Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 22.05.2007 - 9 U 49/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 313 BGB; § 7 Abs. 3 LandesblindengeldG,NI; § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Anpassung eines Abfindungsvergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Hinzuzählen der Veränderung der von Dritten bereitgestellten Leistungsstrukturen zu den in Kauf genommenen Risiken beim Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Kürzung oder ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anpassung eines Abfindungsvergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Hinzuzählen der Veränderung der von Dritten bereitgestellten Leistungsstrukturen zu den in Kauf genommenen Risiken beim Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Kürzung oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 06.11.2006 - 4 O 1149/06
- OLG Oldenburg, 22.05.2007 - 9 U 49/06
- BGH, 12.02.2008 - VI ZR 154/07
Papierfundstellen
- r+s 2007, 522
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81
Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.05.2007 - 9 U 49/06
Will der Geschädigte dennoch von einem solchen Vergleich abweichen und Nachforderungen stellen, muss er darlegen, dass ihm ein Festhalten am Vergleich nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, weil entweder die Geschäftsgrundlage für den Vergleich sich geändert hat, sodass eine Anpassung an die veränderten Umstände erforderlich erscheint, oder weil nachträglich erhebliche Äquivalenzstörungen in den Leistungen der Parteien eingetreten sind, die für den Geschädigten nach den Gesamtumständen eine ungewöhnliche Härte bedeuten würden (BGH NJW 1984, 115 [BGH 12.07.1983 - VI ZR 176/81] m.w.N.).Durch die Kürzung und den Wegfall des Landesblindengeldes ist auch nicht nachträglich eine erhebliche Äquivalenzstörungen eingetreten, die für den Kläger eine ungewöhnliche Härte bedeutet (vgl. BGH NJW 1984, 115 [BGH 12.07.1983 - VI ZR 176/81] ).
- OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung eines Abfindungsvergleichs aus …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.05.2007 - 9 U 49/06
Andererseits will und darf sich der Schädiger darauf verlassen, dass mit der Bezahlung der Kapitalabfindung, die gerade auch zukünftige Entwicklungen einschließen soll, die Sache für ihn ein für allemal erledigt ist (…vgl. BGH a.a.O.;… Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 779 Rdnr.12; OLG Oldenburg, 6. Zivilsenat, Urteil vom 30.06.2006 - 6 U 38/06, NJW 2006, 3152 f.).
- BGH, 12.02.2008 - VI ZR 154/07
Anpassung eines Abfindungsvergleichs wegen Reduzierung des Landesblindengeldes in …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2007, 522 f. veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Kläger sei nicht berechtigt, eine Anpassung des Abfindungsvergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu verlangen.