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   BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94   

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BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94 (https://dejure.org/1994,2635)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - 1 StR 31/94 (https://dejure.org/1994,2635)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94 (https://dejure.org/1994,2635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 426
  • wistra 1994, 193
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91

    Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94
    Dies genügt nicht, um dem Senat die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH wistra 1992, 145, 147 = BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 sowie BGH StV 1993, 364).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 16/93

    Folgen des Fehlens von konkreten Feststellungen über die Vorstellungen der

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 1 StR 31/94
    Dies genügt nicht, um dem Senat die erforderliche Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH wistra 1992, 145, 147 = BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 sowie BGH StV 1993, 364).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Danach hat der Tatrichter die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 5 § 266a StGB des Regierungsentwurfs des 2. WiKG, BT-Drucks 9/2008 S 25-29) und ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl BGH, NStZ 1996, 543; BGH, wistra 1994, 193 f; jeweils mwN; Schönke/Schroeder/Lenckner, Strafgesetzbuch, Kommentar, 27. Aufl, 1997, § 266a RdNr 4; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, Kommentar, 47. Aufl, 1995, § 266a RdNr 9; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 23. Aufl, 1999, § 266a RdNr 7; Plagemann, NZS 2000, S 8, 9; Samson/Günther in: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Stand: Dezember 1996, § 266a RdNr 13; vgl auch BSGE 78, 20, 23 = SozR 3-2400 § 28n Nr. 1 S 5 mwN).
  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    aa) Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; MüKo-StGB/Radtke, 2. Aufl., § 266a Rn. 61).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 424/10

    Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens

    Für Fälle dieser Art besteht - soweit die Taten nach dem 1. April 2003 datieren - nach Auffassung des Senats entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543) grundsätzlich kein Anlass dafür, im Urteil umfangreiche Feststellungen über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der zuständigen Krankenkasse zu treffen.

    Weitergehende Feststellungen waren nach der bis zum 31. März 2003 geltenden Rechtslage insbesondere deshalb erforderlich, um ausschließen zu können, dass zu den Arbeitnehmern geringfügig Beschäftigte i.S.v. § 8 SGB IV zählten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 496/91, NStZ 1992, 145; Beschluss vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93, StV 1993, 364; Beschluss vom 22. März 2004 - 1 StR 31/94, wistra 1994, 193; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), für die allein Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung anfallen, deren Nichtabführen nicht gemäß § 266a Abs. 1 StGB strafbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543 mwN).

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352, 353; Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

    Dem Tatgericht obliegt es nach ständiger Rechtsprechung, die geschuldeten Beiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93 und vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543; Radtke in MüKo StGB, 2. Aufl., § 266a Rn. 61, 133), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 StR 4/96

    Verurteilung - Angaben über die Anzahl der Beschäftigten - Beschäftigungszeiten -

    Erforderlich sind aber regelmäßig auch Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen AOK (vgl. BGHR StGB § 266 a Sozialabgaben 3 = BGH wistra 1992, 145, 147; BGH StV 1993, 364; BGH StV 1994, 426).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Dem Tatgericht obliegt es nach dieser Rechtsprechung, die geschuldeten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge - für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte gesondert - nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen, um eine revisionsgerichtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 4. März 1993 - 1 StR 16/93; vom 22. März 1994 - 1 StR 31/94 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris; Urteil vom 20. März 1996 - 2 StR 4/96, NStZ 1996, 543), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376; Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 -, juris).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 42/94

    Vorrangige Tilgung der Arbeitnehmeranteile bei Teilzahlung zum

    Dies ergibt sich aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 5 § 266a StGB des Regierungsentwurfs des WiKG, BT-Drucks 9/2008 S 25-29) und ist in Rechtsprechung und Literatur unbestritten (vgl BGH NJW-RR 1989, 1185; BGH wistra 1994, 193; Bayerisches ObLG JR 1988, 477 mwN; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, Komm, 24. Aufl 1991, § 266a RdNr 4; Bente, Die Strafbarkeit des Arbeitgebers wegen Beitragsvorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Frankfurt am Main 1992, S 40; Tag, Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung, Heidelberg 1994, S 80).
  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98

    Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung;

    Zwar erfordert eine strafrechtliche Verurteilung nach § 266a Abs. 1 StGB in der Regel Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und zur Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse (BGH NStZ 1996, 543; BGH wistra 1994, 193 f; BGH StrV 1993, 364).
  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 423/95
  • KG, 16.08.1999 - 1 Ss 202/99
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93   

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https://dejure.org/1994,3484
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BGH, Entscheidung vom 15.02.1994 - 5 StR 692/93 (https://dejure.org/1994,3484)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93 (https://dejure.org/1994,3484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 193
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93

    Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; st. Rspr. zuletzt BGH, wistra 1993, 297).

    Der Senat hat dieses Ergebnis der Würdigung des Tatrichters hinzunehmen (st. Rspr. zuletzt BGH wistra 1993, 297).

  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Die "besonderen Umstände" müssen dabei um so gewichtiger sein, je näher die Strafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH wistra 1985, 147, 148).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; st. Rspr. zuletzt BGH, wistra 1993, 297).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
    Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639).
  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96

    Teilnahme an einer politischen Protestaktion durch das Versperren einer Autobahn

    Das Ergebnis der rechtsfehlerfreien Würdigung des Tatrichters hat der Senat hinzunehmen (vgl. BGH wistra 1994, 193).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 200/96

    Revision - Strafzumessung

    Die Wertung der Strafkammer, daß die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht gebiete, ist trotz der einschlägigen Vorstrafe und der Tatsache, daß der Angeklagte die Taten während einer laufenden Bewährungszeit begangen hat, von Rechts wegen ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. auch BGH Urteil vom 15.02.1994 - 5 StR 692/93 = wistra 94, 193).
  • OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen -

    Da der Begriff der besonderen Umstände nicht so scharf abzugrenzen ist, dass in allen denkbaren Fällen nur eine allein richtige Entscheidung möglich wäre, hat das Revisionsgericht in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn eine gegenteilige Würdigung rechtlich möglich gewesen wäre oder sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH wistra 1994, 193 ; BGH NStZ 1994, 336 ; BGH NStZ 1981, 389 [390]).
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