Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03   

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https://dejure.org/2005,2679
OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03 (https://dejure.org/2005,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2005 - 20 U 228/03 (https://dejure.org/2005,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 (https://dejure.org/2005,2679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AKB 2000 § 12 Abs. I Ziffer II. e; ; AKB 2000 § 13 Abs. V

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB (2000) § 12 Abs. I Ziffer II. e § 13 Abs. V
    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der Manipulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 924
  • NZV 2006, 89
  • r+s 2005, 194
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 7 U 33/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrtversicherung: Sanktionierung

    Ein solcher Unfall - hier: mehrere frühere nicht näher bekannte Unfälle ("Altfälle") - ist dann schon nicht Gegenstand des Prozesses (Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, AKB 2008 zu A.2.3 Rn. 2; OLG Hamm r+s 2005, 194).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2006 - 12 U 292/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des Unfalls durch den Versicherungsnehmer;

    Denn in einer solchen Konstellation, wie sie auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm (MDR 2005, 924) zugrunde lag, ist der an einem anderem Ort und unter anderen Bedingungen verursachte Unfall nicht Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs im prozessualen Sinne und damit auch nicht Gegenstand des betreffenden Rechtsstreits.

    Wie oben ausgeführt, weicht der Senat nicht von dem Urteil des OLG Hamm (MDR 2005, 924) ab und würde den dort maßgeblichen Sachverhalt nicht anders entscheiden.

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20

    Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der

    (3) Der Streitfall unterscheidet sich damit von einer Fallkonstellation, bei der feststeht, dass der Unfall an der vom Versicherungsnehmer angegebenen Örtlichkeit nicht passiert sein kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03, juris Rn. 12).
  • OLG Dresden, 15.08.2014 - 7 U 1421/13

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Verkehrsunfalls

    Nach dieser in der veröffentlichten Judikatur eher selten thematisierten Rechtsfigur (soweit ersichtlich nur: OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013 - 9 U 53/13, NZV 2014, 225; LG Essen, Urt. v. 18.03.2013 - 20 O 140/12, juris; KG, Beschl. v. 07.05.2009 - 12 U 56/09, KGR 2009, 775; OLG Hamm, Urt. v. 21.01.2005 - 20 U 228/03, juris; OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998 - 13 U 101/98, RuS 1999, 322) ist der im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität zu führende Schadensnachweis dann nicht erbracht, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) festgestellt werden kann, dass die von dem Geschädigten eingeklagten Schäden ganz oder teilweise bei dem streitgegenständlichen Unfall entstanden sind (OLG Hamm, Urt. v. 15.10.2013, a.a.O.) oder aber das Schadensbild nicht zu dem von dem Geschädigten behaupteten Unfall passt (OLG Hamm, Urt. v. 18.11.1998, a.a.O.).
  • OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16

    Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich

    - Im gegenteiligen Fall hätte die Beklagte mindestens zu beweisen, dass das vorliegende Schadensbild auch durch ein verabredetes Manöver erzeugt worden sein kann und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erzeugt worden ist (KG NZV 2006, 429; OLG Hamm NZV 2006, 89 ["So nicht-Unfall"]; Senat, Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris, Rn. 21] - anders Senat, Urt. v. 03.07.2007 - 10 U 4855/07 [juris, dort Rn. 21, 22]: dort waren (nur) Teilschäden nicht erweislich auf den ansonsten möglichen Unfallhergang zurück zu führen; KG NZV 2008, 243; Senat, Beschl. v. 01.08.2007 - 10 U 3639/07 [n.v.]; KG NZV 2003, 231).
  • OLG München, 13.05.2020 - 10 U 6505/19

    Kein Anspruch aus Vollkaskoversicherung bei Divergenz von behauptetem

    Vielmehr steht nach der erneuten Beweisaufnahme vor dem Senat fest, dass die Angaben des Klägers mit dem behaupteten Unfall nicht in Übereinstimmung zu bringen sind (vgl. ebenfalls für einen Leitplankenanstoß OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03).

    Denn Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und der Schadensanzeige ist nur der hier vorgetragene Unfallhergang (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03).

  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

    Das Gericht hat erwogen, ob entsprechend einer Entscheidung des OLG Hamm (in MDR 2005, 924) die Klage abzuweisen ist, wenn sich der Unfall nicht so ereignet haben kann, wie in der Schadensanzeige dargestellt.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08

    Ansprüche aus der Kfz-Kasko-Versicherung: Eindeutige Benennung der Unfallstelle

    Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89).
  • KG, 07.05.2009 - 12 U 56/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Darlegungslast des Klägers; Klageabweisung

    Der Beweis der Fahrzeugbeschädigung durch den Beklagten ist nicht geführt, wenn der gerichtliche Sachverständige feststellt, dass die Schäden nicht zu dem von den Beteiligten behaupteten Geschehen passen (sog. So-nicht-Unfall, OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1998 - 13 U 101/98 - r + s 1999, 322; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Januar 2005 - 20 U 228/03 -).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungspflichtverletzung durch mangelnde Darlegung der

    Auch die Lage der Unfallstelle ist aber eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (vgl. hierzu auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des OLG Hamm in r+s 1998, S. 456 und des OLG Köln in r+s 2002, S. 321, da in beiden Fällen nicht die Unfallstelle, sondern lediglich der Unfallhergang streitig war).
  • LG Münster, 02.05.2018 - 15 S 13/17

    Leistungsfreiheit, falsche Angaben zum Unfallhergang, Vollkaskoversicherung

  • LG Essen, 22.12.2014 - 5 O 127/13

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl. Widerlegung des

  • LG Dortmund, 13.01.2010 - 2 O 204/09

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer Kfz-Versicherung wegen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03   

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https://dejure.org/2004,16738
OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03 (https://dejure.org/2004,16738)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2004 - 9 U 141/03 (https://dejure.org/2004,16738)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2004 - 9 U 141/03 (https://dejure.org/2004,16738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrzeugdiebstahl rechtzeitig anzeigen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2005, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 11.05.1999 - 9 U 14/98

    Belehrung in der Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
    Die Belehrung im Fragebogen ist zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Obliegenheitsverletzungen Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein nicht unerhebliches Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
    Hierzu reicht in der Regel der Nachweis, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288 = VersR 1995, 909).
  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
    Die Belehrung im Fragebogen ist zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 141/03
    Die Belehrung im Fragebogen ist zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat, r+s 1999, 362).
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