Weitere Entscheidung unten: AG Dippoldiswalde, 18.09.2013

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - I-4 U 176/11   

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https://dejure.org/2014,1041
OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - I-4 U 176/11 (https://dejure.org/2014,1041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2014 - I-4 U 176/11 (https://dejure.org/2014,1041)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - I-4 U 176/11 (https://dejure.org/2014,1041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anspruchserhebung im Sinne des claims made-Prinzips bei nicht ernstlicher Inanspruchnahme der versicherten Person

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Versicherungsfall in der Managerhaftpflichtversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2014, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90

    Anerkentnisverbot; Vergleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    In aller Regel - zumal, wenn wie hier der Schadensersatzgläubiger nicht selbst Versicherungsnehmer ist - stellt ein Schreiben des Gläubigers, mit dem Schadensersatz gefordert wird, eine ausreichende Inanspruchnahme dar (vergl. OLG Hamm, r + s 1991, 408, 409).

    Gleichwohl ist die Beurteilung, ob - ungeachtet der Schriftlichkeit - tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliegt, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (OLG Hamm, r + s 1991, 408).

  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 115/03

    Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).

    Während eine nur mögliche oder wahrscheinliche Inanspruchnahme den Versicherungsfall nicht auslöst (OLG Frankfurt, r + s, 2010, 61), führt ihn die gerichtliche Inanspruchnahme regelmäßig herbei, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist (BGH r + s 2004, 411).

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - 4 U 149/11

    D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Mit der benannten Revision hat die vor dem Senat in dem Verfahren I-4 U 149/11 unterlegene (dortige) Klägerin das Urteil des Senats vom 12. Juli 2013 angegriffen, mit dem er eine bedingungsgemäße Inanspruchnahme eines durch einen (auch mit der hiesigen Beklagten geschlossenen) D&O-Versicherungsvertrag Versicherten ebenfalls verneint hat.

    Mit dieser Begründung hat der Senat bereits die Revision gegen sein Urteil vom 12. Juli 2013 - I-4 U 149/11 - zugelassen; die Revision der dortigen Klägerin ist bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 304/13 anhängig.

  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 304/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Der Senat hat davon abgesehen, das Verfahren bis zum Abschluss des bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 304/13 anhängigen Revisionsverfahrens "auszusetzen" (vgl. den Antrag der Klägerin im Schriftsatz vom 13. November 2013) oder zum Ruhen zu bringen.

    Mit dieser Begründung hat der Senat bereits die Revision gegen sein Urteil vom 12. Juli 2013 - I-4 U 149/11 - zugelassen; die Revision der dortigen Klägerin ist bei dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 304/13 anhängig.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Bei einer solchen Sachlage ist die isolierte Drittwiderklage zulässig (vergl. auch BGH r+s 2007, 470; BGH NJW 2008, 2852).
  • BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63

    Mängel an einem Bau - Schäden wegen fehlerhafter Planung an einem Bau - Anspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10

    Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Es ist derselbe Streitgegenstand betroffen, so dass entsprechend § 45 Abs. 1 S. 3 GKG keine Wertaddition vorzunehmen ist (ebenso OLG Celle, BeckRS 2010, 00063 = Bl. 333 ff. GA; vergl. auch OLG Bamberg, NJOZ 2011, 722; OLG München NZM 2011, 175).
  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Es ist derselbe Streitgegenstand betroffen, so dass entsprechend § 45 Abs. 1 S. 3 GKG keine Wertaddition vorzunehmen ist (ebenso OLG Celle, BeckRS 2010, 00063 = Bl. 333 ff. GA; vergl. auch OLG Bamberg, NJOZ 2011, 722; OLG München NZM 2011, 175).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Bei einer solchen Sachlage ist die isolierte Drittwiderklage zulässig (vergl. auch BGH r+s 2007, 470; BGH NJW 2008, 2852).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1980 - 4 U 41/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
    Für den Gläubiger, der nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, ist anerkannt, dass eine versicherte Person nur dann tatsächlich in Anspruch genommen wird, wenn sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherten geltend zu machen und er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme des Versicherten verstanden werden kann (ständige Rechtsprechung, BGH Urteil vom 20.1.66 - II ZR 233/63 - , zit. nach Juris, dort Rz. 18; BGH r + s 2004, 411, 412; Senatsurteil vom 28.10.1980 - 4 U 41/80, VersR 1981, 1072; OLG Frankfurt, r + s 2010, 61, 62).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 16 U 134/07

