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   OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11   

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OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11 (https://dejure.org/2011,4178)
OLG München, Entscheidung vom 22.09.2011 - 29 U 589/11 (https://dejure.org/2011,4178)
OLG München, Entscheidung vom 22. September 2011 - 29 U 589/11 (https://dejure.org/2011,4178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; UKlaG § 1
    Unwirksamer Ausschluss des Versicherungsschutzes für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei der Anschaffung und Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an Kapitalanlagegeschäften unter Geltung der Prospekthaftungsgrundsätze

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung hinsichtlich der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hoffnung für Kapitalanleger: Rechtsschutz-Bedingungen mit unklarer Ausschlussklausel sind unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Ausschlussklausel bei Kapitalanlagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Ausschluss für Kapitalanlagen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Ausschluss für Kapitalanlagen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung bei Kapitalanlagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Risikoausschlussklauseln für Kapitalanlagen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Ausschlussklausel bei Kapitalanlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 477
  • r+s 2012, 24
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Die genannte Klausel verfolgt den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, ein Risiko auszuklammern, das der Beklagten eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation erschweren und sich mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH NJW 1976, 106, 107).

    Die genannte Klausel verfolgt den - auch für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, ein Risiko auszuklammern, das der Beklagten eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation erschweren und sich mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH NJW 1976, 106, 107).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Dieser Grundsatz erfährt jedoch eine Ausnahme, wenn die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen festumrissenen Begriff verbindet (BGH NJW-RR 1995, 1303, 1304).

    (BGH NJW-RR 1995, 1303, 1304).

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Für eine ergänzende Vertragsauslegung ist im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG kein Raum (BGH NJW 2007, 1054, Rn. 39 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10

    Anspruch eines Verbrauchervereins auf Unterlassung der Verwendung einer

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist nicht hinreichend verständlich, dass die Beklagte die Ausschlussklausel auch auf Geschäfte über nicht börsennotierte, aber potenziell an der Börse handelbare Wertpapiere angewendet wissen will (vgl. auch LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 - 12 O 302/10, UA S. 11 f. [Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 20.09.2011] sowie LG Stuttgart, Urt. v. 30.08.2011 - 20 O 313/10, UA S. 10 ff. [Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 20.09.2011]).
  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 223/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Denn außer der spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung (Haftung bei fehlerhaftem Prospekt gemäß § 13, § 8f Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) i.V.m. § 44 ff. BörsenG; Haftung bei fehlendem Prospekt gemäß § 13a, § 8f VerkProspG i.V.m. § 44 ff. BörsenG; Prospekthaftung gemäß § 127 InvG) gibt es die bürgerlichrechtliche Prospekthaftung (vgl. Palandt/ Grüneberg , BGB, 70. Aufl., § 311, Rn. 67 ff.; MünchKomm/ Emmerich, BGB, 5. Aufl., § 311, Rn. 182 ff.), bei der zwischen Prospekthaftung im engeren Sinne (BGH NJW 2010, 1279, Rn. 13) und im weiteren Sinne (BGH, Beschl. v. 25.06.2009 - III ZR 223/08, Rn. 8, juris) unterschieden wird.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 109/08

    Kapitalanlagemodell - Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Denn außer der spezialgesetzlich geregelten Prospekthaftung (Haftung bei fehlerhaftem Prospekt gemäß § 13, § 8f Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) i.V.m. § 44 ff. BörsenG; Haftung bei fehlendem Prospekt gemäß § 13a, § 8f VerkProspG i.V.m. § 44 ff. BörsenG; Prospekthaftung gemäß § 127 InvG) gibt es die bürgerlichrechtliche Prospekthaftung (vgl. Palandt/ Grüneberg , BGB, 70. Aufl., § 311, Rn. 67 ff.; MünchKomm/ Emmerich, BGB, 5. Aufl., § 311, Rn. 182 ff.), bei der zwischen Prospekthaftung im engeren Sinne (BGH NJW 2010, 1279, Rn. 13) und im weiteren Sinne (BGH, Beschl. v. 25.06.2009 - III ZR 223/08, Rn. 8, juris) unterschieden wird.
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 17/10

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckung für einen Streit über nachbarrechtliche

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Es kommt deshalb für die Auslegung in erster Linie auf den Sprachgebrauch des täglichen Lebens an (vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10, Rn. 14, juris).
  • BGH, 23.11.2006 - X ZR 16/05

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der Erstattung von Aufwendungen für

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    c) Eine geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG ausgeschlossen (BGH NJW-RR 2007, 1124, Rn. 31).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Der Verwender muss bei der Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschreiben, dass für ihn kein ungerechtfertigter Beurteilungsspielraum entsteht (BGH, Urt. v. 09.06.2011 - III ZR 157/10, Rn. 27, juris, m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Auszug aus OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11
    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (BGH NJW 2006, 211, 213 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

