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   OLG Hamm, 25.03.2015 - I-20 U 143/14   

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https://dejure.org/2015,29885
OLG Hamm, 25.03.2015 - I-20 U 143/14 (https://dejure.org/2015,29885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2015 - I-20 U 143/14 (https://dejure.org/2015,29885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2015 - I-20 U 143/14 (https://dejure.org/2015,29885)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Beschränkung der Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung auf Höchstsätze einer ärztlichen Gebührenordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 128 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Private Krankenversicherung | Erstattung nur bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen(3,5-fach)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 40
  • r+s 2015, 510
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 29.08.2014 - 4 U 21/13

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweiserleichterungen für geschädigten Patienten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2015 - 20 U 143/14
    Der Senat sieht auch keinen relevanten Unterschied zu der Formulierung "die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten", wie sie Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf war (Urteil vom 31.07.2014 zu Az. 4 U 21/13).
  • BGH, 16.01.2013 - IV ZR 232/10

    VBL-Satzung § 80 Satz 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2015 - 20 U 143/14
    Erst in der Gefahr, dass der Versicherte wegen unklar abgefasster AGB seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i. S. v. § 307 Abs. 1 BGB (BGH, VersR 2013, 344, Juris-Rn. 18).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 212/07

    Formularmäßige Begrenzung der Erstattungsfähigkeit von Krankheitskosten bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2015 - 20 U 143/14
    Wirtschaftliche Nachteile und Belastungen für den Vertragspartner sind so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Palandt/Grüneberg, BGB 74. Aufl. 2015, § 305, Rn. 21; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, Einl. I, Rn. 153; BGH, NJW-RR 2009, 1625, Juris-Rn. 15).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2015 - 20 U 143/14
    Der Regelungsgehalt Allgemeiner Versicherungsbedingungen wie der im Streit stehenden Klausel ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, die sich nach dem Verständnis eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse richtet (vgl. nur BGHZ 123, 83, Juris-Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 O 236/11
    Die Formulierung "bis zu" bzw. der Begriff "Höchstsatz" ist bereits nach allgemeinem Sprachverständnis eindeutig im Sinne einer Obergrenze zu verstehen (OLG Hamm r+s 2015, 510, 511).

    Auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Hamm (r+s 2015, 510) wird verwiesen.

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2019 - 4 U 70/17

    Leistungen aus einer Krankheitskostenversicherung; Abschluss von

    Eine - zulässige (OLG Hamm, Urteil vom 25. März 2015 - I-20 U 143/14 -, Rn. 24, juris) - Begrenzung der Leistungspflicht der Beklagten auf beispielsweise den 3, 5-fachen Steigerungssatz, wie sie in anderen AVB vorgesehen ist, enthalten die hier maßgeblichen AVB gerade nicht.
  • OLG Hamm, 08.03.2018 - 6 U 127/16

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Erstattungspflicht des

    Anders lässt sich die vorstehende Wendung nach allgemeinem Wortverständnis nicht auslegen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015 - 20 U 143/14, NJW-RR 2016, 40, juris Rn. 24 f., in dem vergleichbaren und nicht anders zu bewertenden Fall, in dem die Formulierung "...bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen..." zugrunde lag und zahnärztliche Leistungen abgerechnet wurden).
  • OLG Hamm, 14.11.2018 - 20 U 136/18

    Erstattung von Zahnbehandlungskosten aus einer privaten

    Der Versicherungsnehmer, der im Versicherungsschein (GA 59 f.) darauf hingewiesen wird, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes aus den vereinbarten Tarif- und Versicherungsbedingungen ergibt, hat daher angesichts der Kostenträchtigkeit dieser Maßnahmen mit solchen Leistungsbegrenzungen zu rechnen (vgl. Senat Beschl. v. 13.11.2015 - 20 U 179/15, VersR 2016, 647 = juris Rn. 77; siehe auch BGH Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 3/94, VersR 1995, 328 Rn. 25; Senat Urt. v. 25.3.2015 - 20 U 143/14, r+s 2015, 510 = juris Rn. 33) .
  • LG Düsseldorf, 19.06.2017 - 9 O 396/14

    PKV: Kieferorthopädische Behandlung mit Brackets

    Die Formulierung "bis zu" bzw. der Begriff "Höchstsatz" ist bereits nach allgemeinem Sprachverständnis eindeutig im Sinne einer Obergrenze zu verstehen (OLG Hamm, 25.03.2015 r+s 2015, 510, beck-online).
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