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   OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - I-1 U 87/14   

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https://dejure.org/2015,6615
OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - I-1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,6615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2015 - I-1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,6615)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2015 - I-1 U 87/14 (https://dejure.org/2015,6615)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Fahrzeugführers wegen Verletzung des Pannenhelfers durch Sturz

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 18; StVG § 8 Nr. 2; SGB VII § 2; SGB VII § 104; BGB § 670; BGB § 689; BGB § 823; VVG § 115
    Ausschluss der Halterhaftung bei Sturz auf schneeglatter Fahrbahn bei Anschieben eines Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für Schäden beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung bei Sturz des Pannenhelfers beim Anschieben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wagen bleibt im Schnee stecken - Hilfsbereiter Autofahrer schiebt ihn an und stürzt auf der glatten Straße: kein Schadenersatz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sturz beim Anschieben eines auf einer vereisten Steigung stehen gebliebenen Fahrzeugs unterfällt dem Ausschlussgrund des § 8 Nr. 2 StVG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung bei Verletzung des Pannenhelfers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auto-Anschieben durch freundliche Helfer: Unfälle und Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch des Helfers aufgrund Sturzes beim heimlichen Anschieben eines im Schnee steckengebliebenen Autos - Keine Haftung des Fahrzeughalters sowie Fahrers des Autos

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sturz beim Anschieben eines Kfz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 508
  • NZV 2015, 383
  • VersR 2015, 1577
  • r+s 2015, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Liegt einer Hilfeleistung auch ein eigenes Interesse zugrunde, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie allein der Förderung der eigenen Belange gedient hat (BGH, Urteil vom 28.10.1986 - VI ZR 181/85, Rn. 11 zitiert nach juris).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Erfasst sind Personen, die durch die unmittelbare Beziehung ihrer Tätigkeit zum Betrieb des Kraftfahrzeugs den von ihm ausgehenden besonderen Gefahren stärker ausgesetzt sind als die Allgemeinheit, auch wenn sie nur aus Gefälligkeit beim Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig geworden sind (BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09, NZV 2010, 609).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 12/09

    Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert für ein Unternehmen als Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    § 2 Abs. 2 SGB VII setzt eine Tätigkeit voraus, die nicht nur objektiv einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen nützlich ist, sondern der Handelnde muss auch subjektiv ein Geschäft eines anderen besorgen, d.h. fremdnützig tätig sein wollen (Senat, Urteil vom 17.11.2009 - I-1 U 12/09 m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.02.1999 - 1 U 425/98

    Anspruch der Eltern auf Geldrente wegen des für ihren Sohn tödlich verlaufenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Das Thüringer Oberlandesgericht hat im Übrigen den umgekehrten Fall, nämlich dass sich ein Helfer während des Betriebes eines Fahrzeuges vor dieses stellt und versucht, es mit den Händen aufzuhalten, als Tätigkeit im Sinne des § 8 Nr. 2 StVG angesehen (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 04.02.1999 - 1 U 425/98).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Tatbestand des § 8 Nr. 2 StVG als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist - wobei übersteigerte Anforderungen an die Intensität der Mitwirkung beim Betrieb nicht zu stellen sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.12.2008 - 15 U 110/08) - ist der Senat daher der Ansicht, dass die von dem Landgericht vertretene Auffassung zutreffend ist und das Anschieben eines liegen gebliebenen Fahrzeugs dem Gesetz unterfällt (in diesem Sinne auch Greger in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Auflage 2014, § 19 Rn. 11).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Voraussetzung für eine deliktische Haftung ist in solchen Fällen aber stets, dass der in Anspruch Genommene den Geschädigten in vorwerfbarer Weise zu der selbstgefährdenden Reaktion herausgefordert hat (BGH, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 43/11, BGHZ 192, 261-269, Rn. 8).
  • OLG München, 25.01.1990 - 24 U 618/89

    Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Der Befund wird durch das Urteil des OLG München vom 25.01.1990 (24 U 618/89, NZV 1990, 393) nicht infrage gestellt.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 31/10

    Ansprüche unter anlässlich einer Notbremsung gestürzten Fahrgästen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Zwar kann im Straßenverkehr ein sich einsetzender Pannenhelfer als "Wie Beschäftigter" des hilfebedürftigen Dritten Versicherter aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII sein (Senat, Urteil vom 30.11.2010 - I-1 U 31/10).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Zwar kann jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, diesem anderen dann, wenn dessen Willensentschluss auf einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation beruht, aus unerlaubter Handlung zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, der infolge des durch die Herausforderung gesteigerten Risikos entstanden ist (BGH, Urteil vom 12.03.1996 - VI ZR 12/95, BGHZ 132, 164-175, Rn. 8).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2015 - 1 U 87/14
    Insbesondere kann es genügen, dass das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2015 - 5 U 46/15

    Haftung des Fahrers eines angeschobenen Pkw für Schäden anschiebender Personen

    Nicht ausreichend ist es dagegen, wenn die Tätigkeit in erster Linie im Interesse des Unterstützenden liegt (vgl. BGH, a. a. O., S. 1644 mit Blick auf § 539 RVO a. F.; OLG Jena, a. a. O., S. 468; OLG München, r+s 2015, S. 256 f.).
  • LG Aachen, 12.09.2019 - 12 O 153/19

    Geschäftsführung bei Gewässerunterhaltung

    Bei körperlichem Einsatz zur Rettung gefährdeter Personen oder Sachen ist im Einzelfall eine Abwägung zwischen der Höhe des eingegangenen Risikos und der Größe des drohenden Verlustes erforderlich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - I-1 U 87/14).
  • LG Münster, 31.07.2019 - 4 O 534/16

    Zur Haftung für Verletzung durch Pferdetritt und zum Mitverschulden des

    Fehlt es an einer Dauerbeziehung, wie es bei gelegentlichen Hilfeleistungen an dem Betriebe unbeteiligter Personen der Fall ist, so kann eine den Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG herbeiführende Tätigkeit nach Sinn und Zweck des Gesetzes nur angenommen werden, wenn sie in einer so nahen und unmittelbaren Beziehung zu den Triebkräften des Kfz steht, dass der Tätige nach der Art seiner Tätigkeit den besonderen Gefahren des Kfz-Betriebs mehr ausgesetzt ist als die Allgemeinheit (BGH, Urteil vom 5.10.2010 - VI ZR 286/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - I-1 U 87/14; MüKoStVR/Engel, 1. Aufl. 2017, StVG § 8 Rn. 9 f.; BHHJ/Heß, 25. Aufl. 2018, StVG § 8 Rn. 7 f.).
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