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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05   

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https://dejure.org/2005,4896
OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05 (https://dejure.org/2005,4896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.2005 - 7 U 94/05 (https://dejure.org/2005,4896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 2005 - 7 U 94/05 (https://dejure.org/2005,4896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Versicherungsschutz für den durch Einatmen von Hustensaft während einer Heilmaßnahme verursachten Tod des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Unfallsversicherungsschutz im Fall eines in schlaftrunkenem Zustand erfolgten Einatmens von verabreichtem Hustensaft; Einordnung der Verabreichung eines Paracetamolsaftes zur Fiebersenkung als medizinisch indizierte Heilmaßnahme; Ausnahme vom ...

  • Judicialis

    AUB § 2 II (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 94 § 2 II Nr. 2
    Tod durch Einatmen von verabreichtem Hustensaft fällt nicht unter den Unfallversicherungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB § 2 II (2)
    Unfallversicherungsschutz bei Tod durch Einatmung von Hustensaft in schlaftrunkenem Zustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gesundheitsschädigung durch Heilmaßnahme: Einatmen von verabreichtem Hustensaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Folgen einer Heilbehandlung unterliegen nicht dem Unfallversicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 316
  • VersR 2007, 786
  • r+s 2007, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 5 U 508/95

    Feststellung der Invalidität bei Hautverbrühung eines Kindes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05
    Es darf sich also nicht nur um eine Schädigung handeln, die lediglich zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung eingetreten ist und zu den Risiken des täglichen Lebens zählt (BGH VersR 1988, 1148 [1149]; OLG Koblenz NVersZ 2002, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956 [958]; OLG Schleswig VersR 2003, 587; OLG Hamm VersR 1979, 1100).

    Der von der Klägerin zitierte und vom OLG Saarbrücken (VersR 1997, 956 [958]) entschiedene Fall ist insoweit nicht vergleichbar, denn das Umstoßen einer mit heißer Flüssigkeit gefüllten Inhalationsschale gehört anders als die Einnahme eines Medikaments und den dabei drohenden Gefahren zum nicht gedeckten allgemeinen Lebensrisiko.

  • OLG Schleswig, 18.02.1999 - 16 U 77/98

    Leistungsausschluss gem. § 2 II Nr. 2 AUB 88 bei ärztlichem Eingriff ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05
    Es darf sich also nicht nur um eine Schädigung handeln, die lediglich zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung eingetreten ist und zu den Risiken des täglichen Lebens zählt (BGH VersR 1988, 1148 [1149]; OLG Koblenz NVersZ 2002, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956 [958]; OLG Schleswig VersR 2003, 587; OLG Hamm VersR 1979, 1100).
  • BGH, 21.09.1988 - IVa ZR 44/87

    Umfang des Haftungsausschlusses für Schäden durch Heilmaßnahmen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05
    Es darf sich also nicht nur um eine Schädigung handeln, die lediglich zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung eingetreten ist und zu den Risiken des täglichen Lebens zählt (BGH VersR 1988, 1148 [1149]; OLG Koblenz NVersZ 2002, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956 [958]; OLG Schleswig VersR 2003, 587; OLG Hamm VersR 1979, 1100).
  • OLG Hamm, 04.05.1979 - 20 U 14/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05
    Es darf sich also nicht nur um eine Schädigung handeln, die lediglich zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung eingetreten ist und zu den Risiken des täglichen Lebens zählt (BGH VersR 1988, 1148 [1149]; OLG Koblenz NVersZ 2002, 216; OLG Saarbrücken VersR 1997, 956 [958]; OLG Schleswig VersR 2003, 587; OLG Hamm VersR 1979, 1100).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.2014 - 5 U 89/13

    Eintrittspflicht einer privaten Unfallversicherung für Folgen einer

    Besteht zwischen der Heilmaßnahme und dem Unfall ein nur zufälliger Zusammenhang und hätte das Ereignis ebenso gut im täglichen Leben eintreten können, kommt der Ausschluss nicht zum Tragen und der Versicherer muss leisten (Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82; BGH, Urt. v. 21.9.1988 - IVa ZR 44/87 - NJW 1989, 1546; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; Senat, Urt. v. 8.5.1996 - 5 U 508/95 - VersR 1997, 956).

