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   BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92   

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https://dejure.org/1992,3451
BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92 (https://dejure.org/1992,3451)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1992 - 2 StR 94/92 (https://dejure.org/1992,3451)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 (https://dejure.org/1992,3451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch die Aburteilung wegen einer Tat die nicht Gegenstand der zugelassenen Anklage war - Bestimmung des Gegenstandes der Urteilsfindung - Begriff der Tat als Gegenstand der Urteilsfindung - Begriff der einheitlichen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • wistra 1992, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.07.1989 - 4 StR 338/89

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Das Landgericht wird im Beschlußwege Bewährungszeit und Bewährungsauflagen festzusetzen haben (BGH VRS 77, 347, 349; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Rdn. 4 zu § 268 a und Rdn. 30 zu § 354 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Das Landgericht wird im Beschlußwege Bewährungszeit und Bewährungsauflagen festzusetzen haben (BGH VRS 77, 347, 349; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52]; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. Rdn. 4 zu § 268 a und Rdn. 30 zu § 354 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87

    Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

    Auszug aus BGH, 27.05.1992 - 2 StR 94/92
    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; 35, 60 ff [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87]; 35, 80 ff [BGH 16.10.1987 - 2 StR 258/87]; 35, 86 ff; 35, 172 ff; BGH Urt. v. 17. März 1992 - 1 StR 5/92).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Der von der Strafkammer in der Hauptverhandlung erteilte Hinweis auf einen möglicherweise von der Anklageschrift abweichenden Tatzeitpunkt vermochte das Verfahrenshindernis der fehlenden Anklage nicht zu beseitigen; denn auch durch einen gerichtlichen Hinweis gemäß § 265 StPO darf die Strafklage nicht in der Form umgestaltet werden, dass das angeklagte Geschehen - wie hier - durch ein anderes ersetzt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00; bei Becker, NStZ-RR 2001, 257, 262 f.; vom 3. August 1998 - 5 StR 311/98, NStZ-RR 1999, 303; vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92, wistra 1992, 266; LR-StPO/Stuckenberg, 26. Aufl., § 265 Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 265 Rn. 6).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

    Das vom Landgericht als pflichtwidrig erachtete "Unterlassen der Diensthandlung" unterscheidet sich aber auch zumindest zeitlich von der angeklagten mittäterschaftlichen Mitwirkung an der "Grundvereinbarung" und beruht dieser gegenüber auf einem nach Gegenstand und Zielrichtung völlig andersartigen Willensentschluß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1992 2 StR 94/92).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Etwas anderes kann dagegen bei sonstigen Verfahrenshindernissen gelten: Fehlt eine Prozeßvoraussetzung, wird das angefochtene Urteil regelmäßig insgesamt - einschließlich der Feststellungen - aufgehoben (vgl. u.a. bei Fehlen der Anklage: Beschluß vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92; Beschluß vom 14. Mai 1991 - 2 StR 158/91; bei Fehlen des Eröffnungsbeschlusses: Beschluß vom 13. Februar 1991 - 2 StR 30/91; bei Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit: BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1), weil in diesen Fällen das Gericht von vornherein gehindert ist, bindende Feststellungen zu treffen (BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1).
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 259/94

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts und Beanstandung des Verfahrens

    Dazu kommt aber auch das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, auch wenn diese Umstände in der Anklageschrift nicht ausdrücklich erwähnt sind (vgl. BGHSt 13, 21, 26; 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215; BGH, Urteil vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92 - m. w. N.).
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