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   OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17   

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OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17 (https://dejure.org/2017,38598)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2017 - 12 U 107/17 (https://dejure.org/2017,38598)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 12 U 107/17 (https://dejure.org/2017,38598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung; Zulässigkeit der Beschränkung des Kreises der Leistungsberechtigten auf Ehegatten; Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung auf bis zu drei Behandlungszyklen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 192; BGB § 307; SGB V § 27 a
    Unwirksame Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 192 VVG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, Art 3 GG, § 27a SGB 5, § 3a Abs 1 ESchG
    Kostenerstattung für künstliche Befruchtung in der Privaten Krankenversicherung: Begriff der organisch bedingten Sterilität; Bedingungsgemäße Anknüpfung an den Familienstand; Beschränkung auf drei Behandlungszyklen; Maßnahmen der Präimplantationsdiagnostik und der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 192; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; SGB V § 27a
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Künstliche Befruchtung bei Unverheirateten - und die Kostenerstattung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kosten von künstlicher Befruchtung: Private Krankenversicherung darf nicht auf Ehe abstellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nur für verheiratete Paare?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Privatkassen müssen auch ledigen Frauen Kosten für künstliche Befruchtung erstatten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Beschränkung der Kostenerstattung für künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherungen dürfen die Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Künstliche Befruchtung: Kostenerstattung auch für nicht verheiratete Paare

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Private Krankenversicherungen dürfen die Kostenerstattung für künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung - künstliche Befruchtung nicht nur für verheiratete Paare

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenvers. muss Kosten für Kinderwunschbehandlung auch für unverheiratete Paare zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz für künstliche Befruchtung auch für Unverheiratete

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten für künstliche Befruchtung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.10.2017)

    Künstliche Befruchtung: PKV muss für unverheiratete Paare zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung muss Kosten für Kinderwunschbehandlung auch für unverheiratete Paare zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kosten für künstliche Befruchtung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen für unverheiratete privat krankenversicherte Frauen, die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung erwägen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 94 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Leistungseinschränkung für künstliche Befruchtung

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung - künstliche Befruchtung nicht nur für verheiratete Paare

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung: Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung nicht nur für Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen darf nicht auf verheiratete Paare beschränkt werden

  • olgkarlsruhe.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf verheiratete Paare bei privater Krankenversicherung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf verheiratete Paare bei privater Krankenversicherung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf verheiratete Paare bei privater Krankenversicherung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beschränkung der Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf verheiratete Paare bei privater Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 30
  • FamRZ 2018, 546
  • VersR 2017, 1453
  • r+s 2017, 597
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Die organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherungsbedingungen (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85).

    Die organisch bedingte Sterilität als solche ist als regelwidriger Körperzustand und damit als Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherungsbedingungen einzuordnen (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85, BGHZ 99, 228-236, juris Rn. 16 und ständig).

    Eine solche auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen, ist zugleich eine Krankheit im Sinne von § 1 Teil I (1) und (2) der Tarifbedingungen (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85, BGHZ 99, 228-236, juris Rn. 16 ; Urteil vom 15.9.2010 - IV ZR 187/07, juris Rn. 10 f.).

    Aus der maßgeblichen Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers fällt - dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend - auch die Unfähigkeit, eine Schwangerschaft bis zu einem lebensfähigen Kind auszutragen, unter den Begriff der "Sterilität" (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85, juris Rn. 20).

    Danach ist die im Wege der homologen In-vitro-Fertilisation vorgenommene künstliche Befruchtung eine medizinische Heilbehandlung, da die Behandlung zumindest auf eine Linderung der Krankheit (Sterilität) mittels der Ersetzung der gestörten Körperfunktionen durch medizinische Maßnahmen abzielt (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85 - BGHZ 99, 228-236, juris Rn. 18; Urteil vom 21.9.2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122-132, juris Rn. 13).

    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hat der Versicherungsnehmer bei der Inanspruchnahme dieser besonders kostenträchtigen und nicht vital lebensnotwendigen Behandlung in angemessener Weise Rücksicht auf den Versicherer und die Versichertengemeinschaft zu nehmen, weshalb der Versuch nicht beliebig oft wiederholt werden kann (BGH, Urteil vom 17.12.1986 aaO Rn. 25).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Danach ist die im Wege der homologen In-vitro-Fertilisation vorgenommene künstliche Befruchtung eine medizinische Heilbehandlung, da die Behandlung zumindest auf eine Linderung der Krankheit (Sterilität) mittels der Ersetzung der gestörten Körperfunktionen durch medizinische Maßnahmen abzielt (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85 - BGHZ 99, 228-236, juris Rn. 18; Urteil vom 21.9.2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122-132, juris Rn. 13).

