Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 16.08.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 1 Ws 715/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4312
OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 1 Ws 715/93 (https://dejure.org/1993,4312)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1993 - 1 Ws 715/93 (https://dejure.org/1993,4312)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1993 - 1 Ws 715/93 (https://dejure.org/1993,4312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsitzen des Verurteilten; Strafhaft; Zeitpunkt der Entscheidung; Aussetzung der Vollstreckung; Restes der Freiheitsstrafe; Restes einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57

Papierfundstellen

  • StV 1994, 194
  • wistra 1994, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2008 - 1 Ws 233/07

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des Rests einer Gesamtfreiheitsstrafe zur

    Dass sich der Verurteilte derzeit in anderer Sache in Strafhaft befindet, steht der Entscheidung über die bedingte Entlassung in der vorliegenden Sache nicht entgegen (vgl. Fischer, StGB, 55. Aufl., § 57 Rn. 8; OLG Düsseldorf StV 1994, 194).

    Zwar findet § 454b Abs. 3 StPO nach umstrittener Auffassung entsprechende Anwendung, wenn eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 454b Abs. 2 Satz 1 StPO nicht stattgefunden hat, sondern nach der derzeit vollstreckten Freiheitsstrafe weitere Strafreste nach Widerruf der hierfür früher gewährten Aussetzung zur Bewährung zur Vollstreckung anstehen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 257, 258; OLG Rostock StV 1994, 194; a. A.: Meyer-Goßner, a. a. O., § 454b Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2000 - 1 Ws 190/00

    Aussetzung; Vollstreckung; Bewährung; Begnadigung; Strafunterbrechung; Haft

    Das gilt insbesondere, wenn - wie hier - die Strafvollstreckung nur unterbrochen und ihre Fortsetzung zu erwarten ist, so daß durch die eventuell positive Entscheidung ein erneuter Strafantritt vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluß vom 13. August 1993 - 1 Ws 715/93 -: Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 57 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.08.1993 - 1 Ws 606/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5745
OLG Düsseldorf, 16.08.1993 - 1 Ws 606/93 (https://dejure.org/1993,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.1993 - 1 Ws 606/93 (https://dejure.org/1993,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 1993 - 1 Ws 606/93 (https://dejure.org/1993,5745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermieter von Wohnraum; Mietkaution des Mieters; Vertragswidriges Verfügen; Untreue; Unterlassen der Anlegung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 550b Abs. 2; StGB § 266

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 33
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Die Frage wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Frankfurt a. M. ZMR 1990, 9 in einer Zivilsache; verneinend OLG Düsseldorf NJW 1989, 1171 und wistra 1994, 33; weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 266 Rdn. 12).

    Dagegen geht die Argumentation des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW 1989, 1171; wistra 1994, 33), Sinn und Zweck der Vereinbarung und Gewährung einer Mietkaution seien "in erster Linie" die Befriedigung des Sicherheitsbedürfnisses des Vermieters, so daß das Interesse des Vermieters über das des Mieters "dominiere", fehl, weil damit das gleichrangige Sicherungsinteresse des Mieters außer Betracht gelassen wird.

  • OLG Zweibrücken, 08.03.2007 - 1 Ws 47/07

    Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung zur Anklageerhebung bei von der

    Während die Tatbestandserfüllung überwiegend in der Literatur (etwa MK-Dierlamm StGB § 266 Rn. 110 ff m.w.N.) und teilweise auch der Rechtsprechung (etwa OLG Düsseldorf wistra 1994, 33, worauf die Generalstaatsanwaltschaft abstellt, ebenso OLG Düsseldorf wistra 1989, 198; OLG Kiel SchlHA 1990, 111) verneint wird mit der Begründung, es bestehe keine Vermögensbetreuungspflicht, vertritt insbesondere der Bundesgerichtshof unter ausdrücklicher Erörterung dieser Rechtsprechung die gegenteilige Auffassung (BGHSt 41, 224; ebenso BayObLG wistra 1998, 157).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht