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   OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06 - 81   

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https://dejure.org/2007,5164
OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06 - 81 (https://dejure.org/2007,5164)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.07.2007 - 5 U 643/06 - 81 (https://dejure.org/2007,5164)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 5 U 643/06 - 81 (https://dejure.org/2007,5164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits angelegte Grunderkrankungen bei vorläufigem Versicherungsschutz

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16 ff.; VVG § 34 a
    Ein Leistungsausschluss für mitursächliche gefahrerhebliche Umstände ist jedenfalls bei vorläufigem Versicherungsschutz wegen Verstoßes gegen §§ 16 ff., 34 a VVG unwirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussklausel für bereits angelegte Grunderkrankungen in der Risikolebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Vorläufiger Lebensversicherungsschutz" - Antragstellerin starb vor der Annahme des Versicherungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 280
  • VersR 2008, 621
  • r+s 2008, 478
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05

    Restschuldversicherung; Ausschlussklausel; Gesundheitserklärung; Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    (4) Was die Grundlage der im Rahmen des § 34a VVG anzustellenden Vergleichsbetrachtung angeht, weist Knappmann (Anm. zu OLG Dresden, VersR 2006, 495) zutreffend darauf hin, dass für die Frage des Vergleichs von Vorteilen und Nachteilen für den Versicherungsnehmer zunächst einmal gar nicht klar ist, wie sich der Versicherer auf eine entsprechende Mitteilung des Versicherungsnehmers hin verhalten hätte.

    Denn dann ist der dem Versicherungsnehmer gewährte Vorteil häufig nur ein scheinbarer: Die für den Versicherungsnehmer in ihrer Tragweite kaum einschätzbare Ausschlussklausel kann dazu führen, dass er in einer Vielzahl von letztlich der Beurteilung des Versicherers unterstehenden Fällen gar nicht in den Genuss des durch den sofortigen Versicherungsschutz eingeräumten Vorteils gelangt, obwohl er möglicherweise gerade durch das diesbezügliche Angebot davon abgehalten wurde, sich einem anderen Versicherer mit u. U. weniger rigiden Leistungsausschlüssen zuzuwenden (vgl. allgemein dazu, dass der von einem Leistungsausschluss Betroffene nicht zwingend besser gestellt ist als derjenige, dessen Versicherungsantrag von vornherein abgelehnt wird, Knappmann, VersR 2006, 495).

    (7) Die hier zur Entscheidung gestellte Klausel unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der durch das OLG Dresden (VersR 2006, 61) - für unbedenklich gehaltenen Bedingung eines Restschuldversicherungsvertrages.

    Da der Leistungsausschluss des § 4 Abs. 1 S. 1 AVB über die in Ziff. 7 aufgezählten Umstände hinausgeht, würde die Annahme einer Teilwirksamkeit dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion widersprechen (anders wohl OLG Dresden, VersR 2006, 61, wonach die dort in Rede stehende Klausel die Anforderungen an die Transparenz "jedenfalls für die beispielhaft aufgezählten Krankheiten" gewahrt habe).

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2001 - 5 U 691/00

    Ausschluss des vorläufigen Versicherungsschutzes in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Insbesondere war der endgültige Versicherungsvertrag noch nicht zu Stande gekommen; der Vertragsabschluss war auch nicht etwa im Hinblick auf eventuelle Vorerkrankungen endgültig verweigert worden (hierzu Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00 - VersR 2002, 41).

    Die Klausel greift schon dann ein, wenn irgendeine Erkrankung gleich welcher Schwere oder auch nur wie möglicherweise hier ein diese ohnehin allenfalls indizierendes Symptom (vgl. hierzu bereits das Senatsurt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00-59 - VersR 2002, 41) Glied einer multikausalen Kette ist, die mit dem Versicherungsfall endet.

    Sind solche zwar nach allgemeiner Auffassung, gefahrerhebliche Umstände im Sinne der §§ 16 und 17 VVG, die der Versicherungsnehmer anzugeben hat, wenn der Versicherer danach fragt ( Langheid in: Ulmer/Langheid, VVG, 2. Aufl. 2003, §§ 16, 17 Rdnr. 19), so ist allerdings nicht ersichtlich, inwieweit bloße Beschwerden überhaupt (mit)ursächlich zum Eintritt des Todes beigetragen haben können (vergleiche Senat, Urt. v. 21.03.2001 - 5 U 691/00, VersR 2002, 41) und ob der Versicherungsnehmer im Sinne der Argumentation des OLG Dresden davon ausgehen kann, es müsse sich um Erkrankungen "von erheblichem Gewicht" handeln.

  • OLG Hamm, 24.09.1999 - 20 W 10/99

    Fehlende Risikoprüfung vor Erteilung der vorläufigen Deckungszusage bei Abschluss

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Bedingungen, die sich an sonst üblichen Risikoprüfungsmaßstäben orientieren und bestimmte Risiken für den Fall, dass sie sich im Eintritt des Versicherungsfalls verwirklichen, ausschließen, sind deswegen nicht als grundsätzlich unzulässige Abweichung von den §§ 16 ff. VVG zu bewerten (OLG Hamm, NVersZ 2000, 517), weil einem entsprechenden Leistungsausschluss die dem Versicherungsnehmer durch den sofortigen, ungeprüften Schutz zugewachsenen Vorteile gegenüberstehen, auch wenn den beiderseitigen Interessen mit einer anderen Vertragsgestaltung, beispielsweise einer auf unfallbedingte Versicherungsfälle beschränkten sofortigen Versicherungsschutz Genüge getan werden könnte.

