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   OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00   

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https://dejure.org/2001,2683
OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00 (https://dejure.org/2001,2683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2001 - 20 U 28/00 (https://dejure.org/2001,2683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 20 U 28/00 (https://dejure.org/2001,2683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fahrlässigkeit; Rotlichtverstoß; Vollkaskoversicherung; Reparaturkosten; Verkehrsunfall

  • Judicialis

    VVG § 61

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Herbeiführung des Versicherungsfalls - Rotlichtverstoß - Anfahren nach Anhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2001, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).

    Vielmehr sind auch Umstände zu berücksichtigen, die die subjektive Seite der Verantwortlichkeit betreffen (BGH VersR 92, 1085 m.w.N.).

    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sog. "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat NVersZ 2000, 386).

  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sog. "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat NVersZ 2000, 386).

    In jenen Fällen lagen aber jeweils Umstände von besonderem Gewicht vor, die das Nichtbeachten des Rotlichts in einem milderen Licht erscheinen ließen, namentlich, weil sich die jeweiligen Kraftfahrer in einer nicht einfachen Verkehrssituation oder bei verwechselbaren Lichtzeichenanlagen von anderen, ebenfalls wichtigen Verkehrsereignissen, die ihre Aufmerksamkeit verdienten, von der sorgfältigen Beobachtung der Ampelanlage haben ablenken lassen und nur deshalb ein augenblickliches Fehlverhalten vorlag (Senat, NVersZ 2000, 386; NJW-RR 91, 1131; NZV 93, 438).

  • OLG Hamm, 30.04.1993 - 20 U 362/92

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    In jenen Fällen lagen aber jeweils Umstände von besonderem Gewicht vor, die das Nichtbeachten des Rotlichts in einem milderen Licht erscheinen ließen, namentlich, weil sich die jeweiligen Kraftfahrer in einer nicht einfachen Verkehrssituation oder bei verwechselbaren Lichtzeichenanlagen von anderen, ebenfalls wichtigen Verkehrsereignissen, die ihre Aufmerksamkeit verdienten, von der sorgfältigen Beobachtung der Ampelanlage haben ablenken lassen und nur deshalb ein augenblickliches Fehlverhalten vorlag (Senat, NVersZ 2000, 386; NJW-RR 91, 1131; NZV 93, 438).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und wer das unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1989, 582 (583)).
  • OLG Hamm, 17.06.1994 - 20 U 390/93

    Anfahren trotz fortbestehenden Rotlichts

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).
  • OLG Hamm, 02.03.1988 - 20 U 218/87
    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085; Senat, VersR 1988, 1260; 95, 92).
  • OLG Hamm, 06.02.1991 - 20 U 253/90

    Rotlichtfall; Halten vor roten Ampel; Fahren trotz Rotzeichens; Momentane

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 28/00
    In jenen Fällen lagen aber jeweils Umstände von besonderem Gewicht vor, die das Nichtbeachten des Rotlichts in einem milderen Licht erscheinen ließen, namentlich, weil sich die jeweiligen Kraftfahrer in einer nicht einfachen Verkehrssituation oder bei verwechselbaren Lichtzeichenanlagen von anderen, ebenfalls wichtigen Verkehrsereignissen, die ihre Aufmerksamkeit verdienten, von der sorgfältigen Beobachtung der Ampelanlage haben ablenken lassen und nur deshalb ein augenblickliches Fehlverhalten vorlag (Senat, NVersZ 2000, 386; NJW-RR 91, 1131; NZV 93, 438).
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