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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9474
OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.03.2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. März 2012 - 5 U 76/12 (https://dejure.org/2012,9474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78; ZPO § 80; ZPO § 88; ZPO § 172; ZPO § 579; BGB § 164; BGB § 167; BGB § 184; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 611; AHB § 3 II Nr. 3; AHB § 5 Nr. 6
    Ein vom Haftpflichtversicherer für den VN beauftragter Anwalt benötigt keine vom VN selbst erteilte Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des privaten Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess gegen den Versicherungsnehmer; Wirksamkeit der Prozessvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung eines Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Prozessführung namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Versicherungsnehmers

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Berechtigung des Haftpflichtversicherers zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prozessführung im Namen und in Vollmacht des Versicherungsnehmers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beauftragung durch Versicherung: Vollmachtlose Prozessführung? (IBR 2013, 1246)

Verfahrensgang

  • LG Trier - 4 O 221/10
  • OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 970
  • VersR 2012, 1008
  • r+s 2013, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).

    Den Inhalt der Rechtsschutzverpflichtung hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 119, 276 (281) im Einzelnen beschrieben.

  • BGH, 19.01.2010 - VI ZB 36/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Tätigkeit für Auftraggeber als Partei und zugleich als

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Auch die in NJW 2010, 1377 - 1378 abgedruckte Entscheidung des 6. Zivilsenats des BGH vom 19.01.2010 - VI ZB 36/08 - befasst sich nicht mit der hier maßgeblichen versicherungsrechtlichen Frage, sondern mit einem Kostenerstattungsproblem.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Hinweis der Berufung auf die in NJW-RR 2004, 536 abgedruckte Entscheidung des BGH geht fehl.
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Nach § 5 Nr. 6 AHB gilt der Versicherer als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben (vgl. BGH in VersR 2006, 1676 unter II 2 c).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sogenannte Rechtsschutzverpflichtung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH ebenso wie die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche eine mit dieser gleichrangige Hauptleistungspflicht des Versicherers und nicht nur eine untergeordnete Nebenpflicht (vgl. BGHZ 119, 276 [281] und BGH in VersR 1976, 477).
  • BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61

    Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Wird gegen den VN ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, hat er dies dem Versicherer nur unverzüglich anzuzeigen (§ 5 Nr. 2 Abs. 4 AHB); alles Weitere ist Sache des Versicherers, insbesondere die Auswahl und Beauftragung des Rechtsanwalts auf seine Kosten (vgl. BGH in VersR 1963, 421 unter III).
  • BGH, 30.10.1954 - II ZR 131/53

    Haftpflichtversicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2012 - 5 U 76/12
    Der Versicherer hat nicht das Recht, die mit der Abwicklung der Haftpflichtverbindlichkeiten verbundenen Mühen und Kosten auf den Versicherten abzuwälzen (BGHZ 15, 154 [159]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2012 - I-20 U 55/10   

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https://dejure.org/2012,36172
OLG Hamm, 05.10.2012 - I-20 U 55/10 (https://dejure.org/2012,36172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2012 - I-20 U 55/10 (https://dejure.org/2012,36172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - I-20 U 55/10 (https://dejure.org/2012,36172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2013, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.08.1996 - 9 U 99/95

    Ist das Verschweigen eines Altlastenverdachts bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2012 - 20 U 55/10
    Hier hat der Insolvenzverwalter über das Vermögen der mitversicherten Gesellschaft den Anspruch am 16.08.2007 widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt (siehe dazu den Auszug aus der Tabelle, Anlage K 4 zur Klageschrift) und dadurch eine dem Anerkenntnis gleichzusetzende Erklärung abgegeben (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 20.12.2005, 9 U 99/95, juris Tz. 19; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat der BGH mit Beschluss vom 16.05.2007, IV ZR 23/06, zurückgewiesen).
  • BGH, 13.01.2010 - IV ZR 188/07

    Versäumnisurteil im Haftpflichtprozess: Bindungswirkung im Deckungsprozess gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2012 - 20 U 55/10
    Auch der Eigentümer bzw. Vermieter hat regelmäßig weder Interesse noch Veranlassung, dem Mieter an dem Untergrund ein Besitz- und Nutzungsrecht einzuräumen (so bereits das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.06.2007, 4 U 64/06, juris Tz. 67; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat der BGH durch Beschluss vom 13.01.2010, IV ZR 188/07, zurückgewiesen).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2007 - 4 U 64/06

    Anspruch auf Leistungen aus einer Umwelthaftpflichtversicherung bei Festellung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2012 - 20 U 55/10
    Auch der Eigentümer bzw. Vermieter hat regelmäßig weder Interesse noch Veranlassung, dem Mieter an dem Untergrund ein Besitz- und Nutzungsrecht einzuräumen (so bereits das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26.06.2007, 4 U 64/06, juris Tz. 67; die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat der BGH durch Beschluss vom 13.01.2010, IV ZR 188/07, zurückgewiesen).
  • LG Berlin, 23.10.2001 - 7 O 285/01

    Anforderungen an das Vorliegen einer Veränderung der Beschaffenheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2012 - 20 U 55/10
    Der Sachbegriff ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass es sich um einen abgrenzbaren körperlichen Gegenstand handelt, und sei es auch durch Begrenzung in einem Behältnis oder durch künstliche Mittel wie Grenzsteine (siehe dazu LG Berlin, Urteil vom 23.10.2001, 7 O 285/01, r+s 2003, 234/236; Palandt - Heinrichs, BGB, 71. Auflage 2012, § 90 Rn. 1; Vogel in Vogel/Stockmeier, Umwelthaftpflichtversicherung, 2. Auflage 2009, UHV Rn. 1114 ff.; Matusche-Beckmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Auflage 2009, § 27 Rn. 27 mit weiteren Nachweisen.
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