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   BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91   

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BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,575)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - 4 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,575)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91 (https://dejure.org/1992,575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung kassenärztlicher Honorare - Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhangs (Gesamtvorsatz) - Eintritt und Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 436
  • StV 1992, 511
  • wistra 1992, 253
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Da dies hier nicht möglich war, hat die Strafkammer anhand der Umstände des Praxisbetriebes und unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes rechtsfehlerfrei die Mindestzahl der jeweiligen Falschabrechnungen festgestellt (vgl. dazu BGHSt 36, 320, 321, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9).

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Daß die Angeklagten im Juli 1977 einen auf einen Gesamterfolg gerichteten, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifenden Gesamtvorsatz gefaßt haben, liegt schon im Hinblick auf den beträchtlichen Zeitraum der Taten eher fern (vgl. BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10).

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

  • BGH, 23.05.1990 - 3 StR 163/89

    Eintritt der Strafverfolgungsverjährung - Ermittlung des Zeitpunktes der

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Damit war der Verfolgungswille erkennbar über die von der Anzeigeerstatterin als auffällig bezeichneten vier Quartale hinaus auf die gesamte Abrechnungspraxis des Beschuldigten gerichtet, so daß sich die Verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf alle hier abgeurteilten Taten erstreckt hat (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).

    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt dazu nicht (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47 jeweils m. zahlr. Nachw.).

    Angesichts der durch die jeweiligen Abrechnungszeiträume gesetzten Zäsuren und angesichts der Möglichkeit zeitlicher Überschneidungen von Rechnungsstellung und Schadenseintritt erscheint es in Anlehnung an die restriktive Anwendung der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Steuerstrafrecht (BGHSt 36, 105, 111 ff) nicht fernliegend, auch bei der betrügerischen kassenärztlichen Abrechnung von vornherein den engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Teilakte sowie die Möglichkeit einer Erweiterung des Gesamtvorsatzes zu verneinen.

    Für das Erfolgsdelikt des Betruges beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist mit der Erlangung des letzten Vermögensvorteils (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt dazu nicht (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47 jeweils m. zahlr. Nachw.).

    In Fällen der abschnittsweisen Abrechnung müssen in aller Regel an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (BGHSt 36, 320 ff [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Selbst wenn die Angeklagten die Falschabrechnungen des Folgequartals durch Eintragung nicht erbrachter ärztlicher Leistungen in den Behandlungsscheinen "ins Werk gesetzt" hätten, bevor die Abrechnung des abgelaufenen Quartals erstellt und der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht war, könnte dies einen Gesamtvorsatz nicht begründen (BGHSt 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 8, 16; BGH NJW 1984, 376).

  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Damit war der Verfolgungswille erkennbar über die von der Anzeigeerstatterin als auffällig bezeichneten vier Quartale hinaus auf die gesamte Abrechnungspraxis des Beschuldigten gerichtet, so daß sich die Verjährungsunterbrechende Handlung nach § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf alle hier abgeurteilten Taten erstreckt hat (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

    Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.

  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 483/89

    Selbstständige Bedeutung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mti der Folge

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).

    Es genügt, wenn die Bekanntgabe den Beschuldigten darüber "ins Bild" setzt, daß und weshalb gegen ihn ermittelt wird (BGHSt 30, 215, 217; BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 1 und 2).

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Soweit der 3. Strafsenat in seinem Urteil vom 14. November 1990 (3 StR 160/90 = wistra 1991, 177) die Annahme eines fortgesetzten Abrechnungsbetruges als vertretbare tatrichterliche Würdigung hingenommen hat, ist dies unter den dort vorliegenden besonderen Umständen zu sehen, die hier nicht gegeben sind.

    Eine Geldstrafe kommt nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die nach den bisherigen Feststellungen nicht gegeben sind, in Betracht (vgl. BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 mit Freiheitsstrafen von jeweils zwei und drei Jahren).

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Der Tatbestand des Betruges ist auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation kein Sonderdelikt; er setzt auch keine besondere Tätereigenschaft voraus (vgl. dazu BGHSt 14, 123, 129; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 25 Rdn. 6).

    Für eine täterschaftliche Beteiligung genügt deshalb bereits ein Tatbeitrag für einen Teil der Tatbestandsverwirklichung, selbst wenn dieser wie hier aus der Teilnahme an vorbereitenden Handlungen besteht (BGHSt 11, 271 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 14, 123, 128 f; 36, 249, 250; BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 132/85).

