Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 23.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 157/08 - 17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6459
OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 157/08 - 17 (https://dejure.org/2008,6459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.07.2008 - 5 U 157/08 - 17 (https://dejure.org/2008,6459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 5 U 157/08 - 17 (https://dejure.org/2008,6459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Verjährung eines Invaliditätsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Invaliditätsleistung im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrags; Einhaltung der Frist zur Geltendmachung der Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall ; Prüfung der Verjährung eines Anspruchs

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; VVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; VVG § 12 Abs. 1 Satz 2 a. F.; ; VVG § 12 Abs. 2; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 12 Abs. 1 S. 2
    Wegfall der Verjährungshemmung bei Untätigkeit des VN über einen Zeitraum von sechs Jahren nach Einreichung eines unvollständigen Unfallberichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 2
    Entfallen der Hemmung der Verjährung, wenn Versicherungsnehmer nahezu 6 Jahre wartet, bis er sich wieder an den Versicherer wendet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 105
  • r+s 2009, 165
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 157/08
    aa) Jedoch fällt die Hemmung der Verjährung gemäß § 242 BGB auch ohne schriftliche Entscheidung des Versicherers weg, wenn dieser davon ausgehen durfte, der Versicherungsnehmer verfolge die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche nicht mehr weiter und daher die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte auf einen endgültigen Bescheid überhaupt nicht mehr wartet (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1976 - VI ZR 1/76, VersR 1977, 335 (336); OLG Hamm, VersR 1991, 1397).
  • OLG Hamm, 19.12.1990 - 20 U 190/90

    Schriftliche Entscheidung des Versicherers; Hemmung der Verjährung; Kein weiteres

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 157/08
    aa) Jedoch fällt die Hemmung der Verjährung gemäß § 242 BGB auch ohne schriftliche Entscheidung des Versicherers weg, wenn dieser davon ausgehen durfte, der Versicherungsnehmer verfolge die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche nicht mehr weiter und daher die Erteilung eines schriftlichen Bescheids durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte auf einen endgültigen Bescheid überhaupt nicht mehr wartet (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1976 - VI ZR 1/76, VersR 1977, 335 (336); OLG Hamm, VersR 1991, 1397).
  • LG Dortmund, 17.02.2009 - 2 O 94/08

    Unfallversicherung, Fälligkeit, Verjährung, Hemmung der Verjährung, AUB 61

    Jedoch fällt die Hemmung der Verjährung gemäß § 242 BGB auch ohne schriftliche Entscheidung des Versicherers weg, wenn dieser davon ausgehen durfte, der Versicherungsnehmer verfolge die von ihm zunächst angemeldeten Ansprüche nicht mehr weiter und daher die Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte auf einen endgültigen Bescheid überhaupt nicht mehr wartet (OLG Saarbrücken VersR 2009, 105).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21237
LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,21237)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.10.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,21237)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,21237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • r+s 2009, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.06.2000 - 7 U 174/97

    Unfallversicherung: Beweislast für Invaliditätsgrad

    Auszug aus LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08
    Deshalb ist die von der Beklagten herangezogene Entscheidung OLG Frankfurt NVersZ 2001, 165 auch nicht mit der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar.
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03

    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der

    Auszug aus LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08
    Die Aussicht weiterer Behandlungsmaßnahmen und operativer Revisionen beeinflusste weder die Verpflichtung der Beklagten, ihre Leistungspflicht anzuerkennen noch den für die Leistungsentscheidung zu berücksichtigen Invaliditätsgrad, da der Erfolg solcher Behandlungsmaßnahmen und operativen Revisionen ungewiss war (BGH VersR 2005, 927) und nicht einmal feststeht, ob solche überhaupt eingeleitet waren oder innerhalb der Dreijahresfrist eingeleitet werden sollten.
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08
    Damit setzt die Beklagte selbst die Dauerhaftigkeit der Funktionsbeeinträchtigung, mithin Invalidität voraus und zieht lediglich die Fortdauer der Höhe des gutachterlich festgestellten Invaliditätsgrades in Zweifel, eine Frage, die nach der Systematik der AUB dem Nachprüfungsverfahren zuzuordnen ist (BGH NJW-RR 2008, 833).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen

    Die Frage, ob ein bereits feststellbarer und festgestellter Invaliditätsgrad fortdauert, ist nämlich eine systematisch dem Nachprüfungsverfahren zuzuordnende (so zutreffend LG Dortmund, r+s 2009, 165).

    Konkrete Anhaltspunkte für therapeutische Maßnahmen, welche die bestehenden Beeinträchtigungen konkret zu vermindern geeignet sein könnten, oder für weiter ablaufende Heilungsprozesse wurden nicht dargetan (siehe auch LG Dortmund, r+s 2009, 165: die ungewisse Erfolgsaussicht weiterer Behandlungsmaßnahmen beeinflusse weder die Verpflichtung des Versicherers, seine Leistungspflicht anzuerkennen, noch den für die Leistungsentscheidung zu berücksichtigen Invaliditätsgrad).

    Ist ein Heilverfahren jedenfalls so weit gediehen, dass die verbleibende Beeinträchtigung innerhalb einer relativ geringen Schwankungsbreite beurteilbar ist und der Versicherer aus der Einschätzung medizinischer Gutachten die Invalidität bemessen kann, kann von der Beendigung der Heilbehandlung der Eintritt der Fälligkeit nicht mehr abhängen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460; LG Dortmund, r+s 2009, 165).

  • OLG Köln, 09.04.2010 - 20 U 179/09

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf eine Invaliditätsentschädigung

    (vgl. insoweit OLG Hamm, r+s 1998, 17; LG Dortmund, r+s 2009, 165; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziff. 9 AUB 99, Rn. 17).
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