Rechtsprechung
LG Essen, 03.11.2004 - 1 O 88/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages wegen Erschleichens von Versicherungsleistungen; Anforderungen an die zivilgerichtliche Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Fortbestehen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2005, 428
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine …
So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (…vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17;… vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428). - BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine …
So war schon zum bisherigen Recht anerkannt, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen kann (…vgl. Senatsurteile vom 20. Mai 2009 aaO Rn. 17;… vom 18. Juli 2007 aaO; OLG Koblenz VersR 2010, 58; LG Essen r+s 2005, 428). - OLG Celle, 24.02.2011 - 8 U 157/10
Kündigung einer privaten Krankenversicherung aus wichtigem Grund
c) Vor diesem Hintergrund sowie angesichts der weiteren Aspekte, dass die Beklagte in dem Massengeschäft der privaten Krankheitskostenversicherung nicht alle Unterlagen sorgfältig überprüfen kann, und dass außerdem der Kläger sich nach dem Basistarif neu versichern kann, erscheint auch die Abwägung, dass das Interesse des Versicherers an einer kurzfristigen Beendigung des Versicherungsverhältnisses überwiegt, zutreffend (s. a. LG Essen, 1 O 88/04, Urteil vom 3. November 2004, zit. nach juris). - OLG Nürnberg, 09.07.2020 - 8 U 49/20
Wirksamkeit der Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages
aa) Es stellt in der Regel einen zur außerordentlichen Kündigung der Krankenversicherung berechtigenden wichtigen Grund dar, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer durch Vorlage gefälschter Abrechnungsbelege vorsätzlich täuscht und sich auf diese Weise Leistungen erschleicht (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2007, 24; LG Essen, r+s 2005, 428). - OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 8 U 49/20
Fristlose Kündigung Krankenversicherungsvertrages - Pflichtverletzung …
Es stellt in der Regel einen zur außerordentlichen Kündigung der Krankenversicherung berechtigenden wichtigen Grund dar, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer durch Vorlage gefälschter Abrechnungsbelege vorsätzlich täuscht und sich auf diese Weise Leistungen erschleicht (vgl. OLG Karlsruhe, r+s 2007, 24; LG Essen, r+s 2005, 428).