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OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - I-1 W 10/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung eines Zivilrechtsstreit; Vorliegen eines Versicherungsfalls i.S. von §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Aussetzung eines Zivilverfahrens - Bindungswirkung nach § 108 SGB VII - Verletzung einer Kfz-Halterin - Leistung von Starthilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits zur Klärung im Sozialrechtsweg, ob ein Versicherungsfall i.S. von §§ 7 Abs. 1 , 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII vorliegt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2012, 188
- r+s 2012, 45
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 12.06.2012 - 1 W 12/12
Ansprüche des Halters eines Pkw wegen der Verletzung durch Hilfe leistende …
Wie im Senatsbeschluss vom 12. Mai 2011 (abgedruckt in r+s 2012, 45 ff. mit Anmerkung Lemcke) ausgeführt, sind die Zivilgerichte bei der Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallversicherungsträger zuständig ist, nach § 108 SGB VII an unanfechtbare Entscheidungen der Sozialbehörden und ggf. Sozialgerichte gebunden (vgl. BGH, Urteile vom 22.04.2008, VI ZR 202/07 und vom 19.05.2009, VI ZR 56/08, jeweils zitiert aus JURIS; ebenso: Dahm, NZV 2011, 118 ff.).