Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3426
BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92 (https://dejure.org/1993,3426)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1993 - 1 StR 804/92 (https://dejure.org/1993,3426)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1993 - 1 StR 804/92 (https://dejure.org/1993,3426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf des Gründungsschwindels wegen Versäumnis der Aufschlüsselung von Gründungskosten bei Anmeldung einer Gesellschaft zum Handelsregister - Irrtum über das Tatbestandsmerkmal der Anmeldung im Sinne des § 399 AktG (Aktiengesetz) - Irrtum über ein normatives ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 442
  • wistra 1993, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92
    Der Angeklagte irrte über den Umfang seiner Angabepflicht; jedenfalls bei dieser Sachlage muß der Vorsatz die Unvollständigkeit und damit Falschheit der Angaben umfassen so wie der Vorsatz des Diebes die Vorstellung von der Fremdheit der Sache und der Vorsatz des Betrügers die Vorstellung, daß auf den Vermögensvorteil kein Recht besteht (vgl. zu letzterem BGHSt 3, 110, 123).
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92
    Dabei kann dahinstehen, ob auch ein Tatbestandsirrtum vorliegt, wenn der Täter annimmt, die Hingabe von Wechseln oder eine Kreditzusage erfülle die Voraussetzung der Barzahlung (so Baumbach/Hueck, AktG 13. Aufl. (1968) § 399 Rdn. 9); in einer solchen Vorstellung dürfte eher ein Verbotsirrtum liegen (so BGH, Urt. vom 17. Juni 1952 - 1 StR 668/51 - Leitsatz abgedruckt in GmbHR 1952, 108).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92
    Schon mangels eines förmlichen Anstellungsvertrages muß auch ein Anspruch gegen die Vorgesellschaft ausscheiden (vgl. BGHZ 80, 129, 139).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 66.68

    Verstoß gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit und der Steuergleichheit -

    Auszug aus BGH, 16.03.1993 - 1 StR 804/92
    Bei dieser Sachlage hätte der Angeklagte bei seiner ergänzenden Anmeldung die zwischenzeitlich getroffenen Verfügungen über das Grundkapital der Aktiengesellschaft angeben müssen (vgl. Eckardt in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG Bd. I § 36 Rdn. 28, § 37 Rdn. 14; Kraft in Kölner Komm. zum AktG, 2. Aufl. § 37 Rdn. 6; KG BB 1972, 10 zum vergleichbaren Fall der Anmeldung einer GmbH).
  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Da die Fortdauer der Pflichtenstellung als Geschäftsführer Tatbestandsmerkmal der Strafvorschrift des § 266a Abs. 1 i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, unterlag der Angeklagte nach § 16 Abs. 1 StGB einem Tatbestandsirrtum, wenn er davon ausging, daß die im Notartermin erfolgte Abberufung auch rechtlich seine Verantwortlichkeit erlöschen ließ (vgl. BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 1, 2).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09

    Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache;

    Dies lässt allerdings außer Acht, dass der Angeklagte sich nur dann in keinem nach § 16 StGB relevanten Irrtum befunden hat, wenn er die rechtlichen Folgen der Unwirksamkeit seiner Vertragskonstruktion erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 16 Abs. 1 Umstand 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - 2 StR 206/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3106
BGH, 12.05.1993 - 2 StR 206/93 (https://dejure.org/1993,3106)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - 2 StR 206/93 (https://dejure.org/1993,3106)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 2 StR 206/93 (https://dejure.org/1993,3106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Originalrechnung - Urkundenfälschung - Korrekturflüssigkeit - Rechnung - Fotokopie - Urkunde

Papierfundstellen

  • StV 1993, 524 (Ls.)
  • wistra 1993, 225
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 2 StR 206/93
    Diese Manipulationen stellten - entgegen der Auffassung des Landgerichts - keine Urkundenfälschung dar, da ihr Objekt jeweils nicht die Originalrechnung, sondern lediglich eine Fotokopie war, die ihrerseits keine Urkunde ist (BGHSt 24, 140 ).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Damit stand er einer bloßen Fotokopie gleich, der, sofern als Reproduktion erscheinend, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers ebenfalls kein Urkundencharakter beizumessen ist (vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. m.w.N.; BGH wistra 1993, 225; 341).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Einer bloßen Fotokopie ist, sofern sie nach außen als Reproduktion erscheint, mangels Beweiseignung sowie Erkennbarkeit des Ausstellers demgegenüber kein Urkundencharakter beizumessen (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 17, 18 f.; 24, 140, 141 f. mwN; BGH wistra 1993, 225; 341; 2010, 226).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2000 - 2b Ss 222/00

    Fotokopie als Urkunde

    Ihr kann daher auch die - einer Urkunde grundsätzlich eigene - Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden (BGHSt 20, 17, 18; BGHSt 24, 140; BGH MDR[H] 1976, 813; BGH wistra 1993, 225 und 341; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. [1999], § 267 Rdnr. 12b; Beckemper JuS 2000, 123; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 283/93

    Fotokopie als bildliche Wiedergabe einer Erklärung - Herstellung einer unechten

    Ihr kann daher auch die - einer Urkunde grundsätzlich eigene - Garantiefunktion für die Richtigkeit des Inhalts nicht schlechthin zuerkannt werden (BGHSt 20, 17, 18; 24, 140 m.w.N.; BGH wistra 1993, 225).
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