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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94   

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https://dejure.org/1995,2641
OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94 (https://dejure.org/1995,2641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.1995 - 23 U 108/94 (https://dejure.org/1995,2641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 23 U 108/94 (https://dejure.org/1995,2641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit des Kraftfahrers; Ablenkung vom Verkehrsgeschehen; Rauchen am Steuer; Rechtsprechung zum Augenblicksversagen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Tempo 130 Zigarette angezündet - Autofahrer erhält nach einem Unfall kein Geld von der Vollkaskoversicherung

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Kaskoschaden / Verlust des Versicherungsschutzes bei grob fahrlässigem Verhalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anzünden einer Zigarette während Autobahnfahrt ist bei Außerachtlassen des Straßenverlaufs grob fahrlässig - Ursache der Unaufmerksamkeit unbeachtlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1368
  • MDR 1995, 905
  • VersR 1996, 446
  • r+s 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
    Der BGH (NJW 1992, 2418) hat dazu nämlich gerade festgestellt, daß der Begriff des "Augenblicksversagens" nicht geeignet sei, zwischen grober Fahrlässigkeit und geringer zu bewertenden Schuldformen zu unterscheiden; denn auch ein nur kurzfristiges, also "augenblickliches" Versagen bleibe grob fahrlässig, wenn es zu einem Zeitpunkt geschehe, in dem wegen der besonderen Gefährlichkeit der Situation eine ihr entsprechende besondere Aufmerksamkeit zu fordern sei, weil mit der Größe der möglichen Gefahr auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt wachse; ein durchschnittlich sorgfältiger Kraftfahrer dürfe sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen.
  • LG Aachen, 15.11.1984 - 2 O 453/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
    Auf derselben Linie liegen die Entscheidungen des LG Aachen (VersR 1986, 282), das dem durch die Suche nach einer brennenden Zigarette abgelenkten Autofahrer zur Last legt, daß er zu spät erkannt hat, daß er abbremsen mußte und dann durch zu starkes Bremsen ins Schleudern geriet, und das Urteil des OLG Düsseldorf (NJW 1980, 2262), das dem Fahrer zum Vorwurf macht, daß er wegen der nur mit den Lippen festgehaltenen und beim Niesen heruntergefallenen brennenden Zigarette die Gewalt über das Fahrzeug verlor.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1980 - 4 U 194/79

    Straßenverkehr; Aufmerksamkeit; Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
    Auf derselben Linie liegen die Entscheidungen des LG Aachen (VersR 1986, 282), das dem durch die Suche nach einer brennenden Zigarette abgelenkten Autofahrer zur Last legt, daß er zu spät erkannt hat, daß er abbremsen mußte und dann durch zu starkes Bremsen ins Schleudern geriet, und das Urteil des OLG Düsseldorf (NJW 1980, 2262), das dem Fahrer zum Vorwurf macht, daß er wegen der nur mit den Lippen festgehaltenen und beim Niesen heruntergefallenen brennenden Zigarette die Gewalt über das Fahrzeug verlor.
  • OLG Frankfurt, 30.04.1993 - 2 U 180/92

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung; Auffangen einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
    Andererseits gelten diese strengen Grundsätze der Rspr. aber auch nicht nur für die mit dem Rauchen verbundenen Gefahren, sondern grundsätzlich für alle Handlungen, durch die sich der Autofahrer ohne zwingende und ohne sein Hinzutun aufgetretene Notwendigkeit von dem Verkehrsgeschehen in einer Weise ablenken läßt, die ihm nicht mehr erlaubt, den Anforderungen gerecht zu werden, so z.B. für herunterfallende Musikkassetten (OLGR Frankfurt 1993, 221), Gegenstände auf dem Beifahrersitz (OLG Celle ZfS 1994, 20) oder bei einem schreienden Baby auf dem Rücksitz (Senat OLGR Frankfurt 1994, 101).
  • OLG Stuttgart, 07.01.2008 - 5 U 161/07

    Unerlaubte Handlung: Verletzung eines Beifahrers bei einem vom Fahrer

    Ein Augenblicksversagen ist dabei in der Regel allerdings kein ausreichender Grund, um grobe Fahrlässigkeit zu verneinen (BGHZ 119, 147; OLG Frankfurt, Urt. v. 08.02.1995 - 23 U 108/94 - NJW-RR 1995, 1368).
  • OLG Jena, 17.12.1997 - 4 U 805/97

    Bücken nach Gegenständen beim Autofahren als grob verkehrswidrige Handlungsweise;

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  • OLG Hamm, 07.02.2007 - 20 U 134/06

    Kfz-Kaskoversicherung - Wann muss der VR leisten, wenn der VN mit seinem Wagen

    Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt.v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl.v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2001 - 7 U 214/99

