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   OLG Frankfurt, 29.01.1991 - 8 U 244/89   

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https://dejure.org/1991,5449
OLG Frankfurt, 29.01.1991 - 8 U 244/89 (https://dejure.org/1991,5449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.1991 - 8 U 244/89 (https://dejure.org/1991,5449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - 8 U 244/89 (https://dejure.org/1991,5449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ; Anforderungen an einen Unfall; Eintritt des Versicherungsfalls und Umfang der Leistung des Versicherers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; VVG § 16 ff.
    Unklare und mehrdeutige Fragen in Versicherungsanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1248
  • MDR 1991, 1146
  • VersR 1992, 41
  • r+s 1992, 393
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 24.10.2006 - 9 U 5/06

    Nichtangabe der Kündigung eines Vorversicherers bei wechselseitigen Kündigungen -

    Im Übrigen ist anerkannt, dass die Annahme von Arglist entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer Antragsfragen missversteht (vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 22 Rn 9; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 41).
  • LG Köln, 30.11.2009 - 20 O 189/08

    Abgesagte Heino-Tournee 2007: Versicherung muss nicht zahlen

    Wenn ein Versicherungsantrag unklare oder mehrdeutige Fragen enthält, ist keine vorsätzlich falsche Beantwortung dieser Fragen anzunehmen, wenn sie vom Antragsteller - unter Zugrundelegung eines vertretbaren Wortsinns - zutreffend beantwortet (vergleiche OLG Frankfurt, VersR 1992, 41 ff.; OLG Hamm, VersR 1987, 1137 ff.) wurden.
  • OLG Frankfurt, 10.06.1992 - 19 U 168/91

    Haftung eines Versicherers wegen einer Unfallversicherungsleistung einschließlich

    Eine arglistige Täuschung bei Vertragsschluß liegt dann vor, wenn die Klägerin als Versicherungsnehmerin wissentlich unrichtige Angaben macht oder Tatsachen verschweigt, in der zumindest billigenden Erkenntnis, der Versicherer könnte durch das Vorgehen getäuscht und in seiner Entscheidung beeinflußt werden; d.h., die Klägerin als Versicherungsnehmerin muß sich bewußt sein, daß der Versicherer möglicherweise bei richtigen Angaben oder bei Offenbarung der verschwiegenen Tatsachen den Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (OLG Köln VersR 1992, 231, 232 OLG Frankfurt VersR 1992, 41, 42).
  • OLG Oldenburg, 05.07.1996 - 2 W 83/96

    Rücktritt von einer Lebensversicherung wegen des Fehlens von ausdrücklichen

    Eine einen Rücktrittsgrund für den Versicherer begründende falsche Beantwortung von Fragen im Versicherungsantrag liegt grundsätzlich nämlich nicht vor, wenn unklare oder mehrdeutige Fragen gestellt werden; in einem derartigen Fall fehlt es an einer ausdrücklichen Frage i. S. von § 16 Abs. 1 VVG (OLG Frankfurt VersR 1992, 41, 42; Senat VersR 1994, 1169).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2002 - 19 U 130/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Zurücklassen von Fahrzeugschlüsseln in Kleidungsstück als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein PKW-Diebstahl dann grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Schlüssel zum Fahrzeug in einem Kleidungsstück zurückgelassen wird, das an einem einer Vielzahl von Personen zugänglichen Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen wird (vgl. OLG Koblenz ZfS 2000, 112; OLG Köln r+s 1996, 392; OLG Hamburg VersR 1995, 1347; OLG Stuttgart r+s 1992, 393); etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte nicht damit rechnen musste, dass seine Sachen von einem Dieb durchsucht würden und der dabei dann zufällig gefundene Schlüssel seinem PKW zugeordnet werden würde (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 697) oder er davon ausgehen kann, dass das Kleidungsstück entweder von ihm selbst oder durch ihn begleitende Dritte beobachtet werden kann und werde (vgl. OLG Stuttgart ZfS 1997, 140).
  • LG Hagen, 17.05.2017 - 10 O 207/16
    Bei unklaren Antragsfragen fehlt es bereits an der Verletzung einer Offenbarungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer die Frage in einem bestimmten Sinne verstanden hat und verstehen durfte (objektive Auslegung) und bei Zugrundelegung des Verständnisses richtig beantwortet hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1991, Az. 8 U 244/89, zitiert nach juris; Prölls/Martin, Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2010, § 22 Rn. 6).
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