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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4329
OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94 (https://dejure.org/1995,4329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1995 - 4 U 146/94 (https://dejure.org/1995,4329)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 4 U 146/94 (https://dejure.org/1995,4329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II f; AKB § 12; AKB § 12 Abs. 1 II; AKB § 12 Abs. 1
    Äußeres Bild bei mut- oder böswilligen Beschädigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 IIf

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 408
  • VersR 1996, 880
  • r+s 1995, 404
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Das Berufungsgericht bejaht zu Unrecht die Frage, ob eine Beweismaßabsenkung wie bei den Entwendungsfällen auch für den Versicherungsfall "Beschädigung bzw. Zerstörung durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" in der Vollversicherung gemäß § 12 Abs. 1 II f AKB gilt (so schon früher VersR 1996, 880 = NJW-RR 1996, 408 = r+s 1995, 404).
  • OLG Koblenz, 31.10.2003 - 10 U 38/03

    Zur Nachweispflicht durch den Versicherungsnehmer bei Vandalismusschäden an einem

    Der Versicherungsnehmer muss - entgegen der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJW-RR 1996, 408 = r+s 1995, 404; OLG Hamm VersR 1996, 880) - nicht den Nachweis erbringen, dass dieses äußere Bild von betriebsfremden Personen verursacht worden ist.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung von Vandalismus betriebsfremder Personen bzw. der Vortäuschung einer Entwendung herleiten lässt.

  • OLG Koblenz, 24.11.2003 - 10 W 553/03

    Beweislastverteilung für den Versicherungsfall "Brand oder Explosion" in der

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880 = NJVV-RR 1996, 408 = r+s 95, 404; OLG Hamm, VersR 1996, 881) nicht darauf an, ob der Versicherer Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

    Es kommt entgegen der teilweise in der Rechtsprechung früher vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf, VersR 1996, 880= NJW-RR 1996, 408 = r+s 95, 404); OLG Hamm, VersR 1996, 881) auch nicht darauf an, ob der Versicherer, Umstände dargetan hat, aus denen sich die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Eigenbrandstiftung ergibt.

  • OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 96/13

    Beweismaß für Vandalismusschäden in der Fahrzeugversicherung

    Im Gegenzug werden auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, auch keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f; anders noch etwa OLG Düsseldorf VersR 1996, 880 sowie OLG Hamm VersR 1996, 881).
  • OLG Köln, 13.12.2011 - 9 U 83/11

    Abweisung der Klage auf Entschädigungsleistung in der Fahrzeugversicherung, da

    Dieser hatte erkennbar den Sinn, eine möglichst hohe Reparaturkostenkalkulation nach Gutachten zu erreichen, wobei der tatsächliche Reparaturaufwand gering ist (vgl. Stadler in Stiefel/Maier, aaO, A.2.3., Rn 83; zu ähnlichen Fällen OLG Düsseldorf VersR 1996, 880; OLG Hamm, VersR 1996, 881).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 7 U 24/17

    Vollkaskoversicherung: Scheitern des Nachweises von Vandalismusschadens durch

    Im Gegenzug werden aber auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f; OLG Köln, Urt. v. 13.08.2013, Az.: 9 U 96/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4; OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2015, Az.: 20 U 44/15, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m.w.N.; LG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2013, Az.: 16 O 577/12, zitiert nach juris, Rdnr. 22; LG Köln, Urt. v. 11.12.2013, Az.: 20 O 434/12, zitiert nach juris, Rdnr. 11; a.A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.1995, Az.: 4 U 146/94, VersR 1996, 860 [BGH 22.06.1995 - III ZR 239/94] ).
  • LG Hamburg, 01.02.2016 - 331 O 381/14

    Anspruch auf Entschädigungsleistung aus der Kfz.-Kaskoversicherung, Nachweis des

    Es muss deshalb zum Nachweis des Versicherungsfalles ausreichen, wenn ein äußeres Bild vorliegt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die unstreitigen oder bewiesenen Schäden am Fahrzeug auf ein mut- oder böswilliges Verhalten Dritter zurückzuführen sind (OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1996, 880).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf ausreichend, um die "Indizwirkung" des äußeren Bildes soweit abzuschwächen, dass von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für eine Fremdeinwirkung nicht mehr gesprochen werden kann (OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1996, S. 880).

  • OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 44/15

    Kraftfahrtversicherung: Anspruch wegen Vandalismus (und Unfall) bejaht.