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässiges Suchen nach einem

    Das Suchen nach heruntergefallenen Gegenständen während der Fahrt ist ein grob fahrlässiges Verhalten i.S. des § 61 VVG, da die Gefahr eines Unfalles nahe liegt (vgl. OLG Stuttgart, r+s 99, 56; OLG Jena VersR 98, 839; OLG Frankfurt VersR 96, 446; Stiefel-Hofmann, AKB, 17. Aufl. Rn 27 zu § 61 VVG m.w.N.).
  • VG Stade, 25.06.2013 - 3 A 1791/12

    Grob fahrlässiges Handeln eines Soldaten der Bundeswehr bei Aufheben eines in den

    Auch die Rechtsprechung zu § 61 VVG geht davon aus, dass sich ein Fahrer sowohl dann grob fahrlässig verhält, wenn er den Blick einige Sekunden von der Fahrbahn abwendet, um ein nicht verkehrswesentliches Geschehen zu beobachten (OLG München, Urteil vom 27.01.1994 - 24 U 706/93 - NZV 1994, 401), als auch, wenn er sich durch Rauchen, heruntergefallene Gegenstände, die Suche nach ihnen oder das Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz so ablenken lässt, dass er die Übersicht über das Verkehrsgeschehen verliert und es dann zu Fehlreaktionen oder dazu kommt, dass er die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert (vgl. OLG Frankfurt/Main vom 08.02.1995 - 23 U 108/94 - VersR 1996, 446).

    Nach ganz überwiegender Rechtsprechung handelt etwa grob fahrlässig, wer sich während der Fahrt nach einer heruntergefallenen, brennenden Zigarette bückt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.3.1999 - 1 U 65/98 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 26.01.2000 - 20 U 155/99 - zitiert nach juris, OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.1995 - 23 U 108/94 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 10.03.1998 - 9 U 184/97 - zitiert nach juris).

  • AG Hanau, 06.08.2010 - 39 C 121/10

    Fahrlässigkeit, grobe - Bücken nach einer brennenden Zigarette

    21 Nach ganz überwiegender Rechtsprechung handelt grob fahrlässig in diesem Sinne, wer - wie der Beklagte hier - sich während der Fahrt nach einer heruntergefallenen, brennenden Zigarette bückt (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.3.1999, Az. 1 U 65/98; OLG Hamm, Urteil vom 26.1.2000, Az. 20 U 155/99; OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.1995, Az. 23 U 108/94; OLG Köln, Urteil vom 10.3.1998, Az. 9 U 184/97).

    Jedoch sind an Raucher wegen der erhöhten Risiken des Rauchens während der Fahrt gesteigerte Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der Fahrzeugführung zu stellen, so dass ihnen Vorkehrungen abzuverlangen sind, dass brennende Zigaretten oder Teile von Glut oder Asche nicht herunterfallen und Situationen schaffen können, auf die nicht mehr kontrolliert, sondern nur noch reflexartig reagiert werden kann, oder dass keine Gefahrenlagen entstehen können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 8.2.1995, Az. 23 U 108/94.).

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 396/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit des Fahrers beim plötzlichen Umdrehen

    Denn letztlich hat sich bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des zum Schaden führenden Geschehens nur das Risiko verwirklicht, das der Fahrer unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zuvor bewusst eingegangen ist und ein mit dem versicherten Risiko sorgsam umgehender Versicherungsnehmer vermieden hätte (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1996, 446).
  • OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

    So ist z. B. grobe Fahrlässigkeit bejaht worden, wenn der rauchende Autofahrer sich nach der heruntergefallenen Zigarette bückt und dabei z. B. das Steuer verreißt oder der Autofahrer durch die Suche nach einer heruntergefallenen Zigarette abgelenkt, zu spät erkennt, daß er bremsen muß (vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 1979, 758; OLG Düsseldorf NJW 1980, 2262; OLG Karlsruhe NJW 1992, 3246; OLG Nürnberg NJW-RR 1992, 360 ff; OLG Karlsruhe VersR 1993, 1096; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 1368 ff).
  • AG Menden, 21.09.2005 - 4 C 141/04

