Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 13 Abs. 6
Kein Ersatz für entgangene Nutzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 13 Abs. 6
Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auszahlungsverzug; Kaskoentschädigung; Nutzungsmöglichkeit; Pkw; Kaskoversicherun
Verfahrensgang
- LG Kiel - 9 O 4/94
- OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94
Papierfundstellen
- VersR 1996, 448
- r+s 1995, 408
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81
Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz
Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94
Zwar hat die Rechtsprechung Nutzungsausfallentschädigung nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern z.B. auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert (vgl. BGHZ 85, 11 ff) oder wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (vgl. BGHZ 88, 11 ff). - BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82
Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94
Zwar hat die Rechtsprechung Nutzungsausfallentschädigung nicht nur als Schadensersatz nach Verkehrsunfällen zugesprochen, sondern z.B. auch, wenn der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs verzögert (vgl. BGHZ 85, 11 ff) oder wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (vgl. BGHZ 88, 11 ff).
- OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10
Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines …
Damit steht es dem Versicherungsnehmer frei, den seitens des Versicherers gezahlten Betrag sowohl für die Schadensbeseitigung selbst als auch für außerhalb des Schadensereignisses liegende Zwecke einzusetzen (OLG Düsseldorf r+s 2006, 63; OLG Schleswig r+s 1995, 408;… Prölls/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., A.2.13 AKB 2008 Rz 28 Hahn/Kreuter-Lange/Schwab/Stomper A.2.14 AKB 2008 Rz 1039).Da der geltend gemachte Nutzungsausfall vorliegend somit schon keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, kann offenbleiben, ob die Parteien den Ersatz von Nutzungsausfall durch die Regelung in Ziffer A.2.15.1 der AKB der Beklagten Stand 01.01.2008 auch für den Fall des Verzuges seitens des Versicherers ausgeschlossen haben (so OLG Schleswig r+s 1995, 408; Stiefel/Maier/Meinecke A.2.14 Rz 8, dagegen Hahn/Kreuter-Lange/.
- OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4 W 45/05
Ersatz für entgangene Nutzungen bei verspäteter Zahlung einer nicht …
- OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Kenntnis der Mangelhaftigkeit …
Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (Senat r+s 1995, 408; BGH VersR 1978, 265).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - 4 W 45/05
Kein Nutzungsausfallanspruch gegen Versicherer wegen Verzug der Auszahlung der …
- LG Bochum, 18.06.2010 - 4 O 42/10
Rechtsschutzbedürfnis i.R.d. Geltendmachung der Kosten des selbstständigen …
Ein Anspruch sowohl aus dem Versicherungsvertrag, als auch aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, scheitert bereits an Ziff. A 2.15.1 der AKB 2008, wonach Nutzungsausfall ausdrücklich nicht ersetzt wird und damit nicht zum Leistungsumfang der Kraftfahrversicherung gehört (OLG Schleswig, r+s 1995, 408; zur damaligen Fassung aus § 13 Nr. 6 AKB). - LG Kassel, 23.02.2017 - 1 S 290/16 Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (OLG Karlsruhe r + s 1995, 408, 409; OLG Hamm…, Urteil vom 06. November 1996 - 20 U 28/96 -, Rn. 18, juris).