    Damit steht der Versicherer weitaus besser, als hätte er eine ordnungsgemäße Risikoprüfung vorgenommen und auf dieser Grundlage bei gravierenden Risikofaktoren den Abschluss des Versicherungsvertrages abgelehnt (vgl. auch OLG Hamm, NVersZ 2000, 517).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1999 - 6 U 84/98

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Lebensversicherungsbedingungen; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird kaum in der Lage sein, konkret zu erkennen, welche "Gesundheitsstörungen" oder auch "Beschwerden" als "gefahrerheblich" einzustufen sind (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2000, 1093, für eine Restschuldversicherung).

    Damit wird aber genau der Beurteilungsspielraum für den Versicherer begründet, der ihm nach dem Transparenzgebot nicht zustehen soll (siehe für den Fall einer Restschuldversicherung, in welcher ein Leistungsausschluss für dem Versicherungsnehmer bekannte Gesundheitsstörungen der letzten 12 Monate vorgesehen war, OLG Düsseldorf mit Urt. V. 17.06.1999 - 6 U 84/98 - VersR 2000, 1093).

  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 33/98

    Wirksamkeit einer Ausschlussklausel bei Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Der Senat hat mit Urteil vom 01.10.2003 (5 U 134/03 - OLGR Saarbrücken 2004, 183) für den Fall eines individualvertraglich vereinbarten Risikoausschlusses - jedenfalls im Hinblick auf dem Antragsteller bekannte Gefahrumstände - die Rechtsauffassung verworfen, nach welcher Ausschlussklauseln für "alte Leiden" gar nicht vom Regelungsgehalt der §§ 34a, 16 ff. VVG erfasst würden, und sich der von Voit (in: BK zum VVG, § 16 Rn. 114 ff.) und dem OLG Hamm (r+s 1999, 294) vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach in Fällen der vorliegenden Art der Weg zu einer Vergleichsbetrachtung gemäß §§ 34a, 16 ff. VVG eröffnet ist.

    Das ist gegenüber § 16 VVG, der unter anderem den Zweck verfolgt, bei Vertragsschluss geklärt zu haben, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der wahrheitsgemäß antwortende Versicherungsnehmer Versicherungsschutz erhält, ein unangemessener Nachteil (BGH, Urt. v. 07.02.1996 - IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486; OLG Hamm, NVersZ 1999, 164 [beide für eine Restschuldversicherung]).

  • BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Wird der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, Urt. V. 22.11.2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184, 185; Senat, Urt. V. 14.11.2001 - 5 U 394/99-26 - VersR 2004, 507).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Das ist gegenüber § 16 VVG, der unter anderem den Zweck verfolgt, bei Vertragsschluss geklärt zu haben, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der wahrheitsgemäß antwortende Versicherungsnehmer Versicherungsschutz erhält, ein unangemessener Nachteil (BGH, Urt. v. 07.02.1996 - IV ZR 155/95 - VersR 1996, 486; OLG Hamm, NVersZ 1999, 164 [beide für eine Restschuldversicherung]).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 5 U 384/99

    § 4 Nr. 4 AVB-WB ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Wird der Versicherungsschutz durch eine AVB-Klausel beschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel noch besteht (BGH, Urt. V. 22.11.2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184, 185; Senat, Urt. V. 14.11.2001 - 5 U 394/99-26 - VersR 2004, 507).
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 109/93

    Wirksamkeit eines formularmäßigen Leistungsausschlusses in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Entschließt sich der Versicherer dazu, dem Versicherungsnehmer das Produkt "vorläufige Lebensversicherung" anzubieten, dann darf er die dem Vertrag innewohnende Gefahrübernahme nicht dadurch entwerten, dass er die Absicherung entfallen lässt, wenn er ex post feststellt, dass der Eintritt des maßgeblichen Ereignisses in irgendeiner Weise bereits angelegt war (vgl. - für die Reisekrankenversicherung - BGH, Urt. v. 02.03.1994 - IV ZR 109/93 - NJW 1994, 1534, 1536).
  • OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05

    Wirksamkeit von Ausschlussklausel in der Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06
    Das Gleiche gilt auch für die Argumentation des OLG Schleswig (VuR 2007, 22).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 5/06

    Ansprüche des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über einen

  • OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 152/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung für den vorläufigen

  • LG Dortmund, 12.07.2017 - 2 O 454/16

    Unwirksamer Risikoausschluss in Restschuldlebensversicherung

    Eine zu Lasten des Versicherungsnehmers abweichende Regelung würde die Entscheidung des Gesetzgebers zur Sanktionierung der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Anbahnung eines Versicherungsvertrages unterlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2007, IV ZR 5/06, r+s 2007, 233; OLG Saarbrücken, r+s 2008, 478; LG Dortmund, Urteil vom 26.11.2009, 2 O 320/09).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 12 U 184/12

    Eine Impfunverträglichkeit ist auch bei Kenntnis des zugrunde liegenden

    Deshalb ist die Bestimmung, soweit sie bei Vertragsschluss vorhandene körperliche Umstände eines Versicherungsnehmers oder eines Versicherten ausklammert, unwirksam (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2008, 621, Knappmann VersR 2006, 495, Marlow/Spuhl r+s 2009, 177).
  • LG Hamburg, 28.09.2012 - 306 O 166/11

    Ratenschutz-Lebensversicherung: Wirksamkeit einer "ernstliche Erkrankungen"

    Nur dann verschafft nämlich die bloße Kenntnisnahme von den Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person die Möglichkeit, wie bei einer Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen einer erheblichen Gesundheitsstörung im Verfahren nach § 19 ff. VVG eine Entscheidung zu treffen, ob er bereit ist, eine partiell ungesicherte Darlehensverpflichtung einzugehen (OLG Brandenburg, VersR 2007, 1071, 1072; vgl. dazu auch OLG Hamm, r + s 1999, 294; OLG Saarbrücken, VersR 2008, 621).
  • OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08

    Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte

    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).
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