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   LG Potsdam, 14.10.2011 - 51 O 46/11   

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https://dejure.org/2011,80853
LG Potsdam, 14.10.2011 - 51 O 46/11 (https://dejure.org/2011,80853)
LG Potsdam, Entscheidung vom 14.10.2011 - 51 O 46/11 (https://dejure.org/2011,80853)
LG Potsdam, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 51 O 46/11 (https://dejure.org/2011,80853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gezielte Behinderung durch direkte Kontaktaufnahme einer privaten Krankenversicherung mit den Versicherungsnehmern trotz bestehendem Korrespondenzmaklervertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 10
    Gezielte Behinderung durch direkte Kontaktaufnahme einer privaten Krankenversicherung mit den Versicherungsnehmern trotz bestehendem Korrespondenzmaklervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Allianz 18 -, Korrespondenzpflicht, irreführender Betreuungshinweis auf einen VV, falscher Hinweis auf einen Generalagenten als Betreuer nach Vorlage einer auf den VM lautenden Vollmacht des VN, Anspruch des VM auf Anerkennung als Korrespondenzmakler, maklerbetreuter ...

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 465
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03

    Anspruch auf Unterlassung wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz;

    Auszug aus LG Potsdam, 14.10.2011 - 51 O 46/11
    Ein Versicherer hat grundsätzlich eine ihm angezeigte Maklertätigkeit zu akzeptieren und ist im Rahmen der eingereichten Vollmacht zur Zusammenarbeit und Korrespondenz mit dem Versicherungsmakler verpflichtet (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 23, 24; Prölss/Martin-Dörner, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, § 59 Rn. 66 und 68 f.).
  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Teilweise wird eine derartige Korrespondenz- und Auskunftspflicht angenommen (OLG Hamm, Urteil vom 24. November 2004 - 35 U 17/04, juris Rn. 31; OLG Koblenz VersR 2004, 1555; LG Potsdam r+s 2012, 465, 466; LG Köln, Beschluss vom 8. April 2010 - 24 S 3/10, juris Rn. 5; LG Bielefeld VersR 1990, 1238; Müller-Stein, VersR 1990, 561, 562; Koch, VersR 1997, 1200, 1201; Keil, VW 1995, 66).
  • OLG Nürnberg, 30.06.2015 - 3 U 2086/14

    Benennung eines persönlichen Betreuers der Versicherung bei Einschaltung eines

    Der Senat teilt insofern die Auffassung des Landgerichts Potsdam (RuS 2012, 465 ff.), dass zwar möglicherweise zahlreiche Versicherungsnehmer den von einer Versicherung eingeschalteten, in deren Lager stehenden Vertriebsmitarbeiter von dem im eigenen Lager stehenden Versicherungsmakler unterscheiden können, ein erheblicher Teil der Versicherungsnehmer als juristische Laien diesen Unterschied aber nicht versteht.
  • OLG Hamm, 18.11.2014 - 4 U 90/14

    Wettbewerb erlaubt: Versicherungen dürfen maklerbetreuten Kunden eigene

    Denn die Beklagte hat im vorliegenden Fall nicht etwa einen konkreten Ansprechpartner bzw. eine Generalvertretung oder einen Handelsvertreter benannt (vgl. LG Potsdam, RuS 2012, 465; LG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2011 - 36 O 55/11 KfH; LG München I, Urteil vom 19.11.2013 - 1 HK O 12469/12; OLG München, Urteil vom 03.07.2014 - 29 U 5030/13), sondern - wie dargelegt - ihre jeweilige regionale Filialdirektion.
  • OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14

    - Thummet 1 -, Unterlassungsanspruch des VM gegen das VU wegen direkter

    Die Benennung eines Servicecenters ist nicht damit vergleichbar, dass ein bestimmter Betreuer genannt wird, indem etwa ein konkreter Ansprechpartner bzw. eine Generalvertretung oder einen HV benannt wird (unter Bezugnahme auf LG Potsdam, 14.01.2011 - 51 O 46/11 - LG Stuttgart, 13.07.2011 - 36 O 55/11 KfH - LG München I, 24.01.2013 - 17 HK O 28186/11 - LG Dortmund, 02.04.2014 - 20 O 38/14 -).
  • LG Hannover, 25.06.2014 - 23 O 102/13
    Wenn er dann einen Ansprechpartner benötigt, z. B. wenn er einen Schaden zu melden hat oder Versicherungsleistungen geltend macht und sich hierfür seiner Versicherungsunterlagen bedient, so wird er sich nach längerer Zeit oftmals nicht mehr an seinen letzten Ansprechpartner erinnern können (vgl. LG Potsdam, Urteil vom 14. Januar 2011 - 51 O 46/11, juris Rn. 32).
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