Rechtsprechung
   KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23241
KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13 (https://dejure.org/2014,23241)
KG, Entscheidung vom 04.07.2014 - 6 U 30/13 (https://dejure.org/2014,23241)
KG, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 6 U 30/13 (https://dejure.org/2014,23241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 213 VVG, § 5 Nr 1 Buchst g MB/KK 2009, § 9 Abs 3 MB/KK 2009, Art 2 Abs 1 GG
    Private Krankenversicherung: Umfang der Obliegenheit zur Untersuchungsduldung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt; Ausschluss der Leistungserbringung durch nahe Angehörige

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 09 § 9 Abs. 3; MBKK 09 § 5 Nr. 1 g; VVG § 213
    Die Untersuchungsobliegenheit in § 9 Abs. 3 MBKK 09 ist wirksam - die Verwandtenklausel umfasst auch Behandlungen durch Physiotherapeuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Untersuchung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt; Erstattungsfähigkeit von durch einen nahen Angehörigen erbrachten physiotherapeutischen Leistungen in der privaten Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 213 ; VVG § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der Untersuchung durch einen vom Krankenversicherer beauftragten Arzt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 94
  • r+s 2014, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Die in § 9 Abs. 3 MB/KK 2009 enthaltene Obliegenheit des Versicherten, sich von einem vom Krankenversicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, ist wirksam und sowohl mit der Vorschrift des § 213 VVG als auch der Rspr. des BVerfG zum erforderlichen Interessenausgleich zwischen dem Interesse des Versicherungsnehmers an informationeller Selbstbestimmung über seine Gesundheitsdaten und dem Offenbarungsinteresse des Versicherers vereinbar (Beschlüsse vom 23. Oktober 2006, 1 BvR 2027/02, VersR 2006, 1669 und vom 17. Juli 2013, 1 BvR 3167/08, VersR 2013, 1425).(Rn.27).

    b) Der Auffassung der Klägerin, dass seit der Einführung des § 213 VVG in dem seit dem 1.1.2008 geltenden VVG und aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verstoß vorformulierter genereller Schweigepflichtentbindungserklärungen gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Versicherungsnehmers (Beschluss vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02, VersR 2006, 1669) eine Untersuchungsobliegenheit nicht mehr wirksam vereinbart werden könne, folgt der Senat nicht.

    Es bestehen deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verlangen des Versicherers nach der Erteilung von Einzelermächtigungen, die erkennen lassen, von welchen Personen oder Stellen Informationen zu welchen Themen eingeholt werden sollen (Bundesverfassungsgericht vom 23.10.2006 aaO Rdz. 53) oder dagegen, eine generelle Schweigepflichtentbindung vorzusehen und dem Versicherten entweder eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen (aaO Rdz. 56) oder denkbare Alternativen freizustellen (aaO Rdz. 57).

    Will er sich hingegen einer solchen Untersuchung nicht unterziehen, so muss er auf die Versicherungsleistung "verzichten" (vgl. BVerfG vom 23.10.2006 a.a.O. Rz. 56 und BGH aaO Rdz. 29) in dem Sinne, dass er sie nicht durchsetzen kann, weil er dem Versicherer schon die für die Prüfung des Anspruchs erforderliche Tatsachengrundlage vorenthält.

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Er wird die Klausel deshalb dahin verstehen, dass derartige Leistungen generell nicht erstattet werden sollen, um einen Streit über die Ernsthaftigkeit der Honorarforderung von vornherein zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.2001 - IV ZR 11/00, VersR 2001, 576, Rz. 15 ff.).

    Denn der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 21.02.2001 - IV ZR 11/00 - Rdz. 17 nicht nur ausgeführt, dass die Klausel einer möglicherweise unbewussten Neigung entgegenwirkt, eine Behandlung wegen der persönlichen Nähe zu dem Angehörigen ohne wirkliche Notwendigkeit durchzuführen oder sie über das medizinisch notwendige Maß hinaus auszudehnen (Rdz. 17 am Ende), sondern in den beiden vorangegangenen Sätzen dieser Randziffer die berechtigten Interessen des Versicherers zunächst dahin beschrieben, dass er damit erhebliche Schwierigkeiten vermeidet, die mit einer Überprüfung der Ernsthaftigkeit der Honorarforderung in jedem Einzelfall verbunden wären.

  • BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Die in § 9 Abs. 3 MB/KK 2009 enthaltene Obliegenheit des Versicherten, sich von einem vom Krankenversicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen, ist wirksam und sowohl mit der Vorschrift des § 213 VVG als auch der Rspr. des BVerfG zum erforderlichen Interessenausgleich zwischen dem Interesse des Versicherungsnehmers an informationeller Selbstbestimmung über seine Gesundheitsdaten und dem Offenbarungsinteresse des Versicherers vereinbar (Beschlüsse vom 23. Oktober 2006, 1 BvR 2027/02, VersR 2006, 1669 und vom 17. Juli 2013, 1 BvR 3167/08, VersR 2013, 1425).(Rn.27).

    Diesem Interesse genügt die Obliegenheit, Angaben zum Versicherungsfall zu machen und zu belegen, allein nicht in jedem Fall (Bundesverfassungsgericht aaO Rdz. 46f.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08, VersR 2013, 1425, Rdz. 22).

