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   BGH, 03.05.1983 - 1 StR 25/83   

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https://dejure.org/1983,3888
BGH, 03.05.1983 - 1 StR 25/83 (https://dejure.org/1983,3888)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1983 - 1 StR 25/83 (https://dejure.org/1983,3888)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - 1 StR 25/83 (https://dejure.org/1983,3888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sorgloses und nachlässiges Verhalten von Beamten des Finanzamtes als Milderungsgrund - Erleichterung des betrügerischen Vorgehens durch das Verhalten eines Beamten als Organ des Staates - Maßgeblichkeit des bei der Tat aufgewandten Willen für die Strafzumessung - Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 326
  • wistra 1983, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Es kann daher Fälle geben, in denen strafschärfend berücksichtigtes Verhalten eines Angeklagten (etwa Skrupellosigkeit, Raffinesse oder Hartnäckigkeit) ins Verhältnis zum Verhalten der zum Schutze der staatlichen Vermögensinteressen berufenen Beamten zu setzen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1983 - 1 StR 25/83, wistra 1983, 145).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 142/14

    Steuerhinterziehung (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Berücksichtigung

    Deswegen ist eine staatliche Mitverantwortung für Steuerverkürzungen regelmäßig nur dann gegeben, wenn das staatlichen Stellen vorwerfbare Verhalten unmittelbar auf das Handeln des Täters Einfluss genommen hat (etwa weil dieser bislang nicht tatgeneigt war oder ihm wenigstens durch das Verhalten der Finanzbehörden die Tat erleichtert wurde) und den staatlichen Stellen die Tatgenese vorgeworfen werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10 Rn. 30, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Angaben 10 mwN; BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 407/12, BGHR § 370 Abs. 1 Strafzumessung 23; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. Mai 1983 - 1 StR 25/83, wistra 1983, 145).
  • LG Traunstein, 14.07.2021 - 7 KLs 220 Js 28064/20

    Betrug durch Vorspiegelung von finanzieller Beteiligung im Gegenzug zur

    Wurde die Tat durch leichtsinniges und nachlässiges Verhalten des Geschädigten erleichtert, kommt außer der Verringerung des Erfolgsunwerts auch noch eine Minderung des Handlungsunwerts in Betracht, weil dann regelmäßig der bei der Tat aufgewendete Wille schwächer ist (vgl. BGH wistra 1983, 145; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, Rn. 592).
  • BayObLG, 18.11.1997 - 3St RR 227/97

    Keine Verwertung gefälschter Steuerbelege zum Nachweis einer Urkundenfälschung

    Im neuerlichen Verfahren wird deshalb im Falle eines Schuldspruches auch wegen Einkommensteuerhinterziehung zu prüfen sein, ob dies strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BGH StV 1983, 326).
  • BayObLG, 18.11.1997 - 4St RR 227/97
    Im neuerlichen Verfahren wird deshalb im Falle eines Schuldspruches auch wegen Einkommensteuerhinterziehung zu prüfen sein, ob dies strafmildernd zu berücksichtigen ist (vgl. z. B. BGH StV 1983, 326).
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