Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 20.12.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.1991 - 20 U 263/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3693
OLG Hamm, 30.01.1991 - 20 U 263/90 (https://dejure.org/1991,3693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1991 - 20 U 263/90 (https://dejure.org/1991,3693)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 20 U 263/90 (https://dejure.org/1991,3693)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belehrung des Versicherers ; Verlust des Versicherungsschutzes ; Zahlung nach Erhalt des Versicherungsscheins ; Verschuldete Fristversäumung; Kein vorläufiger Deckungsverlust; Verspätete Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 8; PflVG § 3 Nr. 9 S. 2; VVG § 12 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1046
  • NZV 1991, 273
  • r+s 1991, 183
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 457/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Rückwirkendes Außerkrafttreten der vorläufigen

    Wegen der weitreichenden und für einen Versicherungsnehmer nicht selten existenzgefährdenden Folgen ist weitere Voraussetzung des rückwirkenden Wegfalls der vorläufigen Deckung aber vor allem, dass der Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen nicht fristgerechter Einlösung des Versicherungsscheines richtig und vollständig belehrt wird ( § 9 Satz 2 KfzPflVV; so schon BGH U.v. 17.4.1967 II ZR 228/64 BGHZ 47, 352: OLG Hamm, U.v. 30.01.1991, 20 U 263/90, NJW-RR 1991, 1046).
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

    Soweit der Senat in einer späteren Entscheidung (r+s 1991, 183, 184) eine an § 10 AHB orientierte Belehrung ohne diese Einschränkung für unbedenklich erklärt hat, wird daran nicht festgehalten.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 206/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9674
OLG Köln, 20.12.1990 - 5 U 206/89 (https://dejure.org/1990,9674)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.1990 - 5 U 206/89 (https://dejure.org/1990,9674)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 5 U 206/89 (https://dejure.org/1990,9674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1991, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (Senatsurteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138; Langheid/Wandt, MünchKomm VVG 2010 § 19 Rn. 74; soweit Loacker aaO der Ansicht ist, dass dies die Richtigkeit der Hypothese voraussetze, dass es in Bordellbetrieben statistisch häufiger zu Bränden kommt, ist dies nicht maßgeblich, weil Versicherer dieses Risiko jedenfalls entweder gar nicht oder zu deutlich höheren Tarifen versichern).
  • OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung

    Die Anzeigepflicht beruht auf der Annahme, dass mit dieser Nutzungsänderung eine Gefahrerhöhung einhergeht, insbesondere wegen des damit oft verbundenen kriminellen Milieus (BGH, Urteil vom 15. Januar 1989 - IVa ZR 333/87, VersR 1989, 398, 399; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 147; OLG Köln r+s 1991, 138).
  • OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 127/99

    Hausratversicherung; Versicherungsbedingungen; Einbruchsdiebstahl ;

    Sein Wissen muß sie sich zurechnen lassen ("Auge und Ohr"-Rechtsprechung, grundlegend BGHZ 102, 194 = VersR 1988, 234; OLG Hamm r+s 1993, 356; OLG Köln r+s 1991, 183), so daß sie sich letztlich sogar so behandeln lassen muß, als ob ihr die für die Durchführung des Lastschriftverfahrens benötigten Daten im Versicherungsantrag mitgeteilt worden wären.
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