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   BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13   

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https://dejure.org/2015,29905
BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13 (https://dejure.org/2015,29905)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - IV ZR 388/13 (https://dejure.org/2015,29905)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 388/13 (https://dejure.org/2015,29905)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 1 VVG vom 29.07.1994, § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 29.07.1994, § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung; Vereinbarkeit des sog. Policenmodells nach altem Recht mit Gemeinschaftsrecht; treuwidrige Berufung des Versicherungsnehmers auf die Unwirksamkeit eines ...

  • IWW

    § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a VVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung; Abschluss einer Rentenversicherung nach dem Policenmodell

  • rewis.io

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung; Vereinbarkeit des sog. Policenmodells nach altem Recht mit Gemeinschaftsrecht; treuwidrige Berufung des Versicherungsnehmers auf die Unwirksamkeit eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a; VAG § 10a; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Rentenversicherung; Abschluss einer Rentenversicherung nach dem Policenmodell

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2015, 598
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG aaO Rn. 42 ff.).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 388/13
    Dabei hat es den Anforderungen genügt, die der Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (IV ZR 58/03, VersR 2004, 497 unter 3 d) genannt hat.
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Das reicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 14. Oktober 2015 - IV ZR 388/13 - zu einer durch Kursivdruck in einem gesonderten Absatz hervorgehobenen Widerspruchsbelehrung).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19

    Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

    Ohne dass es darauf ankäme, ob die Belehrung insofern ausnahmsweise einen - regelmäßig entbehrlichen (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 388/13, r+s 2015 Rn. 11) - Hinweis auf den richtigen Adressaten der Widerspruchserklärung hätte enthalten müssen, stieß der Versicherungsnehmer bei seiner Suche nach dem richtigen Erklärungsempfänger bereits im Versicherungsschein selbst auf den Hinweis, dass er Willenserklärungen allein an die Beklagte richten könne, dann aber Schriftlichkeit zu wahren sei.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2018 - 7 U 108/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformation beim Abschluss eines

    Durch die Hervorhebung muss sichergestellt sein, dass der Versicherungsnehmer die Belehrung zur Kenntnis nimmt, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 388/13 -, RuS 2015, 598, Tz. 11).

    Dies genügt für eine drucktechnisch deutliche Hervorhebung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 388/13 -, RuS 2015, 598, Tz. 11; Senat, Urteil vom 23.10.2014 - 7 U 256/13 -, VersR 2015, 609 ; OLG Köln, Beschluss vom 11.05.2017 - 20 U 29/17 -, Tz. 9, zitiert nach juris).

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