Weitere Entscheidung unten: OLG München, 19.11.1998

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.02.1998 - 10 W 26/98   

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https://dejure.org/1998,11458
OLG Koblenz, 04.02.1998 - 10 W 26/98 (https://dejure.org/1998,11458)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.02.1998 - 10 W 26/98 (https://dejure.org/1998,11458)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 10 W 26/98 (https://dejure.org/1998,11458)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Bei dieser Sachlage war es dementsprechend nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin eine abschließende Erklärung über ihre Eintrittspflicht von der vorherigen Durchführung einer ärztlichen Untersuchung abhängig gemacht hat, wozu sie nach § 5 Abs. 2 AVB und angesichts ihrer fortbestehenden Prüfungs- und Leistungsbereitschaft (vgl. OLG Koblenz, RuS 1999, 258; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 7 BU Rn. 11) auch berechtigt war.
  • OLG Koblenz, 04.07.2002 - 10 W 285/02

    Zu den Voraussetzungen für einen Versicherer eine von ihm gesetzte Klagefrist

    Die bloße Bereitschaft innerhalb der Klagefrist im Fall der Vorlage entsprechender Nachweise die getroffene Entscheidung zu überprüfen, reicht für die Annahme einer Verlängerung der Frist nicht aus, soweit nicht der Versicherer rechtsmissbräuchlich handelt (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 4.2.1998 - 10 W 26/98 - NVersZ 1999, 26 = Zfs 1998, 336 = r+s 1999, 258 und vom 5.3.1999 - 10 U 371/98 - r+s 2001, 522; ferner jüngst BGH Urteil vom 19.9.2001 - IV ZR 224/00; BGH VersR 1988, 1013 ff.).

    Der Senat hat hierzu bereits in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1998 - 10 W 26/98 - NVersZ 1999, 26 = Zfs 1998, 336 = R+S 1999, 258 ausgeführt, dass der Versicherer zwar durch eindeutige Erklärungen die von ihm gesetzte Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG verlängern oder auf die ihm durch einen Fristablauf gesetzte Position vollständig verzichten kann.

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Rechtsprechung
   OLG München, 19.11.1998 - 29 U 3536/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18922
OLG München, 19.11.1998 - 29 U 3536/98 (https://dejure.org/1998,18922)
OLG München, Entscheidung vom 19.11.1998 - 29 U 3536/98 (https://dejure.org/1998,18922)
OLG München, Entscheidung vom 19. November 1998 - 29 U 3536/98 (https://dejure.org/1998,18922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB 94 § 12 Abs. 1 S. 1; VVG § 4; AGBG § 9
    Inhaberklausel des § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94 ist unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1222
  • r+s 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben; die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (VersR 1999, 1222).
  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Da § 40 VVG vorkonstitutionelles Recht darstellt (vgl. BVerfGE 70, 126; VersR 99, 1222) gilt es gemäß Artikel 123 GG nur insoweit fort, als es dem Grundgesetz nicht widerspricht.
  • OLG Nürnberg, 01.03.2000 - 8 W 661/00

    Kündigung der Lebensversicherung durch einen Dritten

    § 11 Abs. 1 S. 1 ALB 86 (= § 12 Abs. 1 S. 1 ALB 94) ist mit wesentlichen Grundgedanken des Zivilrechts unvereinbar und deshalb gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (im Anschluß an OLG München VersR 99, 1222).

    c) Auf die abweichende Bestimmung in § 11 ihrer AVB vermag sich die Beklagte nicht mit Erfolg zu berufen, weil diese Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (vgl. OLG München VersR 99, 1222):.

  • OLG Koblenz, 04.01.2002 - 10 U 595/01

    Versicherungsschein; Legitimationspapier; Rückkaufswert; Auszahlung;

    b) Die Vertragsklausel des § 11 ALB 86 stellt entgegen der vereinzelt vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung OLG München, VersR 1999, 1222 und OLG Nürnberg, MDR 2000, 834) keinen Verstoß gegen § 9 AGBG dar (BGH NJW 2000, 2103).
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