Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 4 W 8/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2005, 23
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …
- angespannte bis aussichtslose wirtschaftliche Verhältnisse des Versicherungsnehmers (OLG Köln VersR 2005, 1281: r+s 2005, 25. OLG Braunschweig r+s 2005, 21. OLG Düsseldorf r+s 2005, 23. KG VersR 2006, 70. r+s 2005, 293. OLG Bremen VersR 2000, 759).- keine Hinweise für Racheakte dritter Personen (OLG Köln VersR 2005, 1281. OLG Düsseldorf r+s 2005, 23).
- Fortschaffen von persönlichen Gegenständen durch den Versicherungsnehmer kurz vor dem Brand (OLG Düsseldorf r+s 2005, 23) bzw. Aufenthalt im Objekt kurz vor dem Brand (KG r+s 2005, 293).
- LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15
Indizien für eine Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer
Auf der anderen Seite jedoch handelt es sich bei einer solchen Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO um eine Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft, die kein Präjudiz für das Zivilverfahren abbildet (so auch: OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.03.2017, 12 U 193/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001, 4 W 8/01; beide zitiert nach juris) - dies bedeutet, dass im Zivilverfahren eine Eigenbrandstiftung nicht allein deshalb ausgeschlossen ist, weil die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Versicherungsnehmer gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.Denn selbst wenn der Kläger bei Ausbruch des Feuers in Hamburg gewesen sein sollte, so könnte er sich dritter Personen zur Tatbegehung bedient haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001, 4 W 8/01, zitiert nach juris).