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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11   

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https://dejure.org/2011,28361
LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11 (https://dejure.org/2011,28361)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.12.2011 - 1 S 88/11 (https://dejure.org/2011,28361)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 1 S 88/11 (https://dejure.org/2011,28361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schaden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger - und die Kaskoversicherung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall zwischen Wohnwagen und Zugwagen - Vollkasko zahlt nicht für Schaden am Wohnwagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Essen, 25.08.2005 - 10 S 184/05

    Eigenschädigung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11
    2. der AKB kann auch nicht so aufgefasst werden, dass nur ein Schaden zwischen einem ziehenden Kraftfahrzeug und einem gezogenen Kraftfahrzeug, also ein Schaden bei einem Abschleppvorgang, nicht mitversichert sein soll (so aber LG Essen, NJW-RR 2006, 1688 f.).

    Die Entscheidung des LG Essen (NJW-RR 2006, 1688) ist vereinzelt geblieben und würde zudem bei konsequenter Anwendung ebenfalls dazu führen, dass die Klage als unbegründet abzuweisen wäre, weil ein Anhänger dann nicht als Kraftfahrzeug anzusehen und nicht unter den Schutz der Vollkaskoversicherung fallen würde.

  • OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11
    2. AKB stellt auch für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bereits von ihrem Wortlaut her eindeutig klar, dass gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug als nicht versicherter Betriebsschaden anzusehen sind, wenn für die Beschädigung keine weiteren Einwirkungen von außen ursächlich wurden (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175 ff.).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (BGH NJW-RR 1996, 857 f.).
  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 128/14

    Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) A. 2. 3. 2

    Entgegen der Auffassung der Revision erfasst diese Klausel der AKB, deren Auslegung in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 21/11, VersR 2013, 354 Rn. 10), auch einen Schaden zwischen einem Fahrzeug und seinem Anhänger, sofern er ohne Einwirkung von außen verursacht worden ist (so ausdrücklich LG Karlsruhe r+s 2012, 68, 69; AG Mönchengladbach ZfS 2014, 578; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 15; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 829; OLG Stuttgart r+s 2007, 238, 239; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper, AKB-Kommentar AKB 2008 A.2.3 Rn. 703; MünchKomm-VVG/Krischer, KraftfahrtV Rn. 240; Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 58 f.; a.A. LG Essen r+s 2006, 65, 66).
  • LG Essen, 13.02.2012 - 18 O 342/11

    Anspruch gegen eine Kfz-Versicherung auf Ersatz von Schäden zwischen ziehendem

    Diese Ausschlussklausel umfasst nicht nur Schäden beim Abschleppen, sondern auch Kollisionen zwischen einem Anhänger und dem Zugfahrzeug (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829; LG Karlsruhe, r + s 2012, 68; Prölss/Martin-Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, AKB 2008 A.2.3 Rdnr. 15; a. A. LG Essen, NJW-RR 2006, 1688).
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Rechtsprechung
   KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22200
KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10 (https://dejure.org/2010,22200)
KG, Entscheidung vom 03.09.2010 - 6 U 20/10 (https://dejure.org/2010,22200)
KG, Entscheidung vom 03. September 2010 - 6 U 20/10 (https://dejure.org/2010,22200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 522 Abs 2 ZPO, § 1 VVG, § 138 Abs 4 ZPO, § 142 StGB
    Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsvortäuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Anscheins eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Anscheins eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2012, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
    Auch mag der Kläger das sogenannte äußere Bild eines bedingungsgemäß versicherten Diebstahls schlüssig dargelegt haben, indem er vorgetragen hat, das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es dort später gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden zu haben (vgl. BGH VersR 1995, 909, 910; Römer, NJW 1996, 2329f).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
    Unter diesen Umständen stellt es entgegen der Ansicht des Klägers weder eine fehlerhafte Beweiswürdigung noch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, wenn das Landgericht nicht weiter prüft, ob der Kläger das äußere Bild des behaupteten Diebstahls durch seine Angaben im Rahmen seiner persönlichen Anhörung auch bewiesen hat oder nicht, da auf Grund des Vorliegens einer Vielzahl von Indiztatsachen mit - insoweit ausreichender (BGH VersR 1991, 1047) - erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht worden ist.
  • BGH, 10.12.2008 - IV ZR 107/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
    Vielmehr war das Gericht verpflichtet, sich mit allen fallbezogenen, sich aus dem Inhalt der Beiakten ergebenden Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BGH zfs 2009, 207f).
  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88

    Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess -

    Auszug aus KG, 03.09.2010 - 6 U 20/10
    Die Beklagte hat aber konkrete (vgl. BGH VersR 1990, 45, 46), größtenteils unstreitige Tatsachen vorgetragen, aus denen sich nach der Lebenserfahrung der Schluss ziehen läßt, dass der Kläger den behaupteten Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht hat.
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