    Keine grob fahrlässige Unfallverursachung bei Griff nach Kaugummi auf

    Zur Abgrenzung vergleiche: OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 1368; OLG Rostock, DAR 2004, 707; OLG Zweibrücken, RuS 1999, 406; OLG Stuttgart, RuS 1999, 56; OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, 360; LG Köln, Schaden-Praxis 2001, 209 (grobe Fahrlässigkeit jeweils bejaht).
  • VG Freiburg, 11.10.2001 - 3 K 1659/99
    Demgegenüber geht auch die Rechtsprechung zu § 61 VVG davon aus, dass sich ein Fahrer sowohl dann grob fahrlässig verhält, wenn er den Blick einige Sekunden von der Fahrbahn abwendet, um ein nicht verkehrswesentliches Geschehen zu beobachten (OLG München v. 27.01.1994, NZV 1994, 401), als auch, wenn er sich durch Rauchen, heruntergefallene Gegenstände, die Suche nach ihnen oder das Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz so ablenken lässt, dass er die Übersicht über das Verkehrsgeschehen verliert und es dann - sei es auch nur reflexartig - zu Fehlreaktionen oder dazu kommt, dass er die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert (vgl. OLG Frankfurt/Main v. 08.02.1995, VersR 1996, 446).
  • OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.1991 - 20 U 112/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2178
OLG Hamm, 04.09.1991 - 20 U 112/91 (https://dejure.org/1991,2178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.1991 - 20 U 112/91 (https://dejure.org/1991,2178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 1991 - 20 U 112/91 (https://dejure.org/1991,2178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nachtrunk: Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obliegenheitsverletzung in Kaskoversicherung; Nachtrunk; Verfälschung des Beweiswertes einer Blutprobe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 7

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 165
  • VersR 1992, 691
  • r+s 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1991 - 20 U 112/91
    Auch außerhalb des Geltungsbereichs des § 142 StGB stellt es eine mit der Obliegenheit gemäß § 7 AKB nicht zu vereinbarende Verletzung der Pflicht zu loyaler Sachverhaltsaufklärung dar, wenn in der Erwartung polizeilichen Eingreifens eine tatsächlich bereits zum Unfallzeitpunkt vorhanden gewesene Alkoholisierung durch einen Nachtrunk bewußt verschleiert wird (vgl. BGH VersR 76, 84 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

    Etwas anderes würde gelten, wenn der Sohn der Klägerin den Nachtrunk in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes zu sich genommen hätte, um den Sachverhalt zu verschleiern, oder die Tatsache des Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausgenutzt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1975 aaO unter 1 b; OLG Nürnberg aaO; zfs 1987, 118; OLG Köln VersR 1997, 1222, 1223; 1987, 777; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; OLG Hamm NJW-RR 1992, 165; Knappmann aaO Rdn. 24; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 7 AKB Rdn. 66; Jacobsen in Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung 2. Aufl. § 7 AKB Rdn. 62; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung 5. Aufl. Rdn. 604).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 72/06

    Leistungsausschluss in der Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung bei

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Nachtrunk in der Erwartung eines bevorstehenden polizeilichen Eingreifens in der Absicht zu sich genommen wird, eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Alkoholisierung bewusst zu verschleiern (vgl. BGH NJW 1976, 371; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/Main, VersR 1995, 164; OLG Köln, VersR 1997, 1222; Hentschel, a.a.O., Rn. 76).
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97

    Ansprüche des Leasingnehmers bei Beschädigung des geleasten Kfz

    Dies kann im Einzelfall bei zielgerichtetem Verhalten hinsichtlich eines Nachtrunkes anders sein (BGH VersR 1976, 84, 85; Senat NJW-RR 1992, 165), der hier jedoch nicht behauptet wird.
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 186/96

    Ermittlung der BAK zum Unfallzeitpunkt

    Dann liegt eine Verletzung der Verpflichtung des Versicherungsnehmers zu loyaler Aufklärung des Sachverhalts gegenüber dem Versicherer vor ( BGH VersR 1976, 84, 85; OLG Köln VersR 1987, 777; OLG Hamm NJW-RR 1992, 165; OLG Frankfurt/M. r+s 1994, 367, 368; Stiefel/Hofmann, § 7 AKB Rn. 35, 66 ).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 5 U 424/00

    Nachtrunks zur Verschleierung

    Jedoch verhält sich ein Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber illoyal - und verletzt dadurch seine Aufklärungsobliegenheit vorwerfbar -, wenn er in der Erwartung eines polizeilichen Einsatzes Alkohol zu sich nimmt, um den Sachverhalt zu verschleiern, oder wenn er die Tatsache eines Nachtrunks zu einer solchen Verschleierung ausnutzt, wenn der Nachtrunk des Versicherungsnehmers also vernünftigerweise nur mit dessen Bestreben zu erklären ist, sich den auf ihn zukommenden Aufklärungsmaßnahmen planmäßig zu entziehen (BGH U. v. 12.11.2975 - IV ZR 5/74 - VersR 1976, 84; OLG Hamm U. v. 4.9.1991 - 20 U 112/91 - NJW-RR 1992, 165; OLG Düsseldorf U. v. 30.6.1992 - 4 U 205/91 - VersR 1993, 1141).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.1992 - 20 U 358/91   

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OLG Hamm, 27.05.1992 - 20 U 358/91 (https://dejure.org/1992,6964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1992 - 20 U 358/91 (https://dejure.org/1992,6964)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 20 U 358/91 (https://dejure.org/1992,6964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obliegenheitsverletzung; Nachtrunk; Unfall ohne Fremdbeteiligung und Fremdschaden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 101
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