Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99   

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https://dejure.org/1999,3731
BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99 (https://dejure.org/1999,3731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Hehlerei; Darlegungsvoraussetzungen des Bedingten Vorsatzes (dolus eventualis); Fahrlässigkeit

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Waren - Betrugstat - Hehlerei - Bereicherungsabsicht - Gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Vortat - Bedingter Vorsatz - Erwerb von Sachen Tatbestandsverwirklichung - Billigend in Kauf nehmen - Abfindung - Bewußte Fahrlässigkeit - Mitangeklagter - Auflösung ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 106
  • StV 2000, 258
  • wistra 2000, 177
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
    Erforderlich ist vielmehr, daß der Täter die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet; anderenfalls kommt nur (bewußte) Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. BGHSt 36, 1, 9/10 m.w.N.), die jedoch für die Verwirklichung des Tatbestands des § 259 StGB nicht ausreicht.
  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 682/82

    Annahme einer versuchten Hehlerei bei Vorliegen eines bedingten Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 23.11.1999 - 4 StR 491/99
    Daß die Angeklagten insoweit zumindest bedingt vorsätzlich (vgl. BGH NStZ 1983, 264) handelten, hat das Landgericht nicht dargetan:.
  • LG Karlsruhe, 28.09.2007 - Ns 84 Js 5040/07

    Hehlerei bei Versteigerung in eBay: Kauf eines Navigationsgeräts bei eBay;

    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abgefunden (BGH NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Der Tatbestand der Hehlerei setzt neben der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern, den zumindest bedingten Vorsatz des Täters unter anderem dahin voraus, dass die Sache durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 54/15

    Hehlerei (Vorsatz bzgl. der Vortat: Anforderungen an die tatrichterliche

    Der Tatrichter muss aber in den Urteilsgründen darlegen, auf welcher Grundlage er sich die Überzeugung davon verschafft hat, dass der Täter es als möglich und nicht ganz fernliegend erkannt und sich wenigstens damit abgefunden hat, dass die jeweiligen Gegenstände durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat erlangt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 4 StR 491/99, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 6; Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 364/12, NStZ-RR 2013, 78).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

    (a) Die Strafkammer hat dabei zutreffend erkannt, dass hinsichtlich der deliktischen Herkunft der Tatgegenstände ein "für Möglichhalten" oder ein "sich Aufdrängen für den Täter" allein für die Annahme bedingt vorsätzlichen Verhaltens nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.1999 - 4 StR 491/99, juris, Rn. 6; Walter in LK-StGB, 12. Aufl. 2010, § 259 Rn. 73; Maier in MünchKomm-StGB, 4. Aufl., § 259 Rn.128).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99   

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https://dejure.org/2000,5006
BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99 (https://dejure.org/2000,5006)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2 StR 628/99 (https://dejure.org/2000,5006)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2 StR 628/99 (https://dejure.org/2000,5006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung - Freiheitsstrafe - Einbeziehung von Geldstrafe - Strafmilderung - Aussetzung zur Bewährung - Anrechnung von Freiheitsentzug im Ausland

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 618 (Ls.)
  • wistra 2000, 177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90

    Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99
    Der Tatrichter darf von der Einbeziehung von Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe auch absehen, wenn er im Rahmen einer schuldangemessenen Ahndung der Taten nur so die Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen kann (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99
    Eine dahingehende Prüfung war im vorliegenden Fall geboten (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1-4): Zum einen ist die Erhöhung der Freiheitsstrafe durch die Einbeziehung der Geldstrafen im Vergleich zur gesonderten Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe ein schwereres Strafübel.
  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    Die gesonderte Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe neben einer Freiheitsstrafe kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, insbesondere, wenn erst die Einbeziehung von Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr zulässt ( BGH wistra 2000, 177, NStZ-RR 2002, 264) oder z.B. zwingende beamtenrechtliche Folgen auslöst ( BGH wistra 2004, 264 ).
  • BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03

    Überprüfbarkeit der Anordnung von Wertersatzverfall

    Das gilt insbesondere dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass erst die Einbeziehung der Einzelgeldstrafen zu einer nicht mehr aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe geführt hat (st. Rsp., vgl. BGH StV 1999, 558 und 2001, 618; BGH NStZ-RR 2002, 264).
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