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   OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08   

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https://dejure.org/2010,6358
OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08 (https://dejure.org/2010,6358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.04.2010 - 7 U 271/08 (https://dejure.org/2010,6358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. April 2010 - 7 U 271/08 (https://dejure.org/2010,6358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 Nr 6 Abs 3 AHB
    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Sachmangel aufgrund fehlerhafter Montageanleitung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretbarkeit von Ansprüchen einer Haftpflichtversicherung; Begriff des Erfüllungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 7 Nr. 3; BGB § 398; AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3
    Abtretbarkeit von Ansprüchen einer Haftpflichtversicherung; Begriff des Erfüllungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachmangel durch fehlerhafte Montageanleitung nicht von Haftpflichtversicherung erfasst! (IBR 2010, 423)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2010, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 19.10.2006 - 9 O 110/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08
    Im April 2006 erhob der Kläger Klage vor dem Landgericht Wiesbaden (Az.: 9 O 110/06), mit welcher er Schadensersatz in Höhe von 28.382,90 Euro gegenüber Herrn A geltend machte.

    Dies hat der Kläger im Verfahren 9 O 110/06 vor dem Landgericht Wiesbaden selbst vorgetragen hat.

  • BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74

    Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08
    Unberührt bleiben hingegen Haftpflichtansprüche, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht, d.h. für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung seines Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet (vgl. Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Komm., § 1 AHB Rz. 132, § 4 AHB Rz. 174; BGH NJW 1975, 1278).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 24 U 57/05

    Mangelhaftigkeit von Klinkersteinen zur Erstellung eines Mauerwerks mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08
    Eine zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache erforderliche Montage- bzw. Einbauanleitung kann auch mündlich erteilt werden (vgl. Staudinger, BGB-Komm., §§ 433 ff BGB, Stand 2004, § 434 Rz. 105; OLG Hamm BauR 2006, 1149).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.04.2010 - 7 U 271/08
    In einem solchen Fall fehlt es an einem in den Zweckbereich des § 7 Ziffer 3 AHB fallenden Interesse des Versicherers am Abtretungsverbot (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2005, 394).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane

    Während dies eine Ansicht ablehnt (OLG Düsseldorf, r+s 2010, 325 [juris Rn. 16]; PK-VVG/Härle, 3. Aufl. § 22 VVG Rn. 10; Weiberle, VuR 2008, 170), hält die überwiegende Gegenauffassung eine spontane Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundsätzlich für möglich (OLG Celle, r+s 2016, 500 Rn. 63; OLG Hamm, r+s 2017, 68 Rn. 10; Rolfs in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 22 Rn. 10; HK-VVG/Schimikowski, 3. Aufl. § 22 Rn. 7; MünchKomm-VVG/Müller-Frank, 2. Aufl. § 22 Rn. 6; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 22 Rn. 3; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-HdB 3. Aufl. § 14 Rn. 150; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. O Rn. 72), wobei die Meinungen darüber auseinandergehen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Pflicht anzunehmen ist.
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2015 - 5 U 20/14

    Betrieblicher Versicherungsschutz gegen Verunreinigungsschäden bei Öltransport

    Die Unterscheidung zwischen den (nicht deckungspflichtigen) Ansprüchen auf Ersatz des Erfüllungsinteresses und den (deckungspflichtigen) Ansprüchen auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens gilt nämlich ohne Rücksicht darauf, welche Rechtsgrundlage im Einzelfall für die Ansprüche besteht (Lücke, in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., AHB 2008 Nr. 1 Rn. 51; OLG Frankfurt, r+s 2010, 325).
  • LG Itzehoe, 23.09.2015 - 2 O 235/14

    Handelskauf: Schadenersatzanspruch gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter

    Unberührt bleiben hingegen Haftpflichtansprüche, die einen Schaden zum Gegenstand haben, der über das unmittelbare Erfüllungsinteresse hinausgeht, d. h. für den Gläubiger eine zusätzliche Einbuße über die Beeinträchtigung seines Erfüllungsinteresses hinaus bedeutet (vgl. OLG Frankfurt, Urt.v.23.04.2010, 7 U 271/08).
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