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   BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90   

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https://dejure.org/1991,1265
BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90 (https://dejure.org/1991,1265)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1991 - 1 StR 338/90 (https://dejure.org/1991,1265)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 1 StR 338/90 (https://dejure.org/1991,1265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geldbuße - Beschwerde - Rechtsbeschwerde - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Wertgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
    Wertgrenze für Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 316
  • NJW 1991, 1367
  • MDR 1991, 555
  • NStZ 1991, 289
  • NZV 1991, 278 (Ls.)
  • wistra 1991, 229
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 08.02.1989 - 1 Ss 19/89
    Auszug aus BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hält die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG für zulässig und will sich sachlich mit ihr befassen, sieht sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Februar 1989 - 1 Ss 19/89 (NStZ 1989, 234; in gleichem Sinn OLG Karlsruhe Justiz 1990, 300) daran gehindert.
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, gegen deren Zulässigkeit im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße keine Bedenken bestehen (vgl. BGH NJW 1991, 1367 = VRS 81, 41; Senatsentscheidung vom 19.06.1990 - Ss 233/90 -) bleibt ohne Erfolg.
  • OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18

    Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer

    Die nach § 79 I 1 Nr. 1 OWiG ohne weiteres statthafte (BGH, Beschluss vom 31.01.1991 - 1 StR 338/90 = BGHSt 37, 316 = NJW 1991, 1367 = NStZ 1991, 289 = wistra 1991, 229 = VRS 81 [1991], 41 = VM 1991, Nr. 77; vgl. u.a. auch Göhler/Seitz OWiG 17. Aufl. § 79 Rn. 3; KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 79 Rn. 11; BeckOK-OWiG/Bär [Stand: 01.03.2018] § 79 Rn. 14) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet und zwingt den Senat zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22

    Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot

    Die nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG statthafte (zur Anwendung der Vorschrift auf Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft vgl. nur BGH NJW 1991, 1367) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, die infolge der wirksamen Beschränkung des Einspruchs des Betroffenen auf den Rechtsfolgenausspruch nur noch diesen betreffen kann, hat mit der Sachrüge - zumindest vorläufig - Erfolg.
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Die gem. § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 0WiG statthafte (BGHSt 37, 316 = NStZ 1991, 289 = NJW 1991, 1367 ) Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist zulässig und wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch des Urteils beschränkt; das Rechtsmittel erstreckt sich wegen des Zusammenhanges bzw. der Wechselwirkung zwischen der Bemessung der Geldbuße und der Nebenfolge eines Fahrverbotes (vgl. nur Göhler 0WiG 10. Aufl. § 79 Rdnr. 9 m.w.N.) auf den gesamten Rechtsfolgenausspruch.
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen und die ebenfalls zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft (BGHSt 37, 316 = NStZ 1991, 289 = NJW 1991, 1367 ) haben jeweils mit dem Hilfsantrag den aus der Beschlußformel ersichtlichen-vorläufigen - Erfolg.
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94

    Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere

    Die im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. BGH NJW 1991, 1367 ), die wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt ist, führt in diesem Umfange zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93

    Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht;

    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist zulässig, ohne daß es der Feststellung der besonderen Voraussetzungen nach § 80 0WiG bedarf (vgl. BGH NJW 1991, 1367 ).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1994 - 2 Ss 151/93

    Fahrverbot; Regelfahrverbot; Rotlichtverstoß; Rote Ampel

    Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG statthafte (BGHSt 37, 316 ff.) und wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hat vorläufigen Erfolg.
  • BayObLG, 27.08.1997 - 3 ObOWi 93/97

    Keine Anrechnung von Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen infolge

    Die zuungunsten des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist statthaft (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ; vgl. dazu BGH NJW 1991, 1367 ) und auch sonst zulässig.
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94 (B) 16
    Die im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. BGH NJW 1991, 1367), die wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt ist, führt in diesem Umfange zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 17.04.1991 - 2 ObOWi 144/91
  • BayObLG, 19.06.1991 - 2 ObOWi 149/91
  • BayObLG, 10.06.1991 - 1 ObOWi 92/91
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 3 Ss OWi 1199/96

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Rechtsbeschwerde, Sicherung der einheitlichen

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