    Bei der IVF/ICSI-Behandlung ist von einer für die medizinische Notwendigkeit nicht mehr ausreichenden Erfolgsaussicht erst dann auszugehen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die Behandlung zur gewünschten Schwangerschaft führt, signifikant absinkt und eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15 % nicht mehr erreicht wird (BGH, Urteil vom 21.9.2005 aaO Rn. 23).

    Hieran hat der Bundesgerichtshof mit der Maßgabe festgehalten, dass bereits der erforderliche Grad der Erfolgsaussicht von mindestens 15 % dem Umstand Rechnung trägt, dass eine vital lebensnotwendige Behandlung nicht in Rede steht, und eine Erstattung der Kosten für beliebig oft wiederholte erfolglose Behandlungen regelmäßig ausschließt (Urteil vom 21.9.2005 - IV ZR 113/04, BGHZ 164, 122-132, juris Rn. 34).

    Die Einschränkung der Erstattungspflicht der Beklagten für zukünftige Behandlungsmaßnahmen hat das Landgericht zutreffend unter Konkretisierung der Voraussetzung der "hinreichenden Erfolgsaussicht" gemäß § 4 Teil II Ziff. 6 Absatz 3 der Tarifbedingungen durch die an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21.9.2005 aaO Rn. 23) orientierte Formulierung "sofern die Erfolgsaussicht hinsichtlich eines jeden Behandlungszyklus wenigstens 15 % bezogen auf den Eintritt einer klinischen Schwangerschaft beträgt" übernommen.

  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 187/07

    Private Krankenversicherung: Nachweis des Vorliegens einer Krankheit beim Streit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Was den Versicherungsfall ausmacht, wird zum einen durch die Bezeichnung eines die Behandlung auslösenden Ereignisses oder Zustandes (Krankheit oder Unfallfolgen) ausgefüllt, zum anderen dadurch festgelegt, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handeln muss (BGH, Urteil vom 15.9.2010 - IV ZR 187/07, juris Rn. 10).

    Eine solche auf körperlichen Ursachen beruhende Unfähigkeit, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen, ist zugleich eine Krankheit im Sinne von § 1 Teil I (1) und (2) der Tarifbedingungen (BGH, Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 78/85, BGHZ 99, 228-236, juris Rn. 16 ; Urteil vom 15.9.2010 - IV ZR 187/07, juris Rn. 10 f.).

    Eine Krankheit im Sinne von § 1 der Tarifbedingungen ist ein objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anomaler, regelwidriger Körper- oder Geisteszustand (BGH, Urteil vom 15.9.2010 - IV ZR 187/07, juris Rn. 11).

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Vielmehr ist die Privatversicherung nach ihrem eigenen privatrechtlichen Regelungen und ihrem eigenen Vertragszweck zu beurteilen (BGH, Urteil vom 21.2.2001 - IV ZR 11/00, juris Rn. 16; Beschluss vom 11.2.2009 - IV ZR 28/08, juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Der private Krankheitskostenversicherer hat mit Blick auf die Überschaubarkeit der von ihm zu erbringenden Leistungen und seine Tarifkalkulation - und damit letztlich auch im Interesse der Versicherten - ein berechtigtes Interesse, einer für ihn unüberschaubaren Ausweitung des Versicherungsschutzes entgegenzutreten (BGH, Beschluss vom 11.2.2009 - IV ZR 28/08, juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Es handele sich um medizinische Maßnahmen zur Beseitigung einer Krankheit, so dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren nicht gerechtfertigt sei (BVerfG, Urteil vom 28.02.2007 - 1 BvL 5/03).

    (a) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28.2.2007 (1 BvL 5/03, juris) den entsprechenden Ausschluss einer Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in § 27 a Abs. 1 Nr. 3 SGB V als sachlich gerechtfertigt angesehen.