  • LG München I, 23.12.2010 - 12 O 14109/10
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    So wird er beispielsweise nicht sicher erkennen, ob die Klausel auch bei Geschäften über nicht börsennotierte, aber potenziell an der Börse handelbare Wertpapiere, oder umgekehrt bei Geschäften mit nicht an der Börse handelbaren Wertpapieren eingreifen soll (zutreffend OLG München VersR 2012, 477, 478 f.).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    cc) Soweit sich die Revision auf die Unwirksamkeit ähnlicher Risikoausschlussklauseln berufen hat ("Effektenklausel" und "Prospekthaftungsklausel"; vgl. dazu die Senatsurteile vom heutigen Tage in den Verfahren IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12; vgl. dazu auch OLG München r+s 2012, 24; OLG Frankfurt am Main VersR 2012, 757; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. September 2012 - I-6 U 198/11, juris), kann sie keinen Erfolg haben.
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 174/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    So wird er beispielsweise nicht sicher erkennen, ob die Klausel auch bei Geschäften über nicht börsennotierte, aber potenziell an der Börse handelbare Wertpapiere, oder umgekehrt bei Geschäften mit nicht an der Börse handelbaren Wertpapieren eingreifen soll (zutreffend OLG München VersR 2012, 477, 478 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11

    Zur Unzulässigkeit einer Klausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen, nach der

    Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der maßgeblichen Fragen für zahlreiche Rechtsschutzversicherungsverträge und aufgrund der teilweisen Abweichung gegenüber dem Erkenntnis des Oberlandesgerichts München (U. v. 22.9.2011, Az. 29 U 589/11) die Revision zugelassen.
  • OLG Stuttgart, 26.04.2012 - 2 U 118/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Der Kläger verweist auf das Urteil des OLG München vom 22. September 2011 - 29 U 589/11).

    Die entscheidungserhebliche Transparenzfrage wurde schon von den Oberlandesgerichten München (OLG München, Urteil vom 22. September 2011 - 29 U 589/11) und Frankfurt am Main (a.a.O.) unterschiedlich beantwortet, vom Oberlandesgericht München auch abweichend von der vorliegenden Entscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 6 U 198/11

    Freizeichnung des Rechtsschutzversicherers von der Gewährung von Rechtsschutz im

    Der Senat schließt sich insoweit nach eigener Prüfung im Ergebnis der Auffassung der Oberlandesgerichte München (Urt. v. 22. September 2011 - 29 U 589/11, Anlage K 8, Bl. 312 ff. GA) sowie - hinsichtlich der zweiten Teilregelung - Frankfurt am Main (Urt. v. 17. Februar 2012 - 7 U 102/11, Anlage B 7, Bl. 343 ff. GA) an und widerspricht der vom Oberlandesgericht Stuttgart - hinsichtlich des ersten Teilregelung - vertretenen Auffassung (Urt. v. 26. April 2012 - 2 U 118/11, Anlage B 8, Bl. 356 ff. GA).

    Insofern ist die Klausel unklar, weswegen der durchschnittliche Versicherungsnehmer die Reichweite des Ausschlusses nicht hinreichend überblicken kann [so auch Oberlandesgericht München, Urt. v. 22. September 2011 - 29 U 589/11, unter 3. b) sowie 4. b)].

    Für dieses Verständnis spricht nicht zuletzt auch, dass die beklagte Versicherung des vor dem Oberlandesgericht München geführten Verfahrens (29 U 589/11) ausweislich der Urteilsgründe vom 22.09.2011 (dort Seite 10 am Ende des ersten Absatzes) die Auffassung vertreten hat, der Versicherungsschutz sei bei Geschäften mit nicht an der Börse handelbaren Wertpapieren nicht tangiert.

    Die bisher mit der Inhaltskontrolle vergleichbarer Risikoausschlussklauseln anderer Versicherungsgesellschaften befassten Oberlandesgerichte München (Urteil vom 22.09.2011, 29 U 589/11), Frankfurt am Main (Urteil vom 17.02.2012, 7 U 102/11) und Stuttgart (Urteil vom 26.04.2012, 2 U 118/11) haben voneinander abweichende Entscheidungen getroffen.

  • OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 95/11

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung aufgrund eines

    Anders mag es zu beurteilen sein, wenn eine derartige Klausel über den Leistungsausschluss bei Kapitalanlagen in ihrer Reichweite unklare Zusätze wie eine Bezugnahme auf die "Grundsätze der Prospekthaftung" oder nicht eindeutige Begriffe wie "Effekten" enthalten sollte (vgl. dazu OLG München, Urteil vom 22.9.2011 - 29 U 589/11- zitiert bei juris).
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