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   OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06   

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https://dejure.org/2007,8918
OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06 (https://dejure.org/2007,8918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2007 - 16 U 100/06 (https://dejure.org/2007,8918)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 16 U 100/06 (https://dejure.org/2007,8918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 7 StVG, § 8 StVG, § 106 Abs 3 Alt 3 SGB 7
    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Begriff der Gefahrengemeinschaft; Unfall beim Zusammenwirken mehrerer Mitarbeiter verschiedener Firmen beim Abladen von Dachdeckermaterial auf einer Baustelle

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 831; ; RVO § 640; ; SGB VII § 106; ; SGB X § 116; ; StVG § 7; ; StVG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der gemeinschaftlichen Betriebsstätte gemäß § 106 Abs. 3 SGB VII - Haftungsprivileg nach § 106 SGB VII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne des § 106 Abs. 3 3. Alt. Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) als über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend; Kennzeichnung einer Gefahrengemeinschaft durch die Möglichkeit, Schädiger oder Geschädigter zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 902
  • r+s 2007, 524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00

    Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
    Eine Gefahrengemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass typischerweise jeder der (in enger Berührung miteinander) Tätigen gleichermaßen zum Schädiger und Geschädigten werden kann, denn nur demjenigen, der als Schädiger von der Haftungsbeschränkung profitiert, kann es als Geschädigtem zugemutet werden, den Nachteil hinzunehmen, den er selbst bei einer Verletzung keine Schadensersatzansprüche wegen seiner Personenschäden geltend machen kann (BGHZ 148, 209; BVerfGE 34, 118).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
    Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeugs ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugsbetriebs aussetzt (vgl. BGH NZV 1992, 145 f. = BGHZ 116, 200 f.).
  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
    Nach der vom Bundesgerichtshof aufgrund inzwischen gefestigter Rechtsprechung vertretenen Definition (BGHZ 157, 213 ff.) erfasst der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus die betrieblichen Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinandergreifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen und unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt.
  • OLG Celle, 17.02.2000 - 14 U 32/99

    Haftungsausschluß für Tätigkeit "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeugs durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
    Dies war bei der Mitwirkung beim Entladen durch den Versicherungsnehmer der Klägerin vorliegend gegeben (vgl. auch OLG Celle NZV 2001, 79).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
    Hierbei ist - wie das Landgericht ebenfalls zutreffend ausführt - ein objektiver Pflichtverstoß allein nicht ausreichend, vielmehr muss auch eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtwidrigkeit vorliegen, die das in § 276 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. BGH VersR 1988, 474 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 16 U 100/06
    Eine Gefahrengemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass typischerweise jeder der (in enger Berührung miteinander) Tätigen gleichermaßen zum Schädiger und Geschädigten werden kann, denn nur demjenigen, der als Schädiger von der Haftungsbeschränkung profitiert, kann es als Geschädigtem zugemutet werden, den Nachteil hinzunehmen, den er selbst bei einer Verletzung keine Schadensersatzansprüche wegen seiner Personenschäden geltend machen kann (BGHZ 148, 209; BVerfGE 34, 118).
  • BGH, 17.06.2008 - VI ZR 257/06

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte

    Die Anwendung von § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII setzt auch nicht voraus, dass im konkreten Fall jeder der auf der Betriebsstätte Tätigen in gleicher Weise verletzt werden könnte, sondern es reicht die Möglichkeit aus, dass es durch das enge Zusammenwirken wechselseitig zu Verletzungen kommen kann, was selbst dann der Fall ist, wenn eine wechselseitige Gefährdung zwar eher fernliegt, aber auch nicht völlig ausgeschlossen ist (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 2008 - VI ZR 17/07 - aaO, S. 644; OLG Frankfurt, r+s 2007, 524, 525 mit NZB-Beschluss des erkennenden Senats vom 6. November 2007 - VI ZR 76/07).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten

    Demgemäß kann eine Gefahrengemeinschaft auch bestehen, wenn eine wechselseitige Gefährdung zwar eher fern liegt, aber auch nicht völlig ausgeschlossen ist (vgl. OLG Frankfurt r+s 2007, 524, 525 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss des Senats vom 6. November 2007 - VI ZR 76/07).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    "Bei dem Betriebe eines Kraftfahrzeuges" ist derjenige tätig, der sich durch seine Tätigkeit freiwillig den besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugbetriebs aussetzt (vgl. BGHZ 116, 200 f.; OLG Koblenz VersR 1975, 188; OLG Celle Urt. v. 17.2.2000, 14 U 32/99; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2007, 16 U 100/06, zitiert nach juris); dies hat der Kläger getan.

    Übersteigerte Anforderungen sind an sie aber nicht zu stellen; § 8 Nr. 2 StVG greift daher beispielsweise bei einer Mithilfe beim Entladevorgang ein (vgl. OLG München NZV 1990, 393; OLG Celle, Urt. v. 17.2.2000, 14 U 32/99; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2007, 16 U 100/06, zitiert nach juris).

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