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Rechtsprechung
   BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85   

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https://dejure.org/1986,3124
BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85 (https://dejure.org/1986,3124)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1986 - 2 StR 666/85 (https://dejure.org/1986,3124)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1986 - 2 StR 666/85 (https://dejure.org/1986,3124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorsteuerabzugs bei falscher Angabe des Leistungsgegenstandes - Ausschluss des Vorsatzes bei einem Irrtum des Steuerschuldners über das Bestehen des Steueranspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1986, 174
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85
    Davon abgesehen verkennt sie, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Irrtum des Steuerschuldners über das Bestehen des Steueranspruchs den Vorsatz ausschließt (BGHSt 5, 90; NJW 1980, 1005 f).
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 05.03.1986 - 2 StR 666/85
    Davon abgesehen verkennt sie, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Irrtum des Steuerschuldners über das Bestehen des Steueranspruchs den Vorsatz ausschließt (BGHSt 5, 90; NJW 1980, 1005 f).
  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 296/19

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: Steueranspruchstheorie; Steuern auf illegale

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will, wobei bedingter Vorsatz genügt (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1953 - 5 StR 342/53, BGHSt 5, 90, 91 f.; vom 5. März 1986 - 2 StR 666/85 Rn. 9; vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 21 f. und vom 24. Januar 2018 - 1 StR 331/17 Rn. 14).
  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 590/88

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Steueranspruch - Verkürzung des Steueranspruchs -

    Zum Vorsatz der Steuerhinterziehung gehört, daß der Täter den angegriffenen bestehenden Steueranspruch kennt und daß er ihn trotz dieser Kenntnis gegenüber der Steuerbehörde verkürzen will (BGHSt 5, 90, 91f.; BGH wistra 1986, 174; 1986, 220f.; Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 113; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl., § 370 AO Rdn. 186 und 187).
  • OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03

    Tatbestandsirrtum bei Steuerstraftaten

    Das bedeutet, dass, wenn der Steuerpflichtige über das Bestehen des Steueranspruchs irrt, er einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum erliegt (BGH in stRspr: BGHSt 5, 90; wistra 86, 174 sowie 89, 263; vgl auch Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rn 88.4, 224, 228,229).
  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats (BGHSt 5, 90/92; BGH NJW 1980, 1005/1006; wistra 1986, 174 und 220; wistra 1989, 263/264; BayObLGSt 1975, 109; 1980, 146/148; 1990, 8/9 wistra 1990, 202 ).
  • BayObLG, 20.07.1992 - RReg. 4 St 190/91

    Vergütungsanspruch; Erstattungsanspruch; Aufwendungen; Leistender; Empfänger;

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats (BGHSt 5, 90/92; BGH NJW 1980, 1005/1006; wistra 1986, 174 und 220; 1989, 263/264; BayObLGSt 1975, 109; 1980, 146/148; 1990, 8/9; Erbs/Kohlhaas/Meyer Strafrechtliche Nebengesetze - Stand 1.1.1990 - § 370 AO Anm.8 b m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 57/86

    Freispruch von Betrug und Steuerhinterziehung - Betrug wegen Nichteinhaltung der

    Denn die Annahme des Landgerichts, die Angeklagten hätten sich bei der Tat (wenigstens) in einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (UA S. 29), begegnet unter den besonderen Umständen des Falles keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1986 - 2 StR 666/85; ferner BGHSt 5, 90, 92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 - L 12 R 73/16
    Ein Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft schließt die Kenntnis aus (ähnlich zum Straftatbestand des § 266a StGB: BGH Urteil vom 24.1.2018 - 1 StR 331/17 - Juris; vgl auch BGH Urteil vom 5.3.1986 - 2 StR 666/85 - Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1296
BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85 (https://dejure.org/1986,1296)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1986 - KRB 11/85 (https://dejure.org/1986,1296)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1986 - KRB 11/85 (https://dejure.org/1986,1296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verjährungsfristen für Kartellordnungswidrigkeiten durch Verbreiten von Druckschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufsichtspflicht - Presserecht - Kartell - Ordnungswidrigkeiten - Verjährung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 266
  • MDR 1986, 868
  • GRUR 1986, 561
  • NStZ 1986, 367
  • afp 1986, 124
  • wistra 1986, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85

    Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85
    Im Hinblick auf die in dem Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 20. Juni 1984 auf Seite 14 genannten Verfahren wird in einem neuen Verfahren zu prüfen sein, ob die den Betroffenen Be. und W. jetzt angelasteten Taten bereits Gegenstand eines anderen Verfahrens waren, nach deren rechtskräftigem Abschluß die Verhängung einer weiteren Geldbuße und Nebenfolge nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1985 - KRB 3/85).
  • BGH, 11.04.1978 - KRB 1/77

    Verfolgungsverjährung bei Kartellordnungswidrigkeit, begangen durch Verbreitung

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85
    Diese Verdeutlichung war erforderlich geworden, weil zuvor nicht ausreichend klar war, daß die allgemeinen Verjährungsfristen des § 31 Abs. 2 OWiG auch für solche Fälle gelten sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 121.4.1978 - KRB 1/77, WuW/E 1543 f. - Labor-Inserat - und vom 14.7.1980 - KRB 6/79, WuW/E 1736, 1739 - markt intern).
  • BGH, 14.07.1980 - KRB 6/79

    Zulässigkeit von Druck- und Lockmitteln

    Auszug aus BGH, 04.02.1986 - KRB 11/85
    Diese Verdeutlichung war erforderlich geworden, weil zuvor nicht ausreichend klar war, daß die allgemeinen Verjährungsfristen des § 31 Abs. 2 OWiG auch für solche Fälle gelten sollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 121.4.1978 - KRB 1/77, WuW/E 1543 f. - Labor-Inserat - und vom 14.7.1980 - KRB 6/79, WuW/E 1736, 1739 - markt intern).
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Dazu gehört das Kartellrecht einschließlich der seiner Durchsetzung dienenden materiellen und prozessualen Sanktionsbestimmungen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.2.1986 - KRB 11/85, WuW/E 2259, 2261 - Brancheninformationsdienst Augenoptik).

    Der Bund kann dementsprechend auch diese Lebensbereiche zur Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Macht (Art. 74 Nr. 16 GG) der insoweit bestehenden allgemeinen Regelung unterwerfen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.2.1986 - KRB 11/85, WuW/E 2259, 2261 - Brancheninformationsdienst Augenoptik; vgl. auch BGHZ 76, 55, 64 - E. Wochenblatt).

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