    Dabei steht der Senat auf dem Standpunkt, dass dem Versicherungsnehmer weder für den Versicherungsfall des Unfalls noch für das Bestehen eines Vandalismusschadens Beweiserleichterungen zustehen, wie sie die Rechtsprechung für den Versicherungsfall Diebstahl in der Teilkaskoversicherung entwickelt hat (vgl. Prölss/Martin/Knappmann, VVG 29. Aufl. 2015, A.2.3 AKB 2008, Rn. 2, 17; so aber für den Vandalismusschaden Stiefel/Mayer/Stadler aaO, Rn. 83, mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.1995 - 4 U 146/94 - juris).
  • OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97

    Versicherung Kaskoversicherung Schaden Beweislast Beweiserleichterung

    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung an (vgl. die Senatsurteile 9 U 70/96 und 9 U 36/94; ebenso bisher OLG Hamm VersR 1996, 881; OLG Düsseldorf VersR 1996, 880).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 288/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2594
OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 288/94 (https://dejure.org/1995,2594)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.1995 - 9 U 288/94 (https://dejure.org/1995,2594)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 9 U 288/94 (https://dejure.org/1995,2594)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeugbrief im Handschuhfach des Wagens ; Diebstahl; Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers; Entfallen des Kaskoversicherungsschutzes; Mitursächlichkeit für den Diebstahl

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61
    Voraussetzungenen für den Ausschluß des Kaskoversicherungsschutz bei Entwendung eines Kraftfahrzeugs wegen grober Fahrlässigkeit des Halters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 351
  • r+s 1995, 404
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03
    Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).

    Dass der Ursachenverlauf im Streitfall ein anderer gewesen wäre, der Fahrzeugdiebstahl also in jedem Fall auch dann erfolgt wäre, wenn der Brief sich nicht im Innern des Wohnwagens befunden hätte, ist demgegenüber eine Frage des hypothetischen Kausalverlaufs, für die der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352 m.w.N.).

  • OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95

    Versicherung Kaskoversicherung Risikoerhöhung Fahrzeugschlüssel

    Jedermann weiß, daß die nicht nur ganz kurzfristige Aufbewahrung eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach geeignet ist, eine Fahrzeugentwendung und damit den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern, da potentielle Fahrzeugdiebe gerade im Handschuhfach nach Fahrzeugschlüsseln oder auch Fahrzeugpapieren Nachschau halten, weil sie mit der verbreiteten Unsitte rechnen, daß dort neben Wertsachen Kraftfahrzeugpapiere und Schlüssel aufbewahrt werden (so BGH VersR 1986, 962 m.w.N.; Senatsurteil in r + s 1995, 203).
  • OLG Jena, 05.08.1998 - 4 U 135/98

    Nichtvorfinden eines vor einer Stunde auf einem öffentlichen Parkplatz

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6756
OLG Hamm, 09.02.1994 - 20 U 326/93 (https://dejure.org/1994,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1994 - 20 U 326/93 (https://dejure.org/1994,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 20 U 326/93 (https://dejure.org/1994,6756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Kfz-Diebstahl ; Ablegen des Schlüssels; Arbeitnehmer in Hotelgaststätte; Grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1462
  • r+s 1995, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017: Aufbewahrung des Kfz-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Dagegen liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (OLG Schleswig r + s 2005, 150: Restaurantbesitzer legt Schlüssel auf dem Tresen ab und bleibt während der gesamten Zeit am Tresen sitzen; Urteil des Senats vom 23. September 2004, a. a. O.: Aufbewahren eines Schlüssels in einem unverschlossenen Spind in dem Privatraum einer Arztpraxis; OLG Hamm VersR 1994, 1462: Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist).

    Insoweit liegt der Fall anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1994, 1462) zugrundeliegenden Sachverhalt, wo der Schlüssel sich hinter dem Tresen offen in einer Schrankwand befand, diese aber durch eine heruntergeklappte Thekenklappe gegen einen ungehinderten Zugriff Dritter abgegrenzt war.

  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Dagegen soll keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres mit einem Diebstahl der Schlüssel rechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1994, 1462 [OLG Hamm 09.02.1994 - 20 U 326/93] : Schlüssel eines Kellners in einem offenen Tresenfach, das dem unmittelbaren Zugriff der Gäste entzogen ist; OLG München VersR 1988, 1017 [OLG München 29.01.1988 - 10 U 4609/87] : Aufbewahrung des Kfz.-Schlüssels an einem Schlüsselbrett, von dem es durch einen Besucher nach gemeinsamen Alkoholgenuss entwendet wurde).
  • OLG Hamm, 27.09.1999 - 6 U 52/99

    Steckenlassen des Kfz-Schlüssels im Kofferraumschloss

    Zu den von jedem Versicherungsnehmer ohne weiteres zu erwartenden Sicherheitsvorkehrungen gehört es, ein abgestelltes Fahrzeug gemäß § 14 Abs. 2 StVO gegen unbefugte Benutzung zu sichern und zur Vermeidung eines Fahrzeugdiebstahls die Fahrzeugschlüssel so aufzubewahren, daß sie vor dem Zugriff beliebiger Dritter geschützt sind (vgl. OLG Hamm, VersR 94, 1462, 1463).
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