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   LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 11 O 397/12 U   

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https://dejure.org/2013,14841
LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 11 O 397/12 U (https://dejure.org/2013,14841)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2013 - 11 O 397/12 U (https://dejure.org/2013,14841)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2013 - 11 O 397/12 U (https://dejure.org/2013,14841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1445
  • r+s 2013, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 516/14

    Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik

    Denn die tatsächlich erfolgte Ausbuchung war nur die Umsetzung der gegenüber der Minderheit wirkenden hoheitlichen Maßnahmen, nachdem die Mehrheitsentscheidungen der Gläubigerversammlungen allgemeinverbindlich wurden (ebenso - jeweils versicherungsrechtliche Deckungsklagen betreffend - LG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 1445, 1446; LG Hannover, r+s 2015, 135).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    a) Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ist der Begriff "Enteignungsangelegenheiten" aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so zu verstehen, dass er nur Enteignungen erfasst, die - anders als im Streitfall - einen Grundstücksbezug aufweisen (a.A. LG Düsseldorf r+s 2013, 550, 551 f. und LG Hannover r+s 2015, 135).

    (5) Das Geltendmachen von Zahlungsansprüchen im Zusammenhang mit einem gesetzlich angeordneten Umtausch von Inhaberschuldverschreibungen eines Staates ist deshalb bei der gebotenen engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln nicht als Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungsangelegenheiten im Sinne des § 3 (3) d) der ARB des Versicherers anzusehen (so zu wortgleichen Bedingungen LG Bonn r+s 2015, 232; Cornelius-Winkler, jurisPR-VersR 2/2014 Anm. 6; Schimikowski, r+s 2013, 552; a.A. LG Hannover r+s 2015, 135 zu § 4 (1) r) ARB 1975/2002; LG Düsseldorf r+s 2013, 550, 551; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 3 ARB 2010 Rn. 72; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 37 Rn. 344a).

  • OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14

    Staatenimmunität; Internationale Gerichtsbarkeit; Schuldenschnitt; hoheitliches

    Da sich die griechische Regierung und Zentralbank bei der Umsetzung des Gesetzes 4050/2012 im Rahmen der durch es geschaffenen Ermächtigungsgrundlage hielten, würde dies wiederum bedeuten, dass letztlich das Gesetz selbst zu überprüfen, nämlich an höherrangigem Recht (griechischem Verfassungsrecht und EU-Recht) zu messen und ggf. für unwirksam zu erklären, wäre (so auch OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18. September 2014 - 16 U 32/14, Anlage B 12; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18. September 2014 - 16 U 41/14, Anlage B 13; OLG München, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 8 U 1308/14, Anlage B 14; LG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2013 - 11 O 397/12, Rn. 37 ff., 45 in [...]; LG Konstanz, Urteil vom 19. November 2013 - 2 O 132/13, Rn. 22, 26 f. in [...]).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2014 - 21 O 318/12
    Zunächst lassen sich gute Argumente für die Ansicht anführen, verbotene Eigenmacht scheide schon deswegen aus, weil ein Gesetz die Besitzentziehung gestatte, nämlich das griechische Gesetz vom 23.2.2012, während verbotene Eigenmacht voraussetzt, dass Besitz ohne gesetzliche Grundlage entzogen wird (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2013, 11 O 397/12).
  • LG Konstanz, 19.11.2013 - 2 O 132/13

    Umschuldungsmaßnahme der Republik Griechenland: Unzulässigkeit einer vor einem

    Nach Maßgabe der griechischen Gesetzeslage handelte sie deshalb in jedem Fall rechtmäßig (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2013, 11 O 397/12, Juris) .
  • LG Bonn, 28.10.2014 - 10 O 160/14

    Bewilligung von Rechtsschutz gegenüber dem Ehemann der Versicherungsnehmerin für

    Mit Schreiben vom 15.11.2013 (Anlage K8) versagte die Beklagte, die zwischenzeitlich der Ehefrau des Klägers in der gleichen Angelegenheit Rechtsschutz bewilligt hatte, unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 21.03.2013 (11 O 397/12) gegenüber dem Kläger die begehrte Deckung.
  • LG Hannover, 20.11.2013 - 6 O 295/12
    Da dem Kläger durch den Zwangsumtausch damit zum Wohl der Allgemeinheit im Verhältnis zu Gläubigern anderer Anleihen ein Sonderopfer auferlegt worden ist, stellen die Maßnahmen des Staates Griechenland, die dem beabsichtigten Vorgehen des Klägers der Sache nach zugrunde liegen, eine den Deckungsschutz ausschließende Enteignung gemäß § 4 Nr. 1 r ARB dar (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, 11 O 397/12).
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