  • OLG München, 25.11.1999 - 29 U 4750/99

    Formularmäßiger Ausschluß der Erstattungsfähigkeit von Behandlungen durch

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Auch in der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird der Zweck der Klausel entsprechend weiter gesehen (vgl. OLG München, VersR 2000, 1406, Rdz. 22; OLG Celle, VersR 2001, 182, Rdz. 3; Baumhackel in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht, 2013, § 5 MB/KK Rn.8; a.A. Voit in Prölss/Martin, a.a.O. § 5 MB/KK 2009 Rz.22; Schubach in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht § 23 Rn. 325).
  • OLG Celle, 13.04.2000 - 8 U 40/99

    Anspruch auf Arztkostenerstattung von einer privaten Krankenversicherung;

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Auch in der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird der Zweck der Klausel entsprechend weiter gesehen (vgl. OLG München, VersR 2000, 1406, Rdz. 22; OLG Celle, VersR 2001, 182, Rdz. 3; Baumhackel in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht, 2013, § 5 MB/KK Rn.8; a.A. Voit in Prölss/Martin, a.a.O. § 5 MB/KK 2009 Rz.22; Schubach in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht § 23 Rn. 325).
  • OLG Bremen, 12.11.2002 - 3 U 7/01

    Feststellung der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Etwaige "Ablehnungsgründe" des Versicherungsnehmers speziell in Bezug auf den vom Versicherer beauftragten Arzt gehören in den Bereich der praktischen Handhabung der Untersuchungsobliegenheit und können dort auf der Grundlage der Einbindung in die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsrechts und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Rahmen der Frage der Zumutbarkeit im Einzelfall geklärt werden (vgl. OLG Koblenz, ZfSch 2000, 353, Rz. 50 ff.; OLG Bremen, VersR 2003, 1429, Rz. 14; OLG Saarbrücken, VersR 2012, 845, Rz. 22 f.; a.A. Voit in Prölss/Martin a.a.O. § 9 MB/KK 2009 Rz. 10; Egger VersR 2007, 905).
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Ein gesetzlich anerkanntes Interesse des Versicherungsnehmers, seine relevanten Gesundheitsdaten geheim zu halten und trotzdem in den Genuss von Versicherungsleistungen zu kommen, besteht demzufolge gerade nicht (BGH, Urteil vom 28.10.2009 - IV ZR 140/08 - Rdz. 24).
  • LG Ansbach, 15.12.2009 - 3 O 127/08

    Allgemeine Versicherungsbedingungen der privaten Krankheitskostenversicherung:

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Soweit das Landgericht Ansbach demgegenüber in seiner Entscheidung vom 15.12.2009 - 3 O 127/08 - (VersR 2010, 901) unter Rdz. 52 lediglich auf die Gefahr der Verordnung nicht notwendiger Heilbehandlungen abgestellt hat, hat es - wie das Zitat in Rdz. 53 zeigt - offensichtlich nur einen Teil der vom Bundesgerichtshof genannten Gründe für die Wirksamkeit der Klausel in Betracht gezogen.
  • LG Berlin, 12.11.2012 - 23 S 45/12
    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Schließlich bestehen für physiotherapeutische Leistungen keine taxmäßigen Vergütungen, Gebührenregelungen oder ähnliches, so dass auch das Risiko der Abrechnung überhöhter Sätze besteht, das durch § 5 Nr. 1 g MB/KK ebenfalls ausgeschlossen wird (vgl. Landgericht Berlin, Beschluss vom 12.11.2012 - 23 S 45/12 -, VersR 2013, 1254, Rdz. 9; Bach/Moser-Kalis, Private Krankenversicherung, 4. Aufl., § 5 MB/KK Rdz. 29).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Auszug aus KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13
    Etwaige "Ablehnungsgründe" des Versicherungsnehmers speziell in Bezug auf den vom Versicherer beauftragten Arzt gehören in den Bereich der praktischen Handhabung der Untersuchungsobliegenheit und können dort auf der Grundlage der Einbindung in die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertragsrechts und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Rahmen der Frage der Zumutbarkeit im Einzelfall geklärt werden (vgl. OLG Koblenz, ZfSch 2000, 353, Rz. 50 ff.; OLG Bremen, VersR 2003, 1429, Rz. 14; OLG Saarbrücken, VersR 2012, 845, Rz. 22 f.; a.A. Voit in Prölss/Martin a.a.O. § 9 MB/KK 2009 Rz. 10; Egger VersR 2007, 905).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2008 - 4 U 168/06

    Voraussetzungen der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers;

  • BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12

    Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des

  • OLG Köln, 07.12.1990 - 6 U 137/90

    Anspruchs auf Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht ;

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

  • BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung

  • KG, 18.01.2008 - 6 U 72/05

    Krankenversicherungsvertrag: Medizinisch notwendige Heilbehandlung bei einer

  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14

    Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2014, 509 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Teilurteil des Landgerichts sei zulässig, hinsichtlich des noch nicht beschiedenen Klagebegehrens auf Kostenerstattung bestehe nicht die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen.
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Allerdings kann Gegenstand der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses auch die Feststellung des Bestehens einzelner Rechten oder Pflichten aus einem Rechtsverhältnis sein, was auch für vertragliche Obliegenheiten im Rahmen eines Versicherungsvertrages gilt (KG Berlin, Urteil vom 04. Juli 2014 - 6 U 30/13 -, Rn. 17, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht