicherers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2018 - 24 U 15/18 - Juris, Leitsatz 1. und Rdnr. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2004 - 20 U 15/04 - Juris Rdnr. 42; OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.1999 - 3 U 175/97 Rdnr. 33; Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 187 Rdnr. 9).
  • LG Darmstadt, 02.02.2010 - 10 O 499/08
    Ein anspruchsbegründendes Schuldanerkenntis im Sinne des § 781 BGB oder ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis kann aus einem Abrechungsschreiben des Versicherers nicht abgeleitet werden, vielmehr liegt in einem solchen Schreiben lediglich die Erklärung des Versicherers, mit der allein die Fälligkeit einer Versicherungsleistung begründet wird (vgl. hierzu OLG Frankfurt/M. r+s 2002, 85).
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