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   BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91   

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BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91 (https://dejure.org/1991,3911)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1991 - 5 StR 523/91 (https://dejure.org/1991,3911)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 523/91 (https://dejure.org/1991,3911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch Täuschung über die persönliche Kreditwürdigkeit - Vorliegen eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung bei Ausgleich des Minderwerts des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1992, 142
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1989 - 4 StR 643/88

    Subsidiarität des Kreditbetruges

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91
    Sollte ein Vergehen des Betruges nach § 263 StGB mangels Vermögensschadens oder Gefährdungsvorsatzes zu verneinen sein, so wird zu prüfen sein, ob ein Kreditbetrug nach § 265 b StGB in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH NStZ 1989, 267).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91
    Die strafbare Handlung muß demnach ein Ausfluß der beruflichen Tätigkeit selbst sein (BGHSt 22, 144, 146).
  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85

    Schaden beim Kreditbetrug

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91
    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91
    Es genügt nicht, daß der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (BGH NJW 1983, 2099; NStZ 1988, 176; NStZ 1989, 1115).
  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87

    Berufsfreiheit - Straftaten - Betrug

    Auszug aus BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91
    Es genügt nicht, daß der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (BGH NJW 1983, 2099; NStZ 1988, 176; NStZ 1989, 1115).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auch dann muß jedoch hinzukommen, daß er diese Sicherheiten ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand und - vor allem auch - ohne Mitwirkung des Kreditnehmers und ohne Gefährdung durch ihn alsbald realisieren kann (vgl. BGH wistra 1992, 142, 1993, 265; NStZ 1994, 194; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 43, 54; BGH, Beschluß vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402100 -).
  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

    Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

    Die Tathandlungen des Angeklagten stehen somit in einem inneren Zusammenhang (vgl. BGH wistra 1992, 142 m.w.Nachw.) sowohl mit der Ausübung des Anwalts- als auch des Notarberufes; sie stellen sich in beiden Fällen "als ein Ausfluß aus der Berufstätigkeit selbst oder doch wenigstens als ein mit der regelmäßigen Gestaltung der Berufsausübung in Beziehung gesetztes Verhalten dar" (Hanack in LK 11. Aufl. § 70 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    b) Bei einer Forderung des Verfügenden - insbesondere auf Rückzahlung - fehlt es an einem Vermögensschaden, soweit der Gläubiger über werthaftige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH wistra 1992, 142; 1995, 222; StV 1995, 254; 1997, 416 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479; Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).

    Sollte ein Vergehen des Betruges nach § 263 StGB mangels Vermögensschadens oder Gefährdungsvorsatzes zu verneinen sein, so wird zu prüfen sein, ob Kreditbetrug nach § 265 b StGB in Betracht kommt (vgl. BGH wistra 1992, 142).

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Konnte der Zeuge seinen Anspruch auf Rückerwerb der Aktien durch die O. AG deshalb ohne Schwierigkeiten durchsetzen, weil dieser Anspruch durch eine Grundschuld ausreichend abgesichert war, so erlitt er durch den Kauf der Aktien jedenfalls keinen Schaden in Höhe von 120.000 DM (vgl. auch BGH in wistra 1992, 142).
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93

    Erfordernis der Ersetzung eines während einer früheren Hauptverhandlung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1992, 142 und BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

    Diese wäre nur dann ausgeschlossen, wenn derjenige, dem die Werte des VEB As zustanden, über die Konten der As GmbH - ähnlich wie über werthaltige Sicherheiten - hätte verfügen können wie zuvor über das frühere Konto (vgl. BGH wistra 1992, 142; wistra 1995, 222; BGH StV 1995, 254; StV 1997, 416 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 457/91

    Verurteilung wegen eines Betrugs in Tateinheit mit dem Missbrauch von Titeln -

    Damit und mit der Auswirkung der Sicherung der Bank durch eine Grundschuld in Höhe von 38.000 DM auf die subjektive Tatseite (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 523/91 - S. 6 ff.) muß sich der neue Tatrichter auseinandersetzen.
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