    Die Klausel gilt nicht nur für die Fälle kunstgerecht durchgeführter Heilmaßnahmen, sondern auch dann, wenn dem Arzt oder sonstigen Behandler Fehler unterlaufen sind (so die wohl einhellige Auffassung in Literatur und Rechtsprechung; siehe z.B. Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Ziff. 5 AUB 2010, Rdn. 82 und Rdn. 80; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Ziff. 5 AUB 2008, Rdn. 57; Marlow, r+s 2004, 353; OLG Celle, VersR 2010, 803; OLG Stuttgart, VersR 2007, 786; OLG Schleswig, VersR 2003, 587; OLG Karlsruhe, r+s 2002, 393; OLG Hamm, VersR 1979, 1100).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    Gleichfalls spielt es keine Rolle, ob die im Rahmen der Heilmaßnahme bzw. des Eingriffs vorgenommene Handlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wurde (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2007, 786 ; OLG Hamm, VersR 1979, 1100 ); denn der Zweck der Risikoausschlussklausel ist davon unabhängig, sodass es vorliegend auch nicht auf die Frage ankommt, ob dem Krankenhauspersonal aus seinem vom Kläger vorgetragenen Verhalten ein Vorwurf zu machen ist.
  • OLG Hamm, 06.09.2013 - 20 U 149/13

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Tod der versicherten Person

    Es spielt dabei keine Rolle, ob die Heilmaßnahme medizinisch indiziert war oder ob die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. August 2005 - 7 U 94/05 -, Juris-Rn. 14; BGH, MDR 1989, 1546, Juris-Rn. 9; Prölls/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, Ziffer 5 AUB 2008, Rn. 55; Bruck/Möller/Leverenz, AUB 2010, Ziffer 5.2.3, Rn. 17; Jacob, Ziffer 5.2.3, Rn. 3, 4).
  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 253/10

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung beim Ausschluss

    Nicht hinreichend ist also eine Schädigung, die lediglich zufällig aus Anlass einer Heilbehandlung eingetreten ist und zu den Risiken des täglichen Lebens zählt (BGH VersR 1988, 1148; OLG Stuttgart r+s 2007, 257 m. w. N.; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Auflage, Band 9, AUB 2008, Ziff. 5.2.3, Rdnr. 18, 34; Kloth, Private Unfallversicherung, K, Rdnr. 80).
  • OLG Celle, 29.11.2013 - 8 U 149/13

    Unfallversicherung; Ausschlusstatbestand; Heilmaßnahme

    Es spielt auch keine Rolle, ob die im Rahmen der Heilmaßnahme bzw. des Eingriffs vorgenommene Handlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt wurde (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2007, 786).
  • LG Offenburg, 25.03.2021 - 2 O 425/20

    Ausschluss des Unfallversicherungsschutzes für Gesundheitsschäden durch Eingriffe

    Denn dabei handelt es sich um Risiken des täglichen Lebens, gegen die Unfallversicherungsschutz gewährt werden soll (BGH, Urteil vom 21.09.1988 - IVa ZR 44/87, r + s 1988, 383; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2005 - 7 U 94/05, r + s 2007, 257, 258; HK-VVG/ Rüffer , 4. Aufl. 2020, AUB 2014, Rn. 38 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.03.2006 - 10 U 433/05   

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https://dejure.org/2006,5747
OLG Koblenz, 24.03.2006 - 10 U 433/05 (https://dejure.org/2006,5747)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2006 - 10 U 433/05 (https://dejure.org/2006,5747)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2006 - 10 U 433/05 (https://dejure.org/2006,5747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zeitraum für das Bestehen einer Leistungspflicht bei Einschluss der Selbsttötung infolge unfallbedingter Geistesstörung in die Unfalldeckung; Anforderungen an die Darlegung einer Geistesstörung; Selbsttötung als Unfallereignis; Beweislast für das Vorliegen eines die ...

  • Judicialis

    UZB § 1; ; UZB § 1 Nr. 1 b; ; UZB § 2; ; UZB § 2 Nr. 1; ; UZB § 2 Nr. 3 d; ; UZB § 2 Nr. 3 d Satz 3; ; UZB § 2 Abs. 3 d S. 1

  • VersR (via Owlit)

    AUB 94 § 2 I Nr. 1; AUB 94 § 7 VI
    Voraussetzungen der Leistungspflicht bei Selbsttötung

  • rechtsportal.de

    Unfallversicherung: Leistungspflicht aus Unfallzusatzversicherung wegen Selbsttötung infolge unfallbedingter Geistestörung nur innerhalb Jahresfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Versicherungsschutz nur für Selbsttötung binnen Jahresfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 783
  • r+s 2007, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1993 - IV ZR 220/92

    Gutachten - Sachverständiger - Privatgutachten - Lebensversicherung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2006 - 10 U 433/05
    Für diesen Zustand kommt es darauf an, ob der Versicherte imstande war, seinen Willen unbeeinflusst von der vorliegenden Störung zu bilden, ob ihm also eine freie Willensentscheidung möglich war oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil die Willensbestimmung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen gesteuert worden ist (BGH VersR 1994, 162 ff.).
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