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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02   

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https://dejure.org/2003,11886
OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02 (https://dejure.org/2003,11886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2003 - 3 U 136/02 (https://dejure.org/2003,11886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 3 U 136/02 (https://dejure.org/2003,11886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 UAbs 1 AUB, § 6 AGBG, § 9 Abs 2 Nr 1 AGBG
    Private Unfallversicherung: Ausschlussfrist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung; Exkulpation des Versicherungsnehmers bei Fristversäumung; Inhaltskontrolle der Ausschlussregelung

  • Judicialis

    AUB 88 § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7
    Keine unangemessene Benachteiligung durch Ausschlussfrist des § 7 Abs. 1 AUB 88 zur Feststellung von Invaliditätsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 10 O 57/02
  • OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02

Papierfundstellen

  • r+s 2003, 519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02
    Entgegen der Auffassung des Klägers verstößt § 7 AUB auch nicht gegen das AGB-Gesetz, was der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.11.1997 (VersR 1998, Seite 175, 176) ausdrücklich festgestellt hat.
  • OLG Koblenz, 23.03.2001 - 10 W 88/01

    Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02
    Demgegenüber ist die 15-Monatsfrist zur Geltendmachung der Invalidität eine Ausschlussfrist, deren Versäumnis entschuldigt werden kann (OLG Koblenz in NVersZ 2002, Seite 69, 70).
  • LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - verspätete Anzeige der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 3 U 136/02
    Auch die von dem Kläger vorgelegte Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 07.05.2002 - 7 0 64/00) sagt inhaltlich nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.07.2002 - 12 U 900/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27974
OLG Koblenz, 15.07.2002 - 12 U 900/01 (https://dejure.org/2002,27974)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.07.2002 - 12 U 900/01 (https://dejure.org/2002,27974)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 12 U 900/01 (https://dejure.org/2002,27974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2003, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
  • OLG Stuttgart, 13.04.2011 - 13 U 16/11

    Haftung des Schwimmbadbesuchers: Deliktische Verkehrspflichten eines Schwimmers

    Das folgt eindeutig aus dem Wortlaut, der Systematik und dem Sinn der Regelung, die die besonderen Gefahren im Blick hat, die von Springern unmittelbar nach dem Sprung ausgehen (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, VersR 1979, 1064; OLG Koblenz, r+s 2003, 519).
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