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   OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11   

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https://dejure.org/2011,57759
OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11 (https://dejure.org/2011,57759)
OLG München, Entscheidung vom 21.07.2011 - 29 U 1551/11 (https://dejure.org/2011,57759)
OLG München, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 29 U 1551/11 (https://dejure.org/2011,57759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eyjafjalla und die Reiseversicherung - Versicherer will zusätzliche Rückreisekosten nicht ersetzen, weil der Vulkan "nicht am Urlaubsort" ausbrach

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 345
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit -auch -auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 09.05.2001 - IV ZR 121/00, Tz. 34, juris).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11
    (1) Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, Urt. v. 30.10.2002 - IV ZR 60/01, Tz. 17, juris).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11
    Verbindet die Rechtssprache mit dem verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff, ist anzunehmen, dass darunter auch die Versicherungsbedingungen nichts anderes verstehen wollen (BGH, Urt. v. 11.12.2002 - IV ZR 226/01, Tz. 19, juris; H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., Teil 4 Spez. AGB-Werke, (7) Allgemeine Versicherungsbedingungen, Rn. 4).
  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Auszug aus OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11
    Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. BGH NJW 2006, 211, 213 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG München, 21.07.2011 - 29 U 1551/11
    aa) Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen und dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2011, 1801, Tz. 20).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Hierbei geht es aber um überwiegend prozessuale Vorschriften, die vor allem dazu dienen, den tatsächlichen (gegebenenfalls gewöhnlichen) Aufenthalt einer Person im Unterschied zu deren Wohnsitz im Sinne von § 7 Abs. 1 BGB oder Staatsangehörigkeit zu bestimmen, ohne dass hieraus der Rückschluss auf einen einheitlichen Begriff der Rechtssprache auch in anderem Zusammenhang gezogen werden könnte (a.A. OLG München r+s 2012, 345, 346 [juris Rn. 46]).
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