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   BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93   

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https://dejure.org/1993,3575
BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93 (https://dejure.org/1993,3575)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1993 - 5 StR 212/93 (https://dejure.org/1993,3575)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 5 StR 212/93 (https://dejure.org/1993,3575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaftliche versuchte Steuerhinterziehung eines Steuerberaters aufgrund der Sicherung der aus den unrichtigen Angaben vergangener Steuerjahre erlangten Steuerverkürzungen - Einreichung von unrichtigen Angaben zur "Verteidigung" gegen eine angesetzte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1993, 302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93
    Soweit der Steuerpflichtige betroffen ist, sind sie rechtlich als Nachtat zu behandeln, die für ihn straflos sein kann (vgl. Senatsbeschluß BGHSt 38, 366, 368 f.) [BGH 17.10.1992 - 5 StR 517/92].
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Es wurde insoweit weder ein neues Rechtsgut verletzt noch entstand eine weitergehende Steuerverkürzung (vgl. zur Verhinderung der Festsetzung einer bereits verkürzten Steuer BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93, wistra 1993, 302).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Denn für die Angeklagten scheidet die Annahme einer mitbestraften Nachtat schon deshalb aus, weil sie an den als Vortaten in Betracht kommenden und durch die Abgabe der ursprünglichen Umsatzsteuervoranmeldungen verwirklichten Steuerhinterziehungen nicht beteiligt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93, wistra 1993, 302).
  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)

    Da es sich bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung um ein Erfolgsdelikt, jedoch nicht notwendig um ein Verletzungsdelikt handelt, weil für eine Steuerverkürzung die zu niedrige oder verspätete Festsetzung von Steuern, also eine Gefährdung des Steueranspruchs genügt (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO), ist auch eine mehrfache Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges denkbar, wie es vorliegend in Frankreich und Deutschland der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14 Rn. 79 (insoweit in BGHSt 63, 29 nicht abgedruckt); Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93 Rn. 6).
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