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   OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06   

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https://dejure.org/2006,3520
OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,3520)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,3520)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,3520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der Vollversicherung; ziehendes und gezogenes Fahrzeug als Betriebseinheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugvollversicherung ; Anforderungen an die Auslegung eines Versicherungsvertrags; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollkaskoversicherung - Definition von Unfall- und Betriebsschäden

  • Judicialis

    AKB § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12
    Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen: Abgrenzung von Betriebsschäden zu Unfallschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Wann sind Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug zu entschädigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 175
  • MDR 2007, 658
  • NZV 2007, 304
  • r+s 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    bb) Dem ist der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.03.1996 (VersR 1996, 622) entgegengetreten.

    Die vorliegend zu beurteilende Klausel unterscheidet sich von derjenigen, die dem Bundesgerichtshof im Urteil vom 06.03.1996 (BGH VersR 1996, 622) vorlag und trägt den vom Bundesgerichtshof kritisierten Mängeln Rechnung.

  • OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 207/96

    Ansprüche aus der Fahrzeugversicherung; Beurteilung von Bremsschäden in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Deshalb könne die Beschädigung des ziehenden Fahrzeugs durch den Anhänger nicht als ein von der Versicherung ausgeschlossener Betriebsschaden angesehen werden (so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 283; OLG Köln NJW-RR 2003, 886).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Erforderlich für eine Einwirkung "von außen" ist jedenfalls, dass äußere Umstände eine - nicht bloß den Gebrauch ermöglichende - Rolle gespielt haben (vgl. BGH VersR 1981, 450).
  • OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02

    Verwindungsschaden als nicht versicherter Betriebsschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Deshalb könne die Beschädigung des ziehenden Fahrzeugs durch den Anhänger nicht als ein von der Versicherung ausgeschlossener Betriebsschaden angesehen werden (so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 283; OLG Köln NJW-RR 2003, 886).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 395/94

    Versicherung Kaskoversicherung Betriebsschaden Straßenzustand Baustelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Die genannte Bestimmung enthält wie § 12 Abs. 6 a S. 1 Hs. 2 AKB keinen vom Versicherer zu beweisenden echten Risikoausschluss (OLG Köln RuS 1995, 405).
  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 128/14

    Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) A. 2. 3. 2

    Entgegen der Auffassung der Revision erfasst diese Klausel der AKB, deren Auslegung in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 21/11, VersR 2013, 354 Rn. 10), auch einen Schaden zwischen einem Fahrzeug und seinem Anhänger, sofern er ohne Einwirkung von außen verursacht worden ist (so ausdrücklich LG Karlsruhe r+s 2012, 68, 69; AG Mönchengladbach ZfS 2014, 578; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 15; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 829; OLG Stuttgart r+s 2007, 238, 239; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper, AKB-Kommentar AKB 2008 A.2.3 Rn. 703; MünchKomm-VVG/Krischer, KraftfahrtV Rn. 240; Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 58 f.; a.A. LG Essen r+s 2006, 65, 66).
  • OLG Hamm, 09.07.2014 - 20 U 13/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden an einer Zugmaschine durch

    Demgemäß hat auch die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung Kollisionen des versicherten Kraftfahrzeugs mit einem von diesem geschleppten Anhänger ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel unterstellt und den Versicherungsschutz allein davon abhängig gemacht, ob der Schaden auf einer äußeren Ursache beruht (vgl. etwa BGH, VersR 2013, 354, Juris-Rn. 12 f; OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 5; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 23; Prölls/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, Ziffer A.2.3 AKB 2008, Rn. 15).

    Diese Risikoerhöhung besteht offenbar nicht nur bei Abschleppvorgängen (OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 8; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829, Juris-Rn. 3; Prölls/Martin/Knappmann aaO).

  • OLG Hamm, 21.05.2014 - 20 U 13/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden an einer Zugmaschine durch

    Demgemäß hat auch die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung Kollisionen des versicherten Kraftfahrzeugs mit einem von diesem geschleppten Anhänger ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel unterstellt und den Versicherungsschutz allein davon abhängig gemacht, ob der Schaden auf einer äußeren Ursache beruht (vgl. etwa BGH, VersR 2013, 354, Juris-Rn. 12 f; OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 5; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 23; Prölls/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, Ziffer A.2.3 AKB 2008, Rn. 15).

    Diese Risikoerhöhung besteht offenbar nicht nur bei Abschleppvorgängen (OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 8; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829, Juris-Rn. 3; Prölls/Martin/Knappmann aaO).

  • LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und

    2. AKB stellt auch für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bereits von ihrem Wortlaut her eindeutig klar, dass gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug als nicht versicherter Betriebsschaden anzusehen sind, wenn für die Beschädigung keine weiteren Einwirkungen von außen ursächlich wurden (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175 ff.).
  • AG Mönchengladbach, 25.06.2014 - 36 C 71/14

    Zum Ausschluss von Betriebsschäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in der

    Der Ausschluss von Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug hält einer Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB stand und ist wirksam (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und

    Es dürften die besseren Argumente dafür sprechen, dass diese Klausel, die A 2.3.2 S. 4 der "neuen" AKB 2008 entspricht, in AGB-rechtlicher Hinsicht wirksam ist (so z.B. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 175 und VersR 2008, 643; Stadler in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB A.2.3 Rn. 58; zweifelnd Maier in jurisPR-VersR 2/2011 Anm. 3): Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird nachvollziehen können, dass ein Zugfahrzeug mit Anhänger bei der Teilnahme am Straßenverkehr rein tatsächlich eine Einheit bildet und dass deshalb Schäden, die ohne Einwirkung von außen, sondern lediglich beim Betrieb des versicherten Risikos entstehen (wie z.B. ein Getriebeschaden aufgrund eines Schaltfehlers: OLG Stuttgart r+s 1994, 450) vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
  • LG Bonn, 25.06.2019 - 10 O 230/18

    Vollkaskoversicherung - Erklärung der Reparaturfreigabe - Wirkung

    Denn der Freigabeerklärung kommt - im Gegensatz etwa zu einer Kostenübernahmeerklärung des Versicherers - aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht die rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses bezüglich der Einstandspflicht des Versicherers zu, sondern allein die Bedeutung, dass der Versicherer hiermit erklärt, der Versicherungsnehmer dürfe den Zustand der beschädigten Sache nunmehr durch Reparatur verändern (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.8. 2006 - 7 U 73/06, r+s 2007, 238).
  • LG Essen, 13.02.2012 - 18 O 342/11

    Anspruch gegen eine Kfz-Versicherung auf Ersatz von Schäden zwischen ziehendem

    Diese Ausschlussklausel umfasst nicht nur Schäden beim Abschleppen, sondern auch Kollisionen zwischen einem Anhänger und dem Zugfahrzeug (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829; LG Karlsruhe, r + s 2012, 68; Prölss/Martin-Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, AKB 2008 A.2.3 Rdnr. 15; a. A. LG Essen, NJW-RR 2006, 1688).
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