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   OLG Köln, 07.01.1998 - 2 U 85/96   

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https://dejure.org/1998,11237
OLG Köln, 07.01.1998 - 2 U 85/96 (https://dejure.org/1998,11237)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.1998 - 2 U 85/96 (https://dejure.org/1998,11237)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 2 U 85/96 (https://dejure.org/1998,11237)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1998, 191
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Bielefeld, 14.08.2008 - 8 O 303/03

    Darlegungslast und Beweislast eines Geschädigten für die Zurückführung eines

    Der Geschädigte verliert seinen Schadensersatzanspruch aber insgesamt, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug weitere, nicht kompatible Schäden aufweist, der Geschädigte dies aber in Abrede stellt, um auch diese ersetzt zu erhalten (KG, DAR 2001, 172; OLG Köln, r+s 1998, 191; OLG Köln, VersR 1999, 865, 866).

    Anders als im Regelfall des normalen Zusammenstosses zweier schadensfreier Fahrzeuge besteht in diesem Fall keine Beweislage im Sinne des ersten Anscheins für die Verursachung der einzelnen Beschädigungen durch den Zusammenprall (vgl. OLG Köln, r+s 1998, 191).

  • LG Bielefeld, 24.01.2004 - 8 O 303/03
    Der Geschädigte verliert seinen Schadensersatzanspruch aber insgesamt, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug weitere, nicht kompatible Schäden aufweist, der Geschädigte dies aber in Abrede stellt, um auch diese ersetzt zu erhalten (KG, DAR 2001, 172; OLG Köln, r+s 1998, 191; OLG Köln, VersR 1999, 865, 866).

    Anders als im Regelfall des normalen Zusammenstoßes zweier schadensfreier Fahrzeuge besteht in diesem Fall keine Beweislage im Sinne des ersten Anscheins für die Verursachung der einzelnen Beschädigungen durch den Zusammenprall (vgl. OLG Köln, r+s 1998, 191).

  • LG Dortmund, 03.01.2012 - 3 O 263/11

    Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung von Rückverankerungsarbeiten an einem

    Soweit die Streithelferin mit Schriftsatz vom 30.11.2011 (dort S. 4 f. = Bl. 81 f. d.A.) vorgetragen hat, dass eine spätere Unterkellerung des Gebäudekomplexes C-straße 14-16a angesichts der dort vorhandenen Gebäudesubstanz ohnedies eine lediglich theoretische Möglichkeit sei, die praktisch ausscheide, und dass selbst wenn später einmal - was überhaupt nicht absehbar sei - eine Unterkellerung erfolgen sollte, die Anker dann ohne jeden nennenswerten Mehraufwand entsorgt werden könnten, war dieser Vortrag gemäß § 67 ZPO unbeachtlich, da er im Widerspruch zum Vortrag der von der Streithelferin unterstützten Partei - hier der Klägerin - steht (vgl. BGH, Beschl. v. 27.09.2007 - VII ZB 85/06 - NJW-RR 2008, 261; OLG Hamm, Urt. v. 29.04.1996 - 6 U 187/95 - r+s 1997, 55 f.; Urt. v. 10.11.1997 - 6 U 1/97 - NJW-RR 1998, 679, 680; Urt. v. 07.01.1998 - 2 U 85/96 - r+s 1998, 191; Urt. v. 17.06.2009 - 11 U 112/08 - BeckRS 2010, 02015; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 67 Rn. 9).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 38/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Denn auch das Oberlandesgericht Köln in seinem vom Landgericht Potsdam ausdrücklich schon im Hinweisbeschluß vom 05. April 2004 in Bezug genommenen Urteil vom 07. Januar 1998 (- 2 U 85/96 -, r+s 1998, 191, mit krit. Anmerkung Lemcke S. 192) geht davon aus, daß ein Antrag (dort zur [Anschluß-]Berufung) eines Streithelfers und weiteren Beklagten des Ausgangsprozesses nach § 67 ZPO nicht zur Klageabweisung (auch) in Bezug auf den Erstbeklagten führen könne, weil der Antrag des Streithelfers insoweit in Widerspruch zum Verhalten der Hauptpartei stehe, die keine (Anschluß-)Berufung eingelegt hat.
  • OLG Köln, 07.05.2004 - 9 U 75/03

    Ausgestaltung des Leistungsanspruchs gegenüber einer

    Ist aber die Belehrung nicht zutreffend, so kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit nicht berufen (vgl. BGH, r+s 1998, 191; Senat, r+s 2001, 447; zu der Problematik siehe auch Römer, a.a.O., § 39, Rn 3).
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