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91
    Somit ist davon auszugehen, daß die Angeklagte tatsächlich - spätestens bei Erteilung der Vollmacht - auf staatsanwaltschaftliche Veranlassung in vollem Umfang über den Verfahrensgegenstand und die gegen sie gerichteten Vorwürfe unterrichtet worden war (vgl. dazu BGHR StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1 Bekanntgabe 2; BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 483/89 und BGHSt 24, 321, 323 f - dort fehlte es trotz Rücksendung des Anhörungsbogens durch den "richtigen" Betroffenen an einer erkennbaren Verfolgungsabsicht).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 292/72

    Verjährungsunterbrechung im OWi-Verfahren auch dann, wenn der Anhörungsbogen

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

  • BGH, 21.01.1974 - PatAnwSt (R) 3/73

    Briefkopf des Patentanwalts

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

  • BGH, 26.06.1985 - 3 StR 132/85

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes der schweren Brandstiftung -

  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 96/83

    Verbindung von zwei Taten zu einer Einheit bei Planung einer neuen gleichartigen

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung zum Abrechnungsbetrug bei Vertragsärzten (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 258/93; BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91), für privatliquidierende Ärzte gilt nichts anderes.
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Wesentliche Anhaltspunkte hierfür sind der Grad des eigenen Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille hierzu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr. - vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Beim Betrug ist dafür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Erlangung des letzten vom Tatplan umfassten Vermögensvorteils maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 StR 415/03, StraFo 2004, 215; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205, 217; vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91, wistra 1992, 253, 254).
  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Die Kammer hat auch gesehen, dass eine über mehrere Jahre hinweg praktizierte Falschabrechnung ärztlicher Leistungen angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt auf Grund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, regelmäßig ein solches Maß an Sozialschädlichkeit und persönlicher Schuld offenbart, dass sie mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu ahnden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; Schäfer/Sander/van Gemmeren Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1695).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auch bei einer Tatserie ist es erforderlich, die Einzelakte so konkret und individualisiert zu ermitteln und festzustellen, daß sich daraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Tatbestands für jede Einzeltat ergibt (vgl. BGHSt 40, 374, 376; 36, 320, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 9 und 11).
  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Jedoch ergibt sich aus den Feststellungen nicht, daß der Angeklagte bereits bei Abschluß der Darlehensverträge (UA S. 22) den Vorsatz hatte, die einzelnen Darlehensbeträge allein durch Täuschung zu erlangen (vgl. BGH wistra 1992, 253, 254/255; BGH NJW 1994, 2966, 2967; OLG Stuttgart MDR 1970, 64).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; wistra 1990, 146; NStZ 1992, 436; wistra 1992, 296; wistra 1992, 340.

    So hat er etwa in dem Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91 = NStZ 1992, 436 die Auffassung vertreten, daß es in Anlehnung an die restriktive Anwendung der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Steuerstrafrecht (BGHSt 36, 105, 111 ff) nicht fernliege, auch bei der betrügerischen kassenärztlichen Abrechnung "von vornherein den engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Teilakte sowie die Möglichkeit einer Erweiterung des Gesamtvorsatzes zu verneinen.".

  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 13, 14 und 18).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01

    Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen);

  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 461/92

    Unberechtigten Abrechnung kassenärztlicher Leistungen

  • BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung -

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

  • BGH, 26.06.2001 - 5 StR 69/01

    Bernsteinzimmer (Beutekunst); Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

  • LG München I, 17.02.2016 - 9 O 20894/14

    Landgerichtsarzt muss Honorare nicht zurückzahlen

  • LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 78/99

    Verfahrenseinstellung gemäß § 260 Abs. 3 StPO; Strafverfolgungsverjährung;

  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 144/93

    Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch falsche Abrechnung kassenärztlicher

  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 566/03

    Strafe und deren Höhe als gerechter Schuldausgleich

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • OLG Karlsruhe, 01.02.1995 - 2 Ws 241/94

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Prozessbetruges im Hinblick auf den

  • BGH, 01.02.1995 - 2 StR 665/94

    Tötung - Handlungseinheit - Totschlag - Angriff

  • BGH, 16.10.1992 - 3 StR 455/92

    Anforderungen an die Darlegung einzelner Teilakte bei Annahme einer fortgesetzten

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 540/97

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung -

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 325/93

    Gesamtstrafenbildung für jahrelang praktikzierten sexuellen Missbrauch an einem

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 373/93

    Voraussetzungen der fortgesetzten Handlung bzw. Tat bei Sexualstraftaten -

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