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   OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94   

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https://dejure.org/1995,4419
OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94 (https://dejure.org/1995,4419)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.02.1995 - 9 U 61/94 (https://dejure.org/1995,4419)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 9 U 61/94 (https://dejure.org/1995,4419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13 Abs. 6
    Kein Ersatz für entgangene Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13 Abs. 6
    Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszahlungsverzug; Kaskoentschädigung; Nutzungsmöglichkeit; Pkw; Kaskoversicherun

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 9 O 4/94
  • OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 448
  • r+s 1995, 408
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94
    Zwar hat die Rechtsprechung Nutzungsausfallentschädigung nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern z.B. auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert (vgl. BGHZ 85, 11 ff) oder wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (vgl. BGHZ 88, 11 ff).
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94
    Zwar hat die Rechtsprechung Nutzungsausfallentschädigung nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern z.B. auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert (vgl. BGHZ 85, 11 ff) oder wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (vgl. BGHZ 88, 11 ff).
  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Damit steht es dem Versicherungsnehmer frei, den seitens des Versicherers gezahlten Betrag sowohl für die Schadensbeseitigung selbst als auch für außerhalb des Schadensereignisses liegende Zwecke einzusetzen (OLG Düsseldorf r+s 2006, 63; OLG Schleswig r+s 1995, 408; Prölls/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., A.2.13 AKB 2008 Rz 28 Hahn/Kreuter-Lange/Schwab/Stomper A.2.14 AKB 2008 Rz 1039).

    Da der geltend gemachte Nutzungsausfall vorliegend somit schon keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, kann offenbleiben, ob die Parteien den Ersatz von Nutzungsausfall durch die Regelung in Ziffer A.2.15.1 der AKB der Beklagten Stand 01.01.2008 auch für den Fall des Verzuges seitens des Versicherers ausgeschlossen haben (so OLG Schleswig r+s 1995, 408; Stiefel/Maier/Meinecke A.2.14 Rz 8, dagegen Hahn/Kreuter-Lange/.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4 W 45/05

    Ersatz für entgangene Nutzungen bei verspäteter Zahlung einer nicht

    Ein Anspruch darauf entsteht auch nicht, wenn der Versicherer mit der Leistung einer Diebstahlsentschädigung in Verzug gerät (OLG Schleswig VersR 1996, 448; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rn. 51; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 24; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 13 Rn. 76).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02

    Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit

    Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (Senat r+s 1995, 408; BGH VersR 1978, 265).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - 4 W 45/05

    Kein Nutzungsausfallanspruch gegen Versicherer wegen Verzug der Auszahlung der

    Ein Anspruch darauf entsteht auch nicht, wenn der Versicherer mit der Leistung einer Diebstahlsentschädigung in Verzug gerät (OLG Schleswig VersR 1996, 448; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rn. 51; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 24; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 13 Rn. 76).
  • LG Bochum, 18.06.2010 - 4 O 42/10

    Rechtsschutzbedürfnis i.R.d. Geltendmachung der Kosten des selbstständigen

    Ein Anspruch sowohl aus dem Versicherungsvertrag, als auch aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, scheitert bereits an Ziff. A 2.15.1 der AKB 2008, wonach Nutzungsausfall ausdrücklich nicht ersetzt wird und damit nicht zum Leistungsumfang der Kraftfahrversicherung gehört (OLG Schleswig, r+s 1995, 408; zur damaligen Fassung aus § 13 Nr. 6 AKB).
  • LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16
    Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (OLG Karlsruhe r + s 1995, 408, 409; OLG Hamm, Urteil vom 06. November 1996 - 20 U 28/96 -, Rn. 18, juris).
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