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   OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02   

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https://dejure.org/2003,12717
OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02 (https://dejure.org/2003,12717)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.2003 - 9 U 160/02 (https://dejure.org/2003,12717)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 9 U 160/02 (https://dejure.org/2003,12717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Führen eines Fahrzeugs bei relativer Fahruntüchtigkeit zur Unfallzeit; Anforderungen an die Feststellung der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2003, 315
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02
    Es ist allgemein anerkannt, daß die Anforderungen an die Feststellung der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit um so geringer sind, je höher die Blutalkoholkonzentration ist (BGH NJW 1982, 2612).
  • OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97

    Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02
    Bei der dargestellten Sachlage spricht ein Anscheinsbeweis für eine Ursächlichkeit zwischen dem Unfall und der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit (vgl. z. B. OLG Hamm a.a.O. und Senat Urteil vom 17.3.1998 - 9 U 142/97 MDR 1998, 404 f).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1307/97
    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02
    Bei der dargestellten Sachlage spricht ein Anscheinsbeweis für eine Ursächlichkeit zwischen dem Unfall und der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit (vgl. z. B. OLG Hamm a.a.O. und Senat Urteil vom 17.3.1998 - 9 U 142/97 MDR 1998, 404 f).
  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler;

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02
    In dieser Situation ist von einem alkoholtypischen Fahrfehler auszugehen, der den Schluß auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zuläßt (vgl. z.B. OLG Hamm Urt. vom 27.10.1993, r+s 1995, 374).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02
    Ihre Blutalkoholkonzentration betrug zur Unfallzeit zumindest 1, 04 %o, sie lag damit nur geringfügig unter dem Wert von 1, 1 %o, ab dem von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist (BGH NJW 1990, 2393).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 160/02
    Es kann der gemessene Wert zugrunde gelegt werden, denn auch dann, wenn der Unfall sich während der Resorptionszeit ereignet haben sollte, ist auf die Alkoholmenge abzustellen, die sich zur Unfallzeit im Körper befand (BGH NJW 1974, 246).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Die Anforderungen an die Ausfallerscheinung als Anzeichen für die Fahruntauglichkeit sind hier deutlich herabgesetzt, denn sie müssen mit zunehmender Annäherung der Blutalkoholkonzentration an die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit geringer ausfallen (OLG Köln, RuS 2003, 315; OLG Düsseldorf, RuS 2000, 362).
  • OLG München, 27.06.2008 - 10 U 5654/07

    Kraftfahrtversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei relativer

    Die Anforderungen an die Beweiskraft entsprechender Hinweise auf Fahruntüchtigkeit sinken, je höher die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist (vgl. OLG Köln r+s 2003, 315; Düsseldorf VRS 78, 281).
  • AG Senftenberg, 12.06.2017 - 21 C 376/16

    Regressanspruch des Versicherers bei relativer Fahruntüchtigkei des

    Denn es ist ein völlig ungewöhnlicher Vorgang, dass ein nüchterner Fahrer nicht schafft, an einem abgestellten Fahrzeug vorbei zu fahren (vgl. für Abkommen von der Fahrbahn: OLG Hamm r + s 2013, 188; vgl. für eine Kollision mit einem Hindernis bei Abkommen von der Fahrspur: OLG Köln r + s 2003, 315).
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