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   BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87   

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https://dejure.org/1987,3503
BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87 (https://dejure.org/1987,3503)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1987 - 1 StR 292/87 (https://dejure.org/1987,3503)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1987 - 1 StR 292/87 (https://dejure.org/1987,3503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche Nichtbescheidung eines Beweisantrages - Aufklärungspflicht des Strafgerichts - Das Inquisitionsprinzip im Strafrecht - Vermögensgefährdung durch das Nichtvorhandensein einer bei Vertragsschluss ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1988, 188
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es für den Betrugsvorsatz, dass der Täter die schadensbegründenden Umstände kannte (BGH, Urteil vom 3. November 1987 - 1 StR 292/87 mwN).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Er ist danach so durchzuführen, daß das Vermögen vor der Verfügung zu vergleichen ist mit dem Vermögen nach der Verfügung (BGHSt 16, 220; BGH wistra 1988, 188; BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 506).
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307 f.) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Er ist danach so durchzuführen, daß' das Vermögen vor der Verfügung zu vergleichen ist mit dem Vermögen nach der Verfügung (BGHSt 16, 221; BGH wistra 1988, 188; BVerfG - Kammer - NStZ 1998, 506).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Der Betrugsvorsatz wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gutgehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1 und 2).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93

    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten

    Kannte der Angeklagte bei Abschluß der Verträge das mit einer Beauftragung der Firma O. verbundene Risiko einer unvorschriftsmäßigen Abfallbeseitigung und nahm er dieses Risiko billigend in Kauf, so handelte er allerdings, selbst wenn er eine gesetzmäßige Entsorgung erstrebte und wünschte, mit dem zum Betrugsvorsatz erforderten Schädigungsbewußtsein; denn wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, reicht hierzu grundsätzlich die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGH MDR 1981, 810 f; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH wistra 1991, 307).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich sicher ist (RG JW 1934, 40; RGSt 74, 129 f.; BGH NJW 1964, 874; BGH StV 1985, 186 f.; 1986, 203; ähnlich: BGH wistra 1988, 188, 190).

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH bei Holtz MDR 1981, 810; BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307; BGH, Urt. v. 15. März 1979 - 4 StR 652/78 und 13. März 1980 - 4 StR 13/80) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.; BGH, Urt. v. 22. Okt. 1953 - 5 StR 159/53 und 6. Juli 1971 - 1 StR 604/70).

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Für den Schädigungsvorsatz ist es ausreichend, daß der Täter die schadensbegründenden Umstände kennt (BGH bei Holtz MDR 1981, 810; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Trotz der erfolgten Sperrung der Konten lag eine schadensgleiche Vermögensgefährdung vor, da mit Eingang der Gelder auf den Konten der Täter die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes bestand (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; BGH wistra 1988, 188; 1991, 307; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 4 Ss 60/96

    Urteil, Betrug, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungswilligkeit, Zahlungsfähigkeit,

  • OLG Hamm, 15.06.2004 - 3 Ws 169/03

    Ermittlung und Zeitpunkt des Eintrittes eines Vermögensschadens gem. § 263

  • OLG Karlsruhe, 29.11.1996 - 2 Ss 252/96
  • LG Berlin, 11.02.2005 - 514 KLs 11/04

    Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit der sog. "Lastschriftreiterei",

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