    Deckungsschutz für Rechtsanwaltskosten aus D&O-Versicherung

  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 34/09
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 51/14

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsansprüchen des Versicherten;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2014, 122 veröffentlicht ist, meint, jedenfalls eine bedingungsgemäße Inanspruchnahme des Drittwiderbeklagten durch die Klägerin im Sinne von Nr. 1.1.1 OLA und damit den Eintritt eines Versicherungsfalles nicht mit der für eine Überzeugungsbildung notwendigen Gewissheit feststellen zu können.

    Der Versicherungsvertrag enthält keine Klauseln, die den Eintritt des Versicherungsfalles von weiteren Umständen, wie etwa der Vorleistung des versicherten Schädigers, seiner vorrangigen gerichtlichen Inanspruchnahme oder seiner persönlichen Anspruchsabwehr in irgendeiner Weise abhängig machen (vgl. dazu Schimikowski in der Anm. zum Berufungsurteil r+s 2014, 122, 126).

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Rechtsprechung
   AG Dippoldiswalde, 18.09.2013 - 1 C 270/13   

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https://dejure.org/2013,46781
AG Dippoldiswalde, 18.09.2013 - 1 C 270/13 (https://dejure.org/2013,46781)
AG Dippoldiswalde, Entscheidung vom 18.09.2013 - 1 C 270/13 (https://dejure.org/2013,46781)
AG Dippoldiswalde, Entscheidung vom 18. September 2013 - 1 C 270/13 (https://dejure.org/2013,46781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Besoffen fahren - das kann in der Kasko-Versicherung teuer werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betrunken gefahren - Versicherung kann Leistung kürzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei BAK von 1,0 Promille Leistungskürzung der Fahrzeugvollversicherung um 70 Prozent gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei BAK von 1,0 Promille Leistungskürzung der Fahrzeugvollversicherung um 70 Prozent gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kürzung der Versicherungsleistung nach Biertrinken am Nachmittag

Papierfundstellen

  • r+s 2014, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus AG Dippoldiswalde, 18.09.2013 - 1 C 270/13
    Gerade auch das mögliche zu späte Erkennen einer Kurve oder die Fehleinschätzung von Kurvenverlauf und Radius stellen alkoholtypische Fehlleistungen dar (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 25.08.2010, AZ.: 20 U 74/10).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1995 - 2 U 210/94

    Regreßschutz; Familienprivileg; Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus AG Dippoldiswalde, 18.09.2013 - 1 C 270/13
    Dabei ist ebenso zu berücksichtigen, dass die an die konkrete Ausfallerscheinung zu stellenden Anforderungen um so geringer sind, je höher die Blutalkoholkonzentration dem Grenzwert von 1, 1 Promille kommt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 22.09.1995, Az.: 2 U 210/94).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    In Fällen, in denen ein Fahrer in Folge von alkoholbedingt erklärbarem Fehlverhalten von der Fahrbahn abkommt und gegen ein Hindernis prallt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies eine typische Folge der Alkoholisierung ist (vgl. AG Dippoldiswalde, Urt. v. 18.09.2013 - 1 C 270/13, r + s 2014, 122, juris Rdn. 21).

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit, deren Grad der absoluten Fahruntüchtigkeit indes stark angenähert ist, geht ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass der Ersatz des Kaskoschadens um 70 % bis 75 % zu kürzen ist, so dass der Versicherer lediglich noch 25 % zu ersetzen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014 - 9 U 135/13, DAR 2014, 461 - 463, juris Rdn. 28 ff; AG Dippoldiswalde, Urt. v. 18.09.2013 - 1 C 270/13, r + s 2014, 122, juris Rdn. 17; AG Düren, Urt. v. 20.01.2011 - 42 C 391/10, Schaden-Praxis 2011, 226 - 227, juris Rdn. 20), während andere Gerichte je nach Fallgestaltung eine 50-prozentige (vgl. LG Flensburg, zfs 2011, 700 - 701, juris Rdn. 35) oder eine 100-prozentige Kürzung für angezeigt halten (vgl. LG Kaiserslautern, zfs 2014, 232 f).

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