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   LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12   

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https://dejure.org/2012,42396
LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2012,42396)
LG Freiburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2012,42396)
LG Freiburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 3 S 147/12 (https://dejure.org/2012,42396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Quotelung des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Rechtsschutzversicherung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Straftat

  • strafrechtsiegen.de

    Kostentragung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 5 Abs. 1 c
    Quotelung des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Rechtsschutzversicherung bei gleichzeitiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen und einer fahrlässigen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsschutzversicherung bei gleichzeitige Verurteilung wegen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2014, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Marl, 18.10.1995 - C 556/95
    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

  • LG Karlsruhe, 27.08.1992 - 5 S 212/92

    Nötigung als Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschrift

    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

  • LG Duisburg, 16.12.1996 - 22 T 249/96
    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Vielmehr führt eine am Wortlaut des § 2 i aa ARB orientierte Auslegung dazu, dass diese nur ausscheidbare Kosten erfasst, die bei der Verteidigung wegen des Fahrlässigkeitsdelikts nicht angefallen wären (entgegen LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337; LG Karlsruhe RuS 1993, 66).

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur bei gleichzeitiger Verurteilung wegen eines vorsätzlichen und wegen eines fahrlässigen Vergehens vertreten wird, den Kostenerstattungsanspruch des Versicherungsnehmers nach dem Gewicht der Taten zu quoteln (LG Duisburg RuS 1997, 117; AG Marl RuS 1997, 337 nach den gesetzlichen Strafrahmen; LG Karlsruhe RuS 1993, 66; Harbauer-Stahl, Rechtschutzversicherung, ARB 2000 § 2 Rn 277; Prölss/Martin-Armbrüster 28. Aufl., § 2 ARB 2008 Rn 47; wohl auch van Bühren/Plote, ARB, 2.Aufl., § 2 Rn 66) folgt die Kammer dem nicht.

  • OLG Oldenburg, 10.08.2005 - 3 U 30/05

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Begleichung von in einem

    Auszug aus LG Freiburg, 06.12.2012 - 3 S 147/12
    Ein vom Amtsgericht zitiertes Urteil des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) betreffe einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.

    Die zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2005, 1548f) befasst sich mit der hier irrelevanten Problematik, ob Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt wird und es sich bei der im Rausch begangenen Tat um ein Vorsatzdelikt handelt.

  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auf dieser Linie bewegt sich auch die neuere instanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur LG Karlsruhe, Urt. v. 23.05.2014, 9 S 460/13, juris, Rn. 12, VersR 2015, 100 = r+s 2014, 553 mit zustimmender Anm. Schimikowski, r+s 2014, 554 sowie zustimmender Anm. Schulz-Merkel, jurisPR-VersR 12/2014 Anm. 6).
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