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   BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94   

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https://dejure.org/1995,2379
BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94 (https://dejure.org/1995,2379)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1995 - 4 StR 662/94 (https://dejure.org/1995,2379)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 4 StR 662/94 (https://dejure.org/1995,2379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit - Mittäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StPO § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 534
  • wistra 1995, 222
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81

    Eintritt eines Vermögensschadens in der Form der Vermögensgefährdung bei

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Allerdings muß die Annahme voller Befriedigung der Bank im Vollstreckungsverfahren eine Vermögensgefährdung nicht ausschließen; denn hierfür kommt es nicht darauf an, ob die Gläubigerin letztlich den Kreditbetrag zurückerhält, sondern allein auf die Gefährdung ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Kreditgewährung (vgl. RGSt 74, 129; BGH MDR 1981, 810, 811).

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).

    Sollte ein Vergehen des Betruges nach § 263 StGB mangels Vermögensschadens oder Gefährdungsvorsatzes zu verneinen sein, so wird zu prüfen sein, ob Kreditbetrug nach § 265 b StGB in Betracht kommt (vgl. BGH wistra 1992, 142).

  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 548/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls des

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Grober Eigennutz liegt bei besonders anstößigem Vorteilsstreben vor (vgl. BGH wistra 1991, 106).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Ebensowenig begründet die Verurteilung des ursprünglichen Mitangeklagten nach Abtrennung des Verfahrens die Besorgnis der Befangenheit der Richter gegenüber dem Angeklagten: Nach ständiger Rechtsprechung ist die Mitwirkung eines Richters an einer früheren Entscheidung in gleicher Sache grundsätzlich kein Ablehnungsgrund, da ein verständiger Angeklagter davon ausgehen kann, daß der Richter sich dadurch nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (vgl. BGHSt 21, 334, 341; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 24 Rdn. 12 f m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Ebensowenig begründet die Verurteilung des ursprünglichen Mitangeklagten nach Abtrennung des Verfahrens die Besorgnis der Befangenheit der Richter gegenüber dem Angeklagten: Nach ständiger Rechtsprechung ist die Mitwirkung eines Richters an einer früheren Entscheidung in gleicher Sache grundsätzlich kein Ablehnungsgrund, da ein verständiger Angeklagter davon ausgehen kann, daß der Richter sich dadurch nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (vgl. BGHSt 21, 334, 341; 24, 336, 337 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 24 Rdn. 12 f m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1987 - 5 StR 13/87

    Einräumung einer wertlosen Sicherung in betrügerischer Absicht - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Eine schadensgleiche Vermögensgefährdung setzt jedoch voraus, daß sie bei lebensnaher, wirtschaftlicher Betrachtung einer Wertminderung gleichkommt (vgl. BGHSt 23, 300, 303).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 653/85

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Dies gilt auch, wenn es sich bei der früheren Entscheidung um die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Tat gehandelt hat (BGH NStZ 1986, 206; StV 1987, 1).
  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 121/89

    Richterablehnung durch Angeklagten nach außerhalb der Hauptverhandlung erfolgter

    Auszug aus BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
    Anders als in dem in BGHSt 37, 99 entschiedenen Fall war das Gericht an der "Absprache" zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Mitangeklagten beziehungsweise dessen Verteidiger nicht beteiligt.
  • BGH, 08.07.1985 - 3 StR 69/85

    Peter-Jürgen Boock

  • BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85

    Schaden beim Kreditbetrug

  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1996, 191; 1997, 32).

    Der Vermögensvergleich ist beim Eingehungsbetrug auf den Zeitpunkt zu beziehen, in dem die Vermögensverfügung stattfindet (BGH wistra 1993, 265; 1995, 222).

  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vermögensverfügung, also der Vergleich des Vermögenswerts unmittelbar vor und nach der Verfügung (BGHSt 30, 388 f.; BGH wistra 1993, 265; wistra 1995, 222; NStZ 1999, 353, 354; BGHSt 53, 199, 201).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Der Vermögensschaden ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1994, 193; 1996, 191; 1997, 32).

    a) Der Vermögensvergleich ist in Fällen der vorliegenden Art auf den Zeitpunkt zu beziehen, in dem die Vermögensverfügung stattfindet (BGH wistra 1993, 265; 1995, 222).

    b) Bei einer Forderung des Verfügenden - insbesondere auf Rückzahlung - fehlt es an einem Vermögensschaden, soweit der Gläubiger über werthaftige Sicherheiten verfügt, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn sofort nach Fälligkeit realisieren kann, wobei hinsichtlich der Bonität der Sicherheiten auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung abzustellen ist (BGH wistra 1992, 142; 1995, 222; StV 1995, 254; 1997, 416 m.w.N.).

  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

    Die bisher zur Vermögenslage der K. GmbH und des Angeklagten getroffenen Feststellungen belegen nicht hinreichend, dass der Rückzahlungsanspruch der Kreditgeberin bereits im Zeitpunkt der Darlehensbewilligung Anfang April 2000 wirtschaftlich nicht sicher, das Vermögen der Firma D. also zu diesem für den Betrugsvorwurf maßgeblichen Zeitpunkt bei lebensnaher Betrachtung konkret und damit schadensgleich gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395, BGH wistra 1995, 222, 223).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Sie waren hier aber vor allem auch im Hinblick auf den Umfang der an den vorangegangenen Sitzungstagen bereits durchgeführten Beweisaufnahme nicht geeignet, zu dem Zeitpunkt der Anbringung des Ablehnungsgesuches am zehnten Sitzungstage aus der Sicht eines verständigen Angeklagten die Annahme zu begründen, daß die abgelehnten Richter in dem früheren Verfahren bereits eine endgültige Überzeugung von der Schuld des Beschwerdeführers gewonnen hatten (vgl. BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 11), zumal bereits in der Terminsverfügung vom 2. Oktober 1998 (Bd. III Bl. 551 d.A.) die Ladung von 18 Zeugen angeordnet worden war und die Hauptverhandlung, die am 27. Oktober 1998 begonnen hatte und für die zunächst 24 Sitzungstage vorgesehen waren, erst am 12. Februar 1999 abgeschlossen wurde.
  • BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99

    Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat;

    Deshalb ist es aus Rechtsgründen ebenfalls nicht zu beanstanden, daß das Landgericht auch in den Fällen mit einem Vertragsende vor dem 1. März 1994 einen Betrug angenommen hat, in denen die Anlagebeträge im Rahmen eines Schneeballsystems letztlich vollständig zurückgezahlt wurden (vgl. BGH wistra 1995, 222).
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

    Diese wäre nur dann ausgeschlossen, wenn derjenige, dem die Werte des VEB As zustanden, über die Konten der As GmbH - ähnlich wie über werthaltige Sicherheiten - hätte verfügen können wie zuvor über das frühere Konto (vgl. BGH wistra 1992, 142; wistra 1995, 222; BGH StV 1995, 254; StV 1997, 416 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 346/97

    Befangenheit eines Richters wegen Mitwirkung an früheren Entscheidungen gegen

    Die Verfahrensrüge ist unbegründet, da die Mitwirkung eines Richters an früheren Entscheidungen gegen Mitbeteiligte keinen Ablehnungsgrund darstellt (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 24 II Befangenheit 11 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.06.2004 - 3 Ws 169/03

    Ermittlung und Zeitpunkt des Eintrittes eines Vermögensschadens gem. § 263

    Ein Vermögensschaden ist nach ständiger Rechtssprechung vielmehr durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln ( BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1994, 193, 1996, 191; 1997, 32).
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