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   EGMR, 26.09.1995 - 17851/91   

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https://dejure.org/1995,11018
EGMR, 26.09.1995 - 17851/91 (https://dejure.org/1995,11018)
EGMR, Entscheidung vom 26.09.1995 - 17851/91 (https://dejure.org/1995,11018)
EGMR, Entscheidung vom 26. September 1995 - 17851/91 (https://dejure.org/1995,11018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • zeit.de (Pressekommentar, 06.10.1995)

    Zu spätes Recht ist Unrecht

  • sopos.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kein Sieg der Menschenrechte (RA Klaus Dammann; Ossietzky 2/2004)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Radikalenerlaß

Sonstiges (2)

  • garbsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.07.2014)

    Geschwister-Scholl-Gymnasium verabschiedet Schulleiterin in den Ruhestand

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 09.09.1996)

    Berufsverbote - Recht für Rote

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 375
  • NVwZ 1996, 365 (Ls.)
  • Serie A Nr. 323
 
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Wird zitiert von ... (218)

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Der Gerichtshof ruft in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass er in mehreren Fällen, bei denen es um die freie Meinungsäußerung von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes ging, festgestellt hat, dass Artikel 10 für das Arbeitsleben allgemein gilt (siehe z.B. Kudeshkina ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 29492/05, Rdnr. 85, 26. Februar 2009, und V. ./. Deutschland, 26. September 1995, Rdnr. 53, Serie A Band 323).

    Der Gerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass von den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht erwartet werden kann, dass sie jede Eventualität regeln, und die Tatsache, dass es mehr als eine Fallkonstellation für eine Rechtsvorschrift gibt, für sich genommen nicht bedeutet, dass diese das durch den Begriff "gesetzlich vorgesehen" implizierte Erfordernis nicht erfüllt (siehe V. ./. Deutschland, 26. September 1995, Rdnr. 48, Serie A Band 323).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Die Befugnis eines demokratischen Staates, von seinen Beamten die Treue zu den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen zu verlangen, ist auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt (EGMR, Urteil vom 26. September 1993 - 7/1994/454/535 "Vogt" - NJW 1996, 375 ).

    Allerdings muss bei einer derartigen und nur eingeschränkt sichtbaren Betätigung der Inhalt der gelebten Auffassung von besonderem Gewicht sein, damit die in der Bejahung einer Pflichtverletzung liegende Einschränkung der Meinungsfreiheit in einem angemessenen Verhältnis zur bezweckten Gewährleistung der Verfassungstreue des Beamten steht (EGMR, Urteil vom 26. September 1993 - 7/1994/454/535 "Vogt" - NJW 1996, 375 ).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Die Einschränkungen, die den genannten Personengruppen auferlegt werden können, sind dabei eng auszulegen (vgl. EGMR , Demir and Baykara v. Turkey, Urteil vom 12. November 2008, Nr. 34503/97, § 97; dazu auch Lorse, ZBR 2015, S. 109 ; Manssen, JA 2015, S. 835 ; Landau/Trésoret, DVBl 2012, S. 1329 ; speziell zu Angehörigen der Staatsverwaltung vgl. EGMR , Vogt v. Germany, Urteil vom 26. September 1995, Nr. 17851/91, § 67).

    Er hat diese Frage vielmehr in zwei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Verfahren jeweils mangels Entscheidungserheblichkeit offengelassen (vgl. EGMR , Vogt v. Germany, Urteil vom 26. September 1995, Nr. 17851/91, § 68; EGMR, Volkmer v. Germany, Urteil vom 22. November 2001, Nr. 39799/98).

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