Rechtsprechung
LG Bonn, 24.09.2013 - 10 O 132/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Deckungsklage zur Geltendmachung von Rechtsschutzkosten auf Grundlage eines Rechtsschutzversicherungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2015, 135
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Begriff der Bewußtseinsstörung
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2013 - 10 O 132/13
Dem gegenüber hat - die von der Beklagten herangezogene - Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW-RR 2000, 1341). - BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98
Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit
Auszug aus LG Bonn, 24.09.2013 - 10 O 132/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, NJW 2000, 312, ständige Rechtsprechung).
Rechtsprechung
LG Hannover, 20.11.2013 - 6 O 295/12 |
Papierfundstellen
- r+s 2015, 135
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 11 O 397/12
Deckung durch die Rechtsschutzversicherung bei Vorgehen gegen die Enteignung von …
Auszug aus LG Hannover, 20.11.2013 - 6 O 295/12
Da dem Kläger durch den Zwangsumtausch damit zum Wohl der Allgemeinheit im Verhältnis zu Gläubigern anderer Anleihen ein Sonderopfer auferlegt worden ist, stellen die Maßnahmen des Staates Griechenland, die dem beabsichtigten Vorgehen des Klägers der Sache nach zugrunde liegen, eine den Deckungsschutz ausschließende Enteignung gemäß § 4 Nr. 1 r ARB dar (vgl. auch LG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, 11 O 397/12).
- BGH, 08.03.2016 - VI ZR 516/14
Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik …
Denn die tatsächlich erfolgte Ausbuchung war nur die Umsetzung der gegenüber der Minderheit wirkenden hoheitlichen Maßnahmen, nachdem die Mehrheitsentscheidungen der Gläubigerversammlungen allgemeinverbindlich wurden (ebenso - jeweils versicherungsrechtliche Deckungsklagen betreffend - LG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 1445, 1446; LG Hannover, r+s 2015, 135). - BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15
AVB Rechtsschutzversicherung
a) Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, ist der Begriff "Enteignungsangelegenheiten" aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers so zu verstehen, dass er nur Enteignungen erfasst, die - anders als im Streitfall - einen Grundstücksbezug aufweisen (a.A. LG Düsseldorf r+s 2013, 550, 551 f. und LG Hannover r+s 2015, 135).(5) Das Geltendmachen von Zahlungsansprüchen im Zusammenhang mit einem gesetzlich angeordneten Umtausch von Inhaberschuldverschreibungen eines Staates ist deshalb bei der gebotenen engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln nicht als Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungsangelegenheiten im Sinne des § 3 (3) d) der ARB des Versicherers anzusehen (so zu wortgleichen Bedingungen LG Bonn r+s 2015, 232; Cornelius-Winkler, jurisPR-VersR 2/2014 Anm. 6; Schimikowski, r+s 2013, 552; a.A. LG Hannover r+s 2015, 135 zu § 4 (1) r) ARB 1975/2002; LG Düsseldorf r+s 2013, 550, 551; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 3 ARB 2010 Rn. 72; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 37 Rn. 344a).