  • BGH, 14.06.2017 - IV ZR 141/16

    Zum Versicherungsschutz bei Eizellspende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Allerdings hat der Versicherer nur Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen, die nach deutschem Recht erlaubt sind (BGH, Urteil vom 14.6.2017 - IV ZR 141/16, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 17.06.2016 - 20 U 163/14

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Kosten einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Die Frage, ob ohne Einschränkung der Fertilität die Kosten einer PKD oder PID erstattungsfähig sind, wenn diese Maßnahmen allein dazu dienen, die Übertragung einer Genmutation auf den Embryo zu vermeiden (dagegen OLG Köln, Urteil vom 17.6.2016 - 20 U 163/14, juris), bedarf daher keiner Entscheidung.
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 173/05

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei organisch bedingter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Die Feststellungsklage ist zulässig, weil das Begehren nach der Behauptung der Klägerin auf bereits aktualisierte, ärztlich für notwendig erachtete, bevorstehende Behandlungen gerichtet und durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2006 - IV ZR 173/05, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 25/03

    Privater Krankenversicherer eines zeugungsunfähigen Mannes muß die Kosten einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    Zu der bedingungsgemäßen Heilbehandlung zählen die ärztlichen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit, soweit sie den Zweck haben, die durch Krankheit behinderte Körperfunktion zu ersetzen (BGH, Urteil vom 3.3.2004 - IV ZR 25/03, BGHZ 158, 166, juris Rn. 16 ff.).
  • OLG Hamm, 11.11.2016 - 20 U 119/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Kosten einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
    aa) Eine organisch bedingte Sterilität ist entgegen einer teilweise vertreten Auffassung (Kalis, VersR 1989, 1244; Brams, VersR 2004, 26) unabhängig vom Bestehen einer Ehe als Krankheit zu werten (so auch OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2016 - 20 U 119/16, juris Rn. 66; Marlow, VersR 2002, 144 unter II 1. b; Voit in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. § 192 Rn. 36).
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 125/19

    Private Krankenversicherung: Kostentragung für eine begleitend zu einer

    Anders als das Oberlandesgericht Karlsruhe (r+s 2017, 597 [juris Rn. 65 f.]) sehe das Berufungsgericht PID und Blastozystenkultur auch nicht als zur Behebung der Fortpflanzungsunfähigkeit des Versicherten medizinisch notwendige Maßnahmen an.

    Anders als in dem vom OLG Karlsruhe (r+s 2017, 597 Rn. 65) entschiedenen Fall bliebe die PID mithin nicht auf ein Krankheitsbild der Ehefrau des Klägers (etwa organische Schäden an der Gebärmutter) oder des Klägers selbst, sondern allein auf eine mögliche Krankheit des Embryos abgestimmt (a.A. Waldkirch, VersR 2020, 321, 324-326), denn sie diente - wie oben bereits dargelegt - auch dann nicht der Linderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Eltern, sondern bliebe darauf gerichtet, unter mehreren Embryonen möglichst einen nicht vom Zellweger-Syndrom betroffenen Embryo auszusuchen, um so dem werdenden Kind späteres Leiden zu ersparen (vgl. dazu auch BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 27 [juris Rn. 10] für die gesetzliche Krankenversicherung).

  • OLG München, 12.09.2018 - 25 U 2424/18

    Kostenübernahme für Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht vom

    Das OLG Karlsruhe hat im Urteil vom 13.10.2017, VersR 2017, 1453, ausdrücklich die Frage offen gelassen, ob die Kosten einer PID erstattungsfähig sind, wenn sie allein dazu dient, die Übertragung einer Genmutation auf den Embryo zu vermeiden (vgl. Rn. 66 bei juris).
  • LG Köln, 28.03.2018 - 23 O 241/17

    Erstattungsanspruch von Aufwendungen für eine Kinderwunschbehandlung i.R.e.

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (vgl. Urteil vom 13.10.2017, VersR 2017, 1453, Leitsatz 3).
  • LG Wuppertal, 29.12.2022 - 4 O 373/21

    Transident, Kinderwunschbehandlung, heterologe Insemination, homologe

    Auch die vom Kläger genannte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.10.2017 - 12 U 107/17 - stelle nicht infrage, dass Voraussetzung einer Erstattung die Verwendung von Ei- oder Samenzellen des Versicherten sei.
  • LG München I, 13.06.2018 - 26 O 12775/17

    Zur Kostenübernahme für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin durch privaten

    Entgegen der Auffassung der Klägerin setzt sich das Gericht mit der vorliegenden Entscheidung auch nicht in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.10.2017, Az. 12 U 107/17 (